Basisqualifikationen Musterklauseln

Basisqualifikationen. Um eine optimale Arzneimittelversorgung zu ermöglichen, führt die Apotheke nach schriftlicher Zustimmung des Patienten zu jedem in die Hausapotheke eingeschriebenen Patienten eine Patientendatei. Die schriftliche Zustimmung des Patienten kann im Rahmen Integrierter Versorgung bereits mit der Teilnahmeerklärung des Patienten zur Integrierten Versorgung erklärt werden. Die Apotheke erhebt zu Beginn die Stammdaten, die Daten der aktuellen Medikation und fortlaufend die Daten der in der Apotheke an den Versicherten abgegebenen Arzneimittel inklusive der Selbstmedikation. Die Daten über Arzneimittel, die von dem Versicherten bei Dritten bezogen wurden, sind auf der Grundlage der Angaben des Versicherten ebenfalls zu erfassen. Die Stammdaten enthalten den Vor- und Nachnamen des Patienten, sowie dessen Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und Krankenkassenmitgliedschaft. Die Medikationsdaten enthalten bezogen auf jedes einzelne abgegebene Arzneimittel das Datum der Abgabe, die Pharmazentralnummer (falls vorhanden) und die Dosierung. Falls der Handelsname, die Darreichungsform, die Stärke und die Packungsgröße des Arzneimittels nicht aufgrund der Pharmazentralnummer verfügbar sind, sind diese Daten ebenfalls zu erheben. Zur Gewährleistung einer hohen Arzneimittelsicherheit im Sinne von § 20 Apothekenbetriebsordnung prüft der Apotheker die Medikation (verordnete und Selbstmedikation) des Patienten an Hand der Medikationsliste (chronologische Auflistung Medikationsdaten) auf mögliche Interaktionen, Gegenanzeigen sowie Nebenwirkungen, beurteilt diese aufgrund seiner pharmazeutischen Kenntnisse und berät den Patienten sowie bei Bedarf den verordnenden Arzt entsprechend unter zur Hilfenahme von wissenschaftlichen Hilfsmitteln gemäß § 5 Nr. 2 ApBetrO. Diese Beratung erstreckt sich auch auf Fragen der Compliance des Patienten. Auf Wunsch des Patienten wird diesem ein Ausdruck der Medikationsliste übergeben. Das pharmazeutische Personal tritt bei einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch diesem in geeigneter Weise entgegen und verweigert bei begründetem Verdacht die Abgabe von Arzneimitteln (§ 17 Abs. 8 ApBetrO).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.