Bauliche und technische Maßnahmen Musterklauseln

Bauliche und technische Maßnahmen. Die Technische Universität (TU) Berlin verfügt über eine Vielzahl an Gebäuden unterschiedlichster Baujahre, deren Substanz teilweise bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Ihr baulicher Zustand divergiert; nahezu die Hälfte steht unter Denkmalschutz. Der Sa nierungsstau der vergangenen Jahrzehnte hat – gerade mit Blick auf die energetische Sanierung – hohen Handlungsbedarf entstehen lassen. In den letzten Jahren führte die TU Berlin im Rahmen des Forschungsprojekts Eneff: HCBC eine detaillierte energetische Analyse ihrer Gebäude durch. Auf dieser Grundlage wird sie bis Ende 2022 einen Klimaneutralitätspfad erstellen. Bei Sanierungen und Neubauten strebt die TU Berlin einen energetischen Standard an, der zum Zeitpunkt der Maßnahmenbeantragung über die gesetzliche Normatierung (GEG) hinausgeht, sofern dies wirtschaftlich darstellbar ist. Bei Neubauten ist das Ziel, soweit wie möglich klimaneutral zu bauen. Im denkmalgeschützten Gebäudebestand sollen in Kooperation mit den Vertreter*innen des Denkmalschutzes neue Wege beschritten werden, um den Energiebedarf und CO2-Ausstoß über das vorgeschriebene Maß hinaus signifikant zu reduzieren. Zudem wird angestrebt, geeignete Gebäude in Holzbauweise zu errichten. Die Empfehlungen des Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der Leitfaden zum Technischen Monitoring von öffentlichen Gebäuden zur Betriebsoptimierung und Effizienzsteiger ung, Hrsg. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Berlin 2018 werden der Planung von Neubaumaßnahmen verbindlich zugrunde gelegt. Bei Sanierungen strebt die TU Berlin langfristig einen entsprechenden Standard an. Im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung HSEP werden folgende Maßnahmen anvisiert: • Sanierung des Gebäudes MA für die Elektrotechnischen Institute als klimatisches und energetisches Vorzeigeprojekt • Ersatzneubau des Gebäudes Nanophysik als klimatisches und energetisches Vorzeigeprojekt • Denkmalgerechte Teilsanierung und energetisch modellhafter Teilneubau auf dem Gelände Seestraße • Energetische Sanierung der neuen Elektrotechnik (EN-Gebäude) im Zuge der Ohnehin- Sanierung des Gebäudes • Sanierung oder Rückbau und Ersatzbau des Flugtechnik-Gebäudes (F) als klimatisches und energetisches Vorzeigeprojekt • Sanierung und partielle Neubebauung des Severin-Geländes unter Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit • Sanierung oder Rückbau und Ersatzbau des neuen Physik-Gebäudes (EW) als klimatisches und energetisches Vorzei...
Bauliche und technische Maßnahmen. An den vier Hauptstandorten finden ständig bauliche und technische Umbaumaßnahmen statt, die von der Sanierung und Renovierung bis zur Modernisierung und zu Neubauprojekten reichen. Auch die Umnutzung und Umgestaltung einzelner Gebäudeteile oder auch ganzer Gebäude zur Anpassungen an neue Arbeitsmethoden sowie medizin- und forschungstechnischen Anforderungen erfordern immer wieder wesentliche Eingriffe in die Bau- und Anlagensubstanz. Grundsätzlich wird die Charité bei strukturellen Standortplanungen und konkreten Baumaßnahmen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Ein besonderes Augenmerk bei Umbaumaßnahmen liegt zudem auch auf der energetischen Optimierung, die mit den größtenteils denkmalgeschützten Gebäuden in Einklang zu bringen sind. Im Wesentlichen sollen folgende Maßnahmen Berücksichtigung finden: An den Charité-Standorten sind die unterschiedlichsten Leuchtentypen, Leuchtenhersteller und Leuchtmittel im Einsatz. Je nach Nutzer-Anforderungen und architektonischer Gestaltung werden Anbau-, Einbau-, Pendel- und Standleuchten eingesetzt, die wiederum mit den verschiedensten Leuchtmitteln ausgestattet sind, wie Energiesparlampen, Halogen- Leuchten und Strahlern sowie T8- und T5-Leuchtstoffröhren. Weiterhin befinden sich auch LED-Leuchten im Bestand oder Leuchten, die nachträglich mit LED-Leuchtmittel (LED- Tubes) ausgestattet wurden. Im Rahmen von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden in allgemeinen Bereichen zukünftig ausschließlich LED-Leuchten eingesetzt (in geeigneten Bereichen mit Bewegungsmelder und/oder Tageslichtsteuerung). Beim Einsatz von Sonderleuchten (z.B. im medizinischen oder Forschungsbereich) wird die Verfügbarkeit von LED-Leuchten für den jeweiligen Einsatzzweck geprüft und diese beschafft, sofern sich deren Einsatz über eine Lebenszykluskostenbetrachtung als wirtschaftlicher darstellt. Hinsichtlich des Ersatzes ausgefallener Leuchtmittel im Rahmen der üblichen Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben wird bis Ende 2019 eine Strategie erarbeitet, wie herkömmliche Leuchtmittel sukzessive durch alternative LED-Leuchtmittel ersetzt werden können. Hierbei sind jedoch die Kompatibilität mit den vorhandenen Bestandsleuchten sowie die Anforderung an die Lichtfarbe und Farbwiedergabe zu berücksichtigen. Ziel ist eine zentrale Beschaffung und Lagerhaltung sowie Austauschhinweise für das betroffene Betriebspersonal. Die Charité verfügt insgesamt über mehr...
Bauliche und technische Maßnahmen. 2.1 Maßnahme 1: Energiesparpartnerschaften bzw. Energiedienstleistungsverträge Das Modell der Energiesparpartnerschaften hat sich in der Vergangenheit bewährt und wird durch die BIM weitergeführt. Die BIM wird weitere Potenziale zur Bildung von neuen Pools bzw. Energiesparpartnerschaften identifizieren und bei Eignung entsprechende Projekte ausschreiben. Derzeit werden durch die BIM die Pools 17 (JVA Tegel), 20 (JVA Moabit), 21 (Kriminalgericht Moabit) und 24 (BIM) betreut. Die BIM wird zum jeweiligen Vertragsende auf Basis aktueller technischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen entscheiden, inwiefern eine Weiterfüh- rung bzw. Neuausschreibung dieser Pools umgesetzt werden kann. Außerdem besteht seitens der BIM großes Interesse, sich an weiteren von der Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt geplanten Energiedienstleistungsmodellen zu beteiligen, sofern eine Umsetzung möglich ist. Die BIM unterstützt die Senatsverwaltung bei der Entwicklung geeigneter Modelle und Verträge sowie der Schaffung von zusätzlichen Finanzierungsoptionen für Effizienzmaßnahmen. Darüber hinaus erklärt die BIM ihre Bereit- schaft, ein entsprechendes Pilotprojekt umzusetzen und die in diesem Zusammenhang ent- wickelten Musterverträge/ -unterlagen auch anderen Einrichtungen des Landes Berlin zur Verfügung zu stellen.
Bauliche und technische Maßnahmen. Maßnahme 1.1:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.