Bauphase Musterklauseln

Bauphase. Bei Projekten in Europa und Nordamerika erbringen überwiegend die Unternehmen der GmbH-Gruppe die EPC-Leistungen in der Bauphase, während die Projekte im mittleren Xxxxx, Xxxxxx und Asien durch die Holdings-Gruppe umgesetzt werden, die dazu wiederum im Innenverhältnis auf Ressourcen der GmbH-Gruppe zurückgreift. Die außereuropäischen Regionen sind für Greencells aufgrund der Konzentration auf die europäischen Märkte nicht mehr relevant und spielten im Berichtsjahr nur noch eine sehr untergeordnete Rolle. Die Umsetzung erfolgt in der Regel als Generalunternehmer zur schlüsselfertigen Errichtung. Die Greencells GmbH plant das gesamte Bau-Projekt und verantwortet den Aufbau und flankierende Arbeiten, insbesondere zum Netzanschluss. Darunter fallen die Vor- und Ausführungsplanung, der Einkauf, die Bau- und Projektleitung, die Auswahl und Koordina- tion von Subunternehmern und Lieferanten, die Errichtung und umfassende begleitende Leistungen, insbesondere in Baufortschrittskontrolle, Kostenkontrolle, Qualitätsmanage- ment, Umsetzung der technischen Anschlussbedingungen, Garantiemanagement und Zer- tifizierung. Der eigentliche Bau des Kraftwerks erfolgt dabei sowohl mit „haus- eigenen“ Fachkräften (des verbundenen Unternehmens Greencells CEE Srl, Cluj, Rumänien), die international eingesetzt werden, sowie über lokale Subunternehmen, mit denen Greencells häufig seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeitet. Greencells stellt dem Kunden im Zusammenhang mit den Projekten in der Regel u.a. Fertigstellungsgarantien nach Zeit und Kosten, Gewährleistungsgarantien sowie Perfor- mance-Garantien nach höchsten Anforderungen zur Verfügung. Die Greencells GmbH verfügt zudem über ein eigenes Einkaufs-Team und langjährig etablierte und bewährte Beziehungen und Rahmenverträge zu Zulieferern von sog. Tier-1- Komponenten (Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion) und kann sich dadurch nach eigener Auffassung im Wettbewerbsvergleich Vorteile bei Lieferbarkeit, Einkaufspreisen und weiteren Konditionen sichern. Die Beschaffung der Komponenten, die häufig bis zu 50% des Gesamtkostenvolumens eines Projektes ausmacht, erfolgt bei „Full EPC“-Projekten durch die Greencells GmbH. Abhängig von den mit dem Kunden vereinbarten Meilenstein-Zahlungsmodalitäten können in Einzelfällen nicht unerhebliche Zwischenfinanzierungsanforderungen entstehen, die auch durch sog. Letters of Credit und andere Handelsfinanzierungsarten abgedeckt werden. Bei anderen Projekten ist es allerdings möglich, dass...
Bauphase. Die Neubebauung des Grundstücks Nr. 1412 ist aus heutiger Sicht ab 2027 möglich.
Bauphase. Zur Bauphase gehören Wirkungsfaktoren, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Bau- maßnahme auftreten, etwa durch Lärm, Einrichtung von Baufeldern, Bewegen von Maschinen oder Erdarbeiten. Durch baubedingte Flächenbeanspruchung, z.B. bei einer Nutzung als Baustreifen, Baulager, Rangierflächen können alle Schutzgüter, ausgenommen Klima, Luft und Landschaftsbild betroffen sein. Aussagen zur Lage dieser Flächen sind in dieser Planungsstufe noch nicht möglich. Es wird aber davon ausgegangen, dass außerhalb des Plangebiets keine Flächen beansprucht werden. Die Bautätigkeit, hierzu zählt auch der Rückbau von vorhandenen Gebäuden, ist mit Maschinen- betrieb und daraus resultierenden Schall- und Staubimmissionen verbunden, die sich auf das Um- feld der jeweils betriebenen Baustellen erstrecken. Die Auswirkungen sind stark von der einge- setzten Technik und vom Zeitpunkt der Bautätigkeit abhängig. Visuelle Störwirkungen im Baustellenbereich sind nicht auszuschließen: tagsüber durch Personen und Fahrzeuge, bei Dun- kelheit überwiegend durch ggf. installierte künstliche Beleuchtung. Im Zuge der Baumaßnahme können die vorhandenen Verkehrswege genutzt werden, so dass es nicht zu einer zusätzlichen Zerschneidungswirkung durch Neuanlage von Straßen zu Baustelle kommt. Insgesamt sind die baubedingten Auswirkungen auf den Planbereich konzentriert. Es handelt sich jeweils um zeitlich und räumlich begrenzte Auswirkungen, die durch geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wie Bauzeitbegrenzung, Vermeidung von Nachtarbeiten usw. minimiert werden können.