Bauleitung, Baukoordination. Für die Bauleitung und Bau- koordination ist die Bauherrschaft zuständig. Bauleitungsleis- tungen sind mit Honoraren zu entschädigen. Einbau und Baumontage: Mit dem Einbau darf erst begon- nen werden, wenn durch die klimatischen Verhältnisse am Einbauort sichergestellt ist, dass die durch die Luftfeuchtigkeit (30-70% LF) die normale bzw. vereinbarte Holzfeuchte nicht mehr überschritten wird.
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