Andere Angaben Musterklauseln

Andere Angaben. Part II: Other Details Wesentliche Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind (sofern nicht bereits im Prospekt unter "X. GENERAL INFORMATION" angegeben) Material interests from natural or legal persons, which are involved in the issuance/the offering (as far as not included under the section "X. GENERAL INFORMATION") Die Emittentin hat die Erste Group Bank AG, Xx Xxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, auf Basis eines Exchange Agency Agreement als Exchange Agent und auf Basis eines Dealer Manager Agreement als Dealer Manager bestellt. Die Erste Group Bank AG als das Umtauschangebot abwickelnder Exchange Agent und Dealer Manager erhält von der Emittentin für ihre Tätigkeit im Rahmen des Umtauschangebots eine fixe Vergütung als auch eine vom Umtauschvolumen abhängige Provision als Dealer Manager. Die Erste Group Bank AG und ihre Tochtergesellschaften sowie verbundene Unternehmen sind Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen 2018 – 2025, Serie 1 (ISIN AT0000A21LB6) (die "2018-Schuldverschreibungen") und können Angebote zum Umtausch ihrer 2018- Schuldverschreibungen abgeben. Die Emittentin hat allen depotführenden Stellen, einschließlich der Erste Group Bank AG (als depotführendes Kreditinstitut für sich und den Sparkassensektor sowie verbundene Unternehmen), eine Provision von 0,25% des im Zuge des Umtauschs auf den bei dem Kreditinstitut geführten Depots eingebuchten Gesamtnennbetrags der 2018-Schuldverschreibungen angeboten, wenn ein solches depotverwahrendes Kreditinstitut sich gegenüber der Emittentin verpflichtet, dass sie dem Anleihegläubiger keine Gebühren im Zusammenhang mit (a) dem Umtauschangebot, (b) der Angebotslegung zum Umtausch durch Anleihegläubiger, (c) der Annahme eines solchen Angebots zum Umtausch, (d) dem tatsächlichen Umtausch von 2018-Schuldverschreibungen in Schuldverschreibungen und (e) der Zahlung der Stückzinsenabgeltung verrechnet . The Issuer has appointed Erste Group Bank AG, Xx Xxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxx, as Exchange Agent on the basis of an Exchange Agency Agreement and as Dealer Manager on the basis of a Dealer Manager Agreement. Erste Group Bank AG, as Exchange Agent for the exchange offer and Dealer Manager receives from the Issuer for its activities under the exchange offer a fixed remuneration as well as a commission as Dealer Manager depending on the exchange volume. Erste Group Bank AG as well as certain of their subsidiaries and affiliates are holders of the Notes 2018-2...
Andere Angaben. Part II: Other Details Issue Specific Summary A.1 Warnings The following summary must be read as an introduction to this Prospectus. Any decision to invest in the Notes should be based on a consideration of this Prospectus as a whole by the investor. Where a claim relating to the information contained in this Prospectus is brought before a court, a plaintiff investor might, under the national legislation of the relevant member state of the European Economic Area, have to bear the costs of translating this Prospectus before legal proceedings are initiated. Civil liability attaches to those persons who have tabled this summary, including any translation thereof, and applied for its notification, but only if this summary is misleading, inaccurate or inconsistent when read together with the other sections of this Prospectus or it does not provide, when read together with the other parts of the Prospectus, key information in order to aid investors when considering whether to invest in the Notes. A.2 Consent The Issuer hereby gives Erste Group Bank AG and Raiffeisen Bank International AG (together the "Dealers") and/or each further financial intermediary, which is licensed as a financial intermediary in Austria and Luxembourg under Directive 2013/36/EU and entitled to distribute notes (a "Financial Intermediary"), subsequently reselling or finally placing Notes its express consent to use this Prospectus, including all documents incorporated by reference and any supplements, for selling notes in Austria and Luxembourg during the offer period from, and including, 7 June, 2018 to, but excluding, 22 June, 2018. The Issuer states that it accepts responsibility for the content of the Prospectus also with respect to subsequent resale or final placement of the Notes by the Dealers and/or Financial Intermediaries. The Issuer does not accept any liability for acts or omissions on the part of the Dealers and/or Financial Intermediaries. Dealers and/or Financial Intermediaries may use the Prospectus only in accordance with the following provisions. The consent does explicitly not release the Dealers and/or Financial Intermediaries from the duty to comply with the applicable sales restrictions, the target market and distribution channels identified under the Directive 2014/65/EU of the European Parliament and of the Council of 15 May 2014, as amended and other relevant provisions applicable to the respective offer. Each Dealer and/or Financial Intermediary is not released fr...
Andere Angaben. Wesentliche Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem An- gebot beteiligt sind und Interessenkonflikte Die Erste Group Bank AG ist Arran- geur des Programms und Dealer Ma- nager des Umtauschangebots und hat aus diesen Gründen ein besonderes Interesse an der Emission. Die Erste Group Bank AG als Arrangeur und Platzeur und mit ihr verbundene Un- ternehmen finanzieren die PORR- Gruppe und können im Rahmen ihres normalen Geschäftsbetriebs und bei der Durchführung von Finanzierungs- und Wertpapiervermittlungsgeschäf- ten für eigene oder für fremde Rech- nung Kauf und Verkaufspositionen in Bezug auf die Teilschuldverschrei- bungen oder auch Aktien der Emit- tentin eingehen, Finanzierungs- oder andere Verträge mit Unternehmen der PORR-Gruppe eingehen oder ihre vertragliche Position unter bestehen- den Verträgen ändern und/oder auf Dritte übertragen, oder anderweitige Gründe für das Angebot / Verwendung der Emissi- onserlöse Transaktionen durchführen, die in einem Zusammenhang mit den Teil- schuldverschreibungen stehen. Dabei müssen sich die Interessen der Erste Group Bank AG und mit ihnen ver- bundener Unternehmen, mit jenen der PORR-Gruppe, der Investoren in die Teilschuldverschreibungen und sons- tiger Beteiligter nicht notwendiger- weise decken. Die Erste Group Bank AG erhält von der Emittentin ein Entgelt in Höhe von 0,2% des in Senior-Anleihen 2014 umgetauschten Gesamtnennbe- trags sowie eine weitere, erfolgsab- hängige Provision. Außerdem erhalten die jeweiligen depotführenden Kreditinstitute eine Provision von 0,25% des jeweils um- getauschten Nominales, sofern sich diese gegenüber der Emittentin ver- pflichten, ihren Kunden keine Spesen für die Abwicklung des Umtauschs zu verrechnen. Die Emittentin beabsichtigt, durch das Umtauschangebot ihre Kapital- marktfinanzierung zu optimieren. Gleichzeitig soll den Anleiheinhabern der in den Jahren 2009 und 2010 be- gebenen Anleihen die Möglichkeit geboten werden, ihre jeweiligen Mit- tel auch künftig in Finanzinstrumente der Emittentin zu investieren. Geschätzter Nettobetrag der Erträge Nicht anwendbar (Umtauschange- bot). Geschätzte Gesamtkosten der Emission Unter der Annahme, dass Um- tauschangebote zu einem Volumen von EUR 80.000.000,00 für die PORR Senior-Anleihe 2014-2019/1 angenommen werden, belaufen sich die Provision des Dealer Managers inklusive der erfolgsabhängigen Provision auf EUR 288.000,00 so- wie die Provision der depotführen- den Kreditinstitute auf EUR 2...

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  • Aufgaben Die ZAK ist für folgende Aufgaben zuständig:

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Erforderliche Angaben Der Kunde muss für die Ausführung der Überweisung folgende Angaben machen: • Name des Zahlungsempfängers • Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2); ist bei grenzüberschreitenden Überweisungen der BIC unbekannt, ist statt dessen der vollständige Name und die Adresse des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers anzugeben • Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1) • Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1) • Betrag • Name des Kunden • Kontonummer [und Bankleitzahl] oder IBAN des Kunden

  • Vertragliche Ansprüche A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.