Geeignete Sicherheiten. Vorbehaltlich vorstehendem Abschnitt 1 kann die Deutsche Bank AG, wenn sie als Unterverwahrstelle in Bezug auf die Sicherheiten fungiert, unter Einhaltung der nachstehend beschriebenen Beschränkungen als Sicherheiten Festverzinsliche Anleihen und Aktien (wie jeweils nachstehend definiert) (die Sicherheiten werden in diesem Fall als „DB-Sicherheiten“ bezeichnet) oder im Einklang mit den jeweiligen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien Barmittel entgegennehmen („Geeignete DB-Sicherheiten“). Der Marktwert der als Sicherheiten gehaltenen Wertpapiere wird durch die Wertpapierleihstelle nach Treu und Glauben und auf Basis der in der jeweiligen Wertpapierleihvereinbarung enthaltenen Bewertungsregelungen bestimmt. Zur Bestimmung des Marktwerts der Sicherheiten kann die Wertpapierleihstelle auf Daten anerkannter Anbieter von Kursdaten zurückgreifen.] Dies entspricht der Marktpraxis.
Geeignete Sicherheiten. Eine vom jeweiligen Teilfonds erhaltene Sicherheit kann dazu verwendet werden, das Kontrahentenrisiko zu senken, wenn sie die in den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und CSSF-Rundschreiben dargestellten Kriterien erfüllt, insbesondere in Bezug auf Liquidität, Bewertung, Bonität des Emittenten, Korrelation, Risiken in Zusammenhang mit der Verwaltung der Sicherheit und Durchsetzbarkeit. Die Sicherheit sollte insbesondere die folgenden Bedingungen erfüllen: