Bauanfrage Musterklauseln

Bauanfrage. Grundsätzlich gilt für eine 2-geschossige Bauweise die Versamm- lungsstättenverordnung des Landes NRW in der jeweils gültigen Fassung. Eine 2-geschossige Bauweise kann in beschränktem Umfang und nur im Ein- vernehmen mit der zuständigen Messeleitung genehmigt werden. Stände an Hallenwänden dürfen höchstens bis zu einer Tiefe von 8 m zweigeschossig bebaut werden. Alle übrigen Stände können bis zu 50 % ihrer Standfläche, jedoch nicht mehr als maximal 300 m2 im Einzelfall, überbaut werden. Die Genehmigung zur 2-geschossigen Bauweise kann nur per Bestellformular A 0.2 und bei Vorlage von detaillierten Standzeichnungen und aussagekräftigen statischen Nachweisen (siehe Punkt 4.9.3) beantragt werden.