Common use of Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 9 AVBFernwärmeV Clause in Contracts

Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 9 AVBFernwärmeV. Der Kunde zahlt der FWV bei Anschluss seines Grundstücks/Objekts an das Fernwärmeverteilungsnetz der FWV oder bei Erhöhung seiner Leistungsanforderung einen Zuschuss zu den Kosten der Fernwärmeverteilungsanlagen (Baukostenzuschuss). Der vom Kunden zu zahlende Baukostenzuschuss errechnet sich aus den Investitionen und dem Leistungsverhältnis. Letzteres ist die vorzuhaltende Leistung am Hausanschluss dividiert durch die Leistung, die aufgrund der örtlichen Verteilungsanlagen im Versorgungsbereich maximal möglich ist. Die Durchmischung der jeweiligen Leistungsanforderungen wird von FWV berücksichtigt. Zu den örtlichen Verteilungsanlagen zählen die für die Erschließung des Versorgungsbereiches notwendigen Versorgungsleitungen, Regeleinrichtungen, Wärmeübertragungsstationen und andere notwendige Bestandteile des örtlichen Verteilungsnetzes. Als angemessener Baukostenzuschuss für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten. Der Kunde erstattet der FWV die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses. Der Hausanschluss ist die Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage. FWV kann innerhalb des Versorgungsbereiches, z.B. nach Länge, Nennweite, Art und Leistungsbedarf, für vergleichbare Hausanschlüsse die durchschnittlichen Kosten je Hausanschluss pauschaliert berechnen. Für Hausanschlüsse, die nach Art und Lage von den üblichen Hausanschlüssen wesentlich abweichen sowie bei außergewöhnlichen Erschwernissen, zum Beispiel hohem Grundwasserstand, Mauerresten usw. werden die Herstellungskosten individuell ermittelt und sind vom Kunden zu erstatten. Für die Veränderung des Hausanschlusses, die durch Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen von dem Kunden veranlasst werden, hat der Kunde die Kosten nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand zu erstatten.

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Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 9 AVBFernwärmeV. Der Kunde zahlt der FWV bei Anschluss seines Grundstücks/Objekts an das Fernwärmeverteilungsnetz der FWV oder bei Erhöhung seiner Leistungsanforderung einen Zuschuss zu den Kosten der Fernwärmeverteilungsanlagen (Baukostenzuschuss). Der vom Kunden zu zahlende Baukostenzuschuss errechnet sich aus den Investitionen und dem Leistungsverhältnis. Letzteres Letzeres ist die vorzuhaltende Leistung am Hausanschluss dividiert durch die Leistung, die aufgrund der örtlichen Verteilungsanlagen im Versorgungsbereich maximal möglich ist. Die Durchmischung der jeweiligen Leistungsanforderungen wird von FWV berücksichtigt. Zu den örtlichen Verteilungsanlagen zählen die für die Erschließung des Versorgungsbereiches notwendigen Versorgungsleitungen, Regeleinrichtungen, Wärmeübertragungsstationen und andere notwendige Bestandteile des örtlichen Verteilungsnetzes. Als angemessener Baukostenzuschuss für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten. Der Kunde erstattet der FWV die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses. Der Hausanschluss ist die Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage. FWV kann innerhalb des Versorgungsbereiches, z.B. nach Länge, Nennweite, Art und Leistungsbedarf, für vergleichbare Hausanschlüsse die durchschnittlichen Kosten je Hausanschluss pauschaliert berechnen. Für Hausanschlüsse, die nach Art und Lage von den üblichen Hausanschlüssen wesentlich abweichen sowie bei außergewöhnlichen Erschwernissen, zum Beispiel hohem Grundwasserstand, Mauerresten usw. werden die Herstellungskosten individuell ermittelt und sind vom Kunden zu erstatten. Für die Veränderung des Hausanschlusses, die durch Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen von dem Kunden veranlasst werden, hat der Kunde die Kosten nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand zu erstatten.

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