Bauaufsichts- und Brandschutzbestimmungen Musterklauseln

Bauaufsichts- und Brandschutzbestimmungen. Die Messe Berlin weist den Aussteller vorsorglich darauf hin, dass Notaus- gänge, Zu- und Abgänge, Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungen und Schalttafeln, Fern- sprechverteiler und Be- und Entlüf- tungsschlitze frei zugänglich bleiben müssen und nicht in irgendeiner Form verdeckt oder versperrt werden dürfen. Die Verwendung von offenem Feuer zu Koch-, Heiz- und Betriebszwecken ist verboten. Packmaterial, Papier und andere leicht brennbare Materialien dürfen in den Hallen nicht herumliegen oder gelagert werden. Außerhalb der Hallen dürfen Fahrzeuge, Container, sonstige Lagerbehälter und Materialien erst ab 5 m von der Hallenwand abge- stellt werden. Detaillierte technische und bauliche Bestimmungen sind online unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx zu finden.
Bauaufsichts- und Brandschutzbestimmungen. Notausgänge, Zu- und Abgänge, Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungen und Schalttafeln, Fernsprechverteiler und Be- und Entlüftungsschlitze müssen frei zugänglich sein und dürfen nicht verbaut werden. Die Verwendung von offenem Feuer zu Koch-, Heiz- und Betriebszwecken ist verboten. Packmaterial, Papier und andere leicht brennbare Materialien dürfen in den Hallen nicht herumliegen oder gelagert werden. Außerhalb der Hallen dürfen Fahrzeuge, Container, sonstige Lagerbehälter und Materialien erst ab 5,00 m von der Hallenwand abgestellt werden. Detaillierte technische und bauliche Bestimmungen finden sich im Webshop „BECO“.