Basisinformationen über die Wertpapier Musterklauseln

Basisinformationen über die Wertpapier a) Welches sind die wichtigsten Merkmale der Wertpapiere? Art, Gattung und ISIN der Schuldverschreibungen: Die Schuldverschreibungen werden mit einem festen Zinssatz verzinst. Die Schuldverschreibungen sind auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen, die durch eine Globalurkunde verbrieft sind. Form und Inhalt der Globalurkunde sowie alle Rechte und Pflichten aus den Schuldverschreibungen unterliegen in jeder Hinsicht dem österreichischen Recht. ISIN: AT0000A3DGB3 Währung, Stückelung, Nennwert, Anzahl der begebenen Schuldverschreibungen und Laufzeit der Schuldverschreibungen: Die Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 44.000.000 sind in bis zu 44.000 Schuldverschreibungen eingeteilt. Die Schuldverschreibungen lauten auf Euro und werden in Stückelungen von jeweils EUR 1.000 begeben. Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 8. Juli 2024 (einschließlich) und endet am 8. Juli 2030 (ausschließlich). Die Laufzeit beträgt somit 6 (sechs) Jahre. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte: Die Schuldverschreibungen werden auf ihren Nennbetrag mit einem Zinssatz von 4,875% verzinst. Vorbehaltlich einer vorzeitigen Rückzahlung der Schuldverschreibungen beträgt die Rendite 4,875% per annum. Die Schuldverschreibungen werden ab einschließlich 8. Juli 2024 bis einschließlich 8. Juli 2030 mit 4,875% per annum auf ihren Nennbetrag verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 8. Juli eines jeden Jahres zu zahlen. Die erste Zinszahlung wird am 8. Juli 2025 erfolgen. Die Schuldverschreibungen werden am 8. Juli 2030 zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt. Zahlungen der Emittentin auf die Schuldverschreibungen erfolgen an das Clearingsystem oder an dessen Order zur Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Kontoinhaber des Clearingsystems und werden über die einzelnen Depotbanken der Inhaber der Schuldverschreibungen (die "Anleihegläubiger" und jeder ein "Anleihegläubiger") vorgenommen. Die Anleihebedingungen enthalten keine Bestimmungen über die Vertretung der Anleihegläubiger. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Kurator zur gerichtlichen Vertretung der Anleihegläubiger nach dem österreichischen Teilschuldverschreibungsgesetz, RGBl 1874/49, in der jeweils geltenden Fassung, bestellt werden. Die Anleihegläubiger verfügen über kein ordentliches Kündigungsrecht und können die Schuldverschreibungen nur in bestimmten Fällen, die in den Anleihebedingungen festgelegt sind, aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen. Die Emittentin ist berechtigt, die Schu...