Qualifikation. Registrierte Athleten, die sich gemäss der IWO und WR (insbesondere Art. 203 ff. der IWO und Art. 2 des WCR) und im Rahmen der anwendba- ren Quoten qualifiziert haben, müssen durch ihren Nationalen Skiver- band rechtzeitig für die betreffenden WETTKÄMPFE angemeldet wer- den.
Qualifikation. Wie 1.1 oder langjährige bewährte Mitarbeiter der WfB mit Refa-Grundausbildung und sonderpädagogi- scher Zusatzqualifikation für Mitarbeiter in Werkstätten für Behinderte. 2 Jahresdurchschnittsbelegung = voraussichtliche Jahresdurchschnittsbelegung der Hauptwerkstatt einschließlich sämtlicher Zweigstellen jedoch ohne die besondere Zwg.WfB/Abteilung für psych. Behinderte. Verg.Grp. IVb bis III je nach Größe und beruflicher Qualifikation Die anerkennungsfähigen Personalkosten im Vereinbarungszeitraum werden mit einer Pauschale abgegolten. Jahrespauschale bei einer voraussichtlichen Jahresdurchschnittsbelegung2 der Zweigwerkstatt: Die Vergütung pro Beh./Kal.Tag errechnet sich wie folgt: Anerkennungsfähige Jahrespauschale nach o.a. Tabelle, dividiert durch die voraussichtliche Jahresdurchschnittsbelegung2 , geteilt durch 365. Bei anerkannten Zweigwerkstätten mit weniger als 80 belegten Plätzen kann die Jahrespauschale im Verhältnis der Plätze (80 = 100 %) anerkannt werden.
Qualifikation. Der Betriebsarzt bestätigt, dass er die Voraussetzungen gemäß § 4 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bzw. § 3 der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) erfüllt. Der Betriebsarzt verpflichtet sich zur regelmäßigen Fortbildung, um die Aufgaben nach aktuellsten Erkenntnissen und Methoden erfüllen zu können.
Qualifikation. Eine qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung der Arbeitnehmer ist eine entscheidende Vo- raussetzung für den sicheren, qualitativ hochwertigen und serviceorientierten Bahnbetrieb. Zur dauerhaften Gewährleistung dieser Voraussetzung haben die Tarifvertragsparteien das gemeinsame Ziel, geeignete tarifvertragliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Diese sind in den Anlagen 3a und 3b geregelt. Im Bewusstsein dieses gemeinsamen Zieles vereinbaren sie die nachfolgenden einheitlichen Qualifizierungsbestimmungen für Arbeitnehmer.
Qualifikation. Der Vertragspartner setzt nur sorgfältig ausgewähltes und den Erfor- dernissen entsprechend ausgebildetes Personal ein. Er ersetzt auf Verlangen des USB innert nützlicher Frist Personen, welche nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen oder sonstwie die Vertragserfüllung beeinträchtigen.
Qualifikation. Die unabhängige Überwachung muss einer unabhängigen Einrichtung übertragen werden, die nachgewiesene Fachkom- petenz im Prüfbereich hat und eingehende Kenntnisse des Forstsektors Kameruns bzw. des Kongobeckens vorweisen kann. Die unabhängige Überwachungsinstanz muss sich ferner durch Folgendes auszeichnen: — Sie darf nicht direkt an der Durchführung forstlicher Tätigkeiten (Holzeinschlag, Holzverarbeitung, Holzhandel sowie Kontrolle) in Kamerun beteiligt sein. Dienstleister, die bereits im Auftrag staatlicher Stellen Kameruns Forstkontrollen durchführen, kommen als unabhängige Überwachungsinstanz nicht in Frage, — sie darf kein unmittelbares oder mittelbares Interesse an einem der beteiligten Akteure des Forstsektors Kameruns oder der Union haben, — sie muss über ein internes Qualitätsmanagementsystem nach den Anforderungen von ISO 17021 oder einer vergleich- baren Norm verfügen, — zu ihren Mitarbeitern müssen nachweislich Fachleute gehören, die Erfahrungen im Prüfbereich auf den Gebieten Forstbewirtschaftung, Holzverarbeitungsindustrie und Rückverfolgbarkeitssysteme haben und den Markt der Union kennen, — unter ihren Mitarbeitern müssen nachweislich Fachleute sein, die einschlägige Erfahrung in Kamerun und im Kon- gobecken haben, — parallel zur Anwerbung internationaler Fachleute ist die Einbindung von Experten der Subregion zu fördern.
Qualifikation handwerkliche Ausbildung Verg.Grp. VIII - VI b nach Qualifikation Die anerkennungsfähigen Personalkosten werden mit einer Pauschale abgegolten, die abweichend von den Personalsprüngen linear vereinbart wird. Grundlage der Berechnung ist daher der Schlüssel 1 : 240. Anerkennungsfähige Personalkosten, dividiert durch 240 belegte Plätze, geteilt durch 365.
Qualifikation. Schulungen können durch die leistungserbringenden Ärzte und das nichtärztliche Perso- nal, sofern dies nach dem jeweiligen Schulungsprogramm zulässig ist, durchgeführt wer- den. Der schulende Arzt muss für sich sowie sein nichtärztliches Personal die erfolgrei- che Teilnahme an einer Fortbildung - des jeweiligen Schulungsanbieters bei den Schulungen - Behandlungs- und Schulungsprogramm für intensivierte Insulintherapie (ICT) für Pa- tienten, die am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen und/oder - LINDA – Diabetes-Selbstmanagement-Schulung für Patienten, die am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen, und/oder - Hypoglykämie-Wahrnehmungstraining (BGAT), und/oder - Hypoglykämie-Positives Selbstmanagement (HyPoS) und/oder - über ein von der KVB anerkanntes - Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit nicht insulinpflichtigem Ge- stationsdiabetes und/oder - Insulinpumpentherapie-Training CSII nachweisen, die den Arzt und das nichtärztliche Personal zur Durchführung der angebo- tenen Schulungen qualifiziert.
Qualifikation. Die vom Dritten für die Übernahme vermessungstechnischer Leistungen benannte(n) Person(en) muss/müssen - bei schwierigen Vermessungen und/oder Berechnungen (z. B. Festpunktbestimmungen/ Berechnungen, Überprüfung der Gleis-, Weichen- oder Lichtraumgeometrie, Überprüfung geometrisch schwieriger Bauwerken/Anlagen) über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder Fachhochschule verfügen und mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung haben, - bei einfachen Vermessungen und/oder Berechnungen (z. B. Aufmessungen, Überprüfung geometrisch einfacher Bauwerke/Anlagen auf der Grundlage genehmigter Ausführungspläne) über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer anerkannten Technikerschule/-Akademie verfügen und mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung haben.
Qualifikation. 3
4.1.1 Tätigkeitsbereich allgemein / für alle Einsatzbereiche 3
4.1.2 Schwerverkehr 4