Bauphase Musterklauseln

Bauphase. Die Neubebauung des Grundstücks Nr. 1412 ist aus heutiger Sicht ab 2027 möglich.
Bauphase. Bei Projekten in Europa und Nordamerika erbringen überwiegend die Unternehmen der GmbH-Gruppe die EPC-Leistungen in der Bauphase, während die Projekte im mittleren Osten, Afrika und Asien durch die Holdings-Gruppe umsetzt werden, die dazu wiederum im Innenverhältnis auf Ressourcen der GmbH-Gruppe zurückgreift. Letztgenannte Regionen sind künftig für Greencells aufgrund der Konzentration auf die europäischen Märkte nicht mehr relevant. Die Umsetzung erfolgt in der Regel als Generalunternehmer zur schlüsselfertigen Errich- tung. Die GmbH-Gruppe plant das gesamte Bau-Projekt und verantwortet den Aufbau und flankierende Arbeiten, insbesondere zum Netzanschluss. Darunter fallen die Vor- und Aus- führungsplanung, der Einkauf, die Bau- und Projektleitung, die Auswahl und Koordination von Subunternehmern und Lieferanten, die Errichtung und umfassende begleitende Leistungen, insbesondere in Baufortschrittskontrolle, Kostenkontrolle, Qualitätsmanage- ment, Umsetzung der technischen Anschlussbedingungen, Garantiemanagement und Zer- tifizierung. Der eigentliche Bau des Kraftwerks erfolgt dabei sowohl mit eigenen Fach- kräften (der Konzerngesellschaft Greencells CEE Srl, Cluj, Rumänien), die international ein- gesetzt werden, sowie über lokale Subunternehmen, mit denen die GmbH-Gruppe häufig seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeitet. Greencells stellt dem Kunden im Zusammenhang mit den Projekten in der Regel u.a. Fertigstellungsgarantien nach Zeit und Kosten, Gewährleistungsgarantien sowie Perfor- mance-Garantien nach höchsten Anforderungen zur Verfügung. Die GmbH-Gruppe verfügt zudem über ein eigenes Einkaufs-Team und langjährig etablierte und bewährte Beziehungen und Rahmenverträge zu Zulieferern von sog. Tier-1- Komponenten (Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion) und kann sich dadurch nach eigener Auffassung im Wettbewerbsvergleich Vorteile bei Lieferbarkeit, Einkaufspreisen und weiteren Konditionen sichern. Die Beschaffung der Komponenten, die häufig bis zu 50% des Gesamtkostenvolumens eines Projektes ausmacht, erfolgt in der Regel durch die GmbH-Gruppe. Abhängig von den mit dem Kunden vereinbarten Meilenstein-Zahlungsmodalitäten können in Einzelfällen nicht unerhebliche Zwischenfinanzierungsanforderungen entstehen, die auch durch sog. Letters of Credit und andere Handelsfinanzierungsarten abgedeckt werden. Bei einzelnen Projekten ist es allerdings möglich, dass die Beschaffung der Komponenten unmittelbar durch den Kunden erfolgt („EPC light“). Die Finanz...
Bauphase. Zur Bauphase gehören Wirkungsfaktoren, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Bau- maßnahme auftreten, etwa durch Lärm, Einrichtung von Baufeldern, Bewegen von Maschinen oder Erdarbeiten. Durch baubedingte Flächenbeanspruchung, z.B. bei einer Nutzung als Baustreifen, Baulager, Rangierflächen können alle Schutzgüter, ausgenommen Klima, Luft und Landschaftsbild betroffen sein. Aussagen zur Lage dieser Flächen sind in dieser Planungsstufe noch nicht möglich. Es wird aber davon ausgegangen, dass außerhalb des Plangebiets keine Flächen beansprucht werden. Die Bautätigkeit, hierzu zählt auch der Rückbau von vorhandenen Gebäuden, ist mit Maschinen- betrieb und daraus resultierenden Schall- und Staubimmissionen verbunden, die sich auf das Um- feld der jeweils betriebenen Baustellen erstrecken. Die Auswirkungen sind stark von der einge- setzten Technik und vom Zeitpunkt der Bautätigkeit abhängig. Visuelle Störwirkungen im Baustellenbereich sind nicht auszuschließen: tagsüber durch Personen und Fahrzeuge, bei Dun- kelheit überwiegend durch ggf. installierte künstliche Beleuchtung. Im Zuge der Baumaßnahme können die vorhandenen Verkehrswege genutzt werden, so dass es nicht zu einer zusätzlichen Zerschneidungswirkung durch Neuanlage von Straßen zu Baustelle kommt. Insgesamt sind die baubedingten Auswirkungen auf den Planbereich konzentriert. Es handelt sich jeweils um zeitlich und räumlich begrenzte Auswirkungen, die durch geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wie Bauzeitbegrenzung, Vermeidung von Nachtarbeiten usw. minimiert werden können.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.