Basiskennzahlen Musterklauseln

Basiskennzahlen. Folgende Basiskennzahlen sind grundsätzlich im Rahmen des jährlichen Tätigkeits- und Planungsbe- richts zu liefern, um eine Übersicht über den Tätigkeitsumfang der KoSIT zu geben. • Anzahl der Releases pro Jahr • Neue Änderungsanträge pro Jahr • Anzahl Gremiensitzungen pro Jahr (gem. aktuellen Betriebskonzept SK/FKG/EG) • Anzahl qualifizierter Unterstützungs- und Beratungsanfragen pro Jahr (qualifizierte Anfragen werden im GitLab erfasst, andere Anfragen (wo finde ich was, wer ist verantwortlich) werden nicht erfasst) • Anzahl umfangreicher qualifizierter Unterstützungs- und Beratungsleistungen pro Jahr (z.B. Workshops, Seminare, Webinare, etc.) Neben den Basiskennzahlen können folgende Werte erhoben werden: • Anzahl der Service Provider in Deutschland (Accesspoint Betreiber) (Wirtschaft) • Anzahl der Service Provider in Deutschland (Accesspoint Betreiber) (öffentliche Verwaltung) • Anzahl der SMP-Betreiber in Deutschland Durch das Berichtswesen und begleitend in den regelmäßigen Arbeitsterminen zwischen FITKO und Ko- SIT wird die Entwicklung engmaschig analysiert und, sobald wie möglich, Qualitäts- und Erfolgskennzah- len abgeleitet. Ziel Es soll geprüft werden, ob das Änderungsmanagement maßgeblich an Feh- lern und Qualitätsaspekten arbeiten muss oder funktionale Erweiterungen überprüft werden. Hieraus sollen Schlüsse über die Qualität des Standards und des Änderungsmanagements gezogen werden. Zudem sollt geprüft werden, ob ein ausreichend schnelle Bearbeitung gege- ben ist und valide Anforderungen schnell übernommen werden. Erhebungsweise Erfassung erfolgt durch die KoSIT Kennzahlenausprä- gungen • Neue Änderungsanträge prozentual aufgeschlüsselt nach Änderungska- tegorie für den Berichtszeitraum • Anzahl offener Änderungsanträge pro Änderungskategorie als Zeitreihe o Für den Zeitraum vom vorangegangenen Release zum nächsten Release im Statusbericht o Releasebezogen für das aktuelle Berichtsjahr und das letzte Be- richtsjahr beim Tätigkeits- und Planungsbericht • Anzahl umgesetzter Änderungsanträge pro Änderungskategorie als Zeit- reihe o Für den Zeitraum vom vorangegangenen Release zum nächsten Release im Statusbericht o Releasebezogen für das aktuelle Berichtsjahr und das letzte Be- richtsjahr beim Tätigkeits- und Planungsbericht • Durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Änderungsanträgen pro Ände- rungskategorie: o Bis zur Umsetzung des Änderungsantrags o Bis zur Überführung in ein öffentliches Release Zugeordneter Bericht • Tätigkeits- und Planungsb...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.