Qualifikation. Registrierte Athleten, die sich gemäss der IWO und WCR (insbesondere Art. 203 ff. der IWO und Art. 2 des WCR) und im Rahmen der anwendba- ren Quoten qualifiziert haben, müssen durch ihren Nationalen Skiver- band rechtzeitig für die betreffenden WETTKÄMPFE angemeldet wer- den.
Qualifikation. Der Werkstattleiter soll in der Regel über einen Fachhochschulabschluss im kaufmännischen oder technischen Bereich oder einen gleichwertigen Bildungsstand, über ausreichende Berufserfah- rung und eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation verfügen. Entsprechende Berufsquali- fikationen aus dem sozialen Bereich reichen aus, wenn die zur Leitung einer Werkstatt erforderli- chen Kenntnisse und Fähigkeiten im kaufmännischen und technischen Bereich anderweitig erworben worden sind. Die sonderpädagogische Zusatzqualifikation kann in angemessener Zeit durch Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen nachgeholt werden. ab 120 Plätze Verg.Grp. III ab 240 Plätze Verg.Grp. II ab 360 Plätze Verg.Grp. I b ab 480 Plätze Verg.Grp. I a Die Eingruppierung nach I b/I a kommt nur in Betracht, wenn sich der Verantwortungsbereich des Werkstattleiters in besonderem Maße aus den Tätigkeitsmerkmalen eines Werkstattleiters heraushebt (z. B. gleichzeitige Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH). Die anerkennungsfähigen Personalkosten im Vereinbarungszeitraum werden mit einer Pauschale abgegolten, die sich wie folgt errechnet: Jahrespauschale bei einer voraussichtlichen Gesamtjahresdurchschnittsbelegung1 wird nach folgenden Kriterien ermittelt: Die Vergütung pro Beh./Kal.Tag errechnet sich wie folgt: Anerkennungsfähige Jahrespauschale nach o.a. Tabelle, dividiert durch die voraussichtliche Gesamtjahresdurchschnittsbelegung1 , geteilt durch 365. 1 Gesamtjahresdurchschnittsbelegung = voraussichtliche Jahresdurchschnittsbelegung der Hauptwerkstatt einschließlich sämtlicher Zweigstellen und der besonderen Zwg.WfB./Abt. für psych. Behinderte
Qualifikation. Eine qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung der Arbeitnehmer ist eine entscheidende Vo- raussetzung für den sicheren, qualitativ hochwertigen und serviceorientierten Bahnbetrieb. Zur dauerhaften Gewährleistung dieser Voraussetzung haben die Tarifvertragsparteien das ge- meinsame Ziel, geeignete tarifvertragliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Diese sind in den Anlagen 3a und 3b geregelt. Im Bewusstsein dieses gemeinsamen Zieles vereinbaren sie die nachfolgenden einheitlichen Qualifizierungsbestimmungen für Arbeitnehmer.
Qualifikation. Der Vertragspartner setzt nur sorgfältig ausgewähltes und den Erfor- dernissen entsprechend ausgebildetes Personal ein. Er ersetzt auf Verlangen des USB innert nützlicher Frist Personen, welche nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen oder sonst wie die Vertragserfüllung beeinträchtigen.
Qualifikation. Der Betriebsarzt bestätigt, dass er die Voraussetzungen gemäß § 4 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bzw. § 3 der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssi- cherheit“ (DGUV Vorschrift 2) erfüllt. Der Betriebsarzt verpflichtet sich zur regelmäßigen Fortbildung, um die Aufgaben nach aktu- ellsten Erkenntnissen und Methoden erfüllen zu können.
Qualifikation. Eine Qualifikation ist die offizielle Bezeichnung eines Berufs, wie dieser in der vom Minister festgestellten nationalen Qualifikationsstruktur vorkommt und auf den die Ausbildung gerichtet ist. Eine Qualifikation im Bereich der Erziehung ist auf den Bereich der Berufs- und Erwachsenenausbildung und/oder auf das Funktionieren innerhalb der Gesellschaft ausgerichtet. Die Ausbildungs- und Prüfungsstatuten sind das Dokument, in dem die wichtigsten Merkmale der Ausbildung, darunter Inhalt und Einrichtung, die Studiendauer für eine Gruppe oder Teilnehmergruppen und die Prüfung und Prüfungsabnahme bestimmt werden. Außerdem wird in den Ausbildungs- und Prüfungsstatuten festgelegt, welche Ausbildungsprojekte den Bedingungen des Gesetzes zur Studienfinanzierung oder den Bedingungen zur Ermäßigung der Studienkosten für Studierende bis 18 Jahre entsprechen.
Qualifikation. Der/dem AN darf aus der alternierenden Telearbeit kein Nachteil im beruflichen Fortkommen entstehen. Insbesondere hat die/der AN das Recht, über alle betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen rechtzeitig informiert zu werden und daran teilzunehmen.
Qualifikation. Wir gewährleisten die grundsätzliche Eignung der von uns überlassenen Mitarbeiter für die vorge- sehenen Tätigkeiten; die Auswahl eines Mitarbeiters erfolgt nach den Anforderungen des Kun- den. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, sich der Qualifikation des überlassenen Mitarbeiters binnen 2 Werktagen nach Überlassungsbeginn zu versichern. Zeigt er innerhalb dieser Frist keine Beanstandungen an, so gilt die Qualifikation des Mitarbeiters als ausreichend im Sinne des Vertrages. Beanstandet der Kunde die Qualifikation des Mitarbei- ters innerhalb der Frist, so ist von adhoc Personaldienstleistungen GmbH schnellstmöglich ein Austausch/Ersatz anzubieten.
Qualifikation. 1.3. Aufnahmeantrag
Qualifikation. Preferred Partner (Teilnehmer) liefern stets optimale Lösungen und legen großen Wert auf hochqualitativen Kundenservice. Preferred Partner sind Experten auf ihrem Gebiet und garantieren eine überdurchschnittliche Kombination aus Know-how, Nähe zum Kunden und kundenspezifischen Lösungen.