Common use of Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 9 AVBFernwärmeV Clause in Contracts

Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 9 AVBFernwärmeV. Der Kunde zahlt der FWV bei Anschluss seines Grundstücks/Objekts an das Fernwärmeverteilungsnetz der FWV oder bei Erhöhung seiner Leistungsanforderung einen Zuschuss zu den Kosten der Fernwärmeverteilungsanlagen (Baukostenzuschuss). Der vom Kunden zu zahlende Baukostenzuschuss errechnet sich aus den Investitionen und dem Leistungsverhältnis. Letzteres ist die vorzuhaltende Leistung am Hausanschluss dividiert durch die Leistung, die aufgrund der örtlichen Verteilungsanlagen im Versorgungsbereich maximal möglich ist. Die Durchmischung der jeweiligen Leistungsanforderungen wird von FWV berücksichtigt. Zu den örtlichen Verteilungsanlagen zählen die für die Erschließung des Versorgungsbereiches notwendigen Versorgungsleitungen, Regeleinrichtungen, Wärmeübertragungsstationen und andere notwendige Bestandteile des örtlichen Verteilungsnetzes. Als angemessener Baukostenzuschuss für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

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Samples: Fernwärme Versorgungsvertrag, Fernwärme Versorgungsvertrag, Fernwärme Versorgungsvertrag

Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 9 AVBFernwärmeV. Der Kunde zahlt der FWV bei Anschluss seines Grundstücks/Objekts an das Fernwärmeverteilungsnetz der FWV oder bei Erhöhung seiner Leistungsanforderung einen Zuschuss zu den Kosten der Fernwärmeverteilungsanlagen (Baukostenzuschuss). Der vom Kunden zu zahlende Baukostenzuschuss errechnet sich aus den Investitionen und dem Leistungsverhältnis. Letzteres Letzeres ist die vorzuhaltende Leistung am Hausanschluss dividiert durch die Leistung, die aufgrund der örtlichen Verteilungsanlagen im Versorgungsbereich maximal möglich ist. Die Durchmischung der jeweiligen Leistungsanforderungen wird von FWV berücksichtigt. Zu den örtlichen Verteilungsanlagen zählen die für die Erschließung des Versorgungsbereiches notwendigen Versorgungsleitungen, Regeleinrichtungen, Wärmeübertragungsstationen und andere notwendige Bestandteile des örtlichen Verteilungsnetzes. Als angemessener Baukostenzuschuss für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

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Samples: Fernwärme Versorgungsvertrag, Fernwärme Versorgungsvertrag