Be- und Entladeschäden am Ladegut. Für Schäden am Ladegut beim oder durch Be- und Ent- laden besteht abweichend von Teil B Ziffer 8.1 insoweit Versicherungsschutz als • die Ladung nicht für den Versicherungsnehmer be- stimmt ist, • es sich nicht um Erzeugnisse des Versicherungs- nehmers, nicht um vom Versicherungsnehmer be- und/oder verarbeitete Sachen bzw. nicht von ihm, in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten gelieferte Sachen handelt oder • der Transport der Ladung nicht vom Versicherungs- nehmer bzw. in seinem Auftrag oder für seine Rech- nung von Dritten übernommen wurde.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Be- und Entladeschäden am Ladegut. Für Schäden am Ladegut beim oder durch Be- und Ent- laden besteht Entladen be- steht abweichend von Teil B Ziffer 8.1 insoweit Versicherungsschutz Versicherungs- schutz als • – die Ladung nicht für den Versicherungsnehmer be- stimmt bestimmt ist, • – es sich nicht um Erzeugnisse des Versicherungs- nehmersVersicherungsnehmers, nicht um vom Versicherungsnehmer be- und/oder verarbeitete Sachen Xxxxxx bzw. nicht von ihm, in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten gelieferte Sachen handelt oder • – der Transport der Ladung nicht vom Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer bzw. in seinem Auftrag oder für seine Rech- nung Rechnung von Dritten übernommen übernom- men wurde.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Betriebliche Und Berufliche Risiken