Rufnummer Musterklauseln

Rufnummer. Dieser Home-Service kann unter der im Versicherungs- schein genannten Telefonnummer erreicht werden.
Rufnummer. Bei Vereinbarung von Plus oder Premium gilt:
Rufnummer. Die vertragsgegenständlichen VIE Festnetztelefonie Dienste inkludieren jeweils eine fünfstellige Nebenstelle zu der Kopfrufnummer der FWAG +43-1-7007. Es besteht kein Recht auf Zuteilung einer bestimmten Nebenstellenrufnummer. Die Nebenstellenrufnummer wird bei Neuanschluss zugewiesen und bei Auftragsbestätigung bekannt gegeben. FWAG ist berechtigt, die Nebenstellenrufnummer des Teilnehmers zu ändern.
Rufnummer. Die Telekom teilt dem Kunden drei Ortsnetzrufnummern zu. Abwei- chend hiervon kann die Telekom mit dem Kunden Ortsnetzrufnum- mern vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wur- den und in das Netz der Telekom übertragbar sind. Bei abgehenden Verbindungen wird die eigene Rufnummer an den an- gerufenen Anschluss übermittelt, sofern der Kunde nicht die Unterdrü- ckung der Rufnummernübermittlung wünscht. Bei Verbindungen zu Notrufanschlüssen für die Polizei und Feuerwehr erfolgt keine Unter- drückung der Rufnummernübermittlung.
Rufnummer. Die Telekom teilt dem Kunden für den Mobilfunk-Anschluss eine Ruf- nummer im Mobilfunknetz der Telekom zu. Abweichend hiervon kann die Telekom mit dem Kunden eine Rufnummer vereinbaren, die ihm von ei- nem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Netz der Telekom übertragbar ist (Rufnummernimport).
Rufnummer. 9.1. Die Verwaltung des nationalen telefonischen Nummerierungsplans liegt in der alleinigen Zuständigkeit des ILR, das die entsprechenden Bestimmungen festlegt. Im Rahmen des Festnetztelefonie-Dienstes weist POST Telecom dem Kunden entsprechend diesem Plan eine Rufnummer zu. 9.2. POST Telecom kann gezwungen sein, diese Nummer aus rechtlichen oder technischen Gründen zu ändern. In diesem Fall setzt das Unternehmen den Kunden rechtzeitig und bei einer Änderung aus technischen Gründen mindestens einen (1) Monat vor der Änderung in Kenntnis. Hierfür kann der Kunde keinerlei Entschädigung geltend machen. 9.3. Nach den Telefonnummernvorschriften des ILR hat der Kunde das Recht, die Nummer, die ihm von POST Telecom zugewiesen wurde, zu behalten, wenn er seinen Festnetztelefonie-Dienstvertrag infolge des Abonnements eines Festnetztelefonie-Dienstes bei einem anderen Anbieter mit Übertragung seiner Nummer kündigt.
Rufnummer. Ich möchte folgende Rufnummer/n mitnehmen: 1. 2.
Rufnummer. Proximus muss eine einzige Nummer pro Abonnement zuweisen, es sei denn, der Kunde hat seine Nummer von einem anderen Betreiber nach Proximus portieren lassen. Eine andere Rufnummer kann dem Kunden zugewiesen werden, der dies beantragt. Proximus überprüft den Antrag je nach den technischen Möglichkeiten. Proximus kann dem Kunden die mit der Änderung der Rufnummer verbundenen Kosten in Rechnung stellen. Muss die Rufnummer des Kunden aufgrund interner Erfordernisse des Dienstes geändert werden, so wird er mindestens zwei Monate im Voraus entsprechend informiert.
Rufnummer. Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten auf ein Monatsende schriftlich (eingeschrieben) gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss bis am letzten Tag vom Monat bei GIB eingetroffen sein. Massgebend ist das Datum vom Posteingang bei GIB, nicht das Datum vom Poststempel der Post. Trifft das Kündigungsschreiben zu spät ein, gilt die Kündigung ab dem laufenden Monat unter Berücksichtigung der 2 Monate Kündigungsfrist. Bei ausserordentlicher (vorzeitiger) Vertragsauflösung vor Ablauf der Mindestvertrags- oder Verlängerungslaufzeit können dem Kunden die bis zum Ablauf der Vertragsdauer anfallenden Kosten belastet werden. Im Falle eines Wegzuges in ein Gebiet, wo keine Dienstleistung von GIB bezogen werden kann, kann der Vertrag auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich, unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist, auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Besitzt der Kunde eine E-Mail-Adresse von GIB, erlischt diese automatisch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses. Dem Kunden steht die Möglichkeit offen, diese weiterhin kostenpflichtig weiter zu nutzen.
Rufnummer. Die Telekom teilt dem Kunden für den Standard-Anschluss eine Ortsnetzrufnummer und für den Universal-Anschluss oder IP- basierten Anschluss drei Ortsnetzrufnummern zu, die die Bun- desnetzagentur der Telekom zugewiesen hat. Abweichend hiervon kann die Telekom mit dem Kunden Ortsnetzrufnummern ver- einbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurden und in das Netz der Telekom übertragbar sind. Bei abgehenden Verbindungen wird die eigene Rufnummer an den angerufenen Anschluss übermittelt, sofern der Kunde nicht die stän- dige Unterdrückung der Rufnummernübermittlung wünscht. Bei freigeschalteter Rufnummernübermittlung kann der Kunde sie fall- weise unterdrücken. Bei Verbindungen zu Notrufanschlüssen für die Polizei und Feuer- wehr erfolgt keine Unterdrückung der Rufnummernübermittlung. klassifiziert E-Mails in Spam- und NichtSpam-E-Mails. Das verwendete Verfahren lässt keine Rückschlüsse auf den eigent- lichen Textinhalt der E-Mails zu. Bei der erstmaligen Bereitstellung des E-Mail-Postfachs ist der Spamschutz Basic auf "direkt abge- wiesen" eingestellt; hierbei werden alle als Spam-E-Mails klassifizier- ten E-Mails direkt abgewiesen und nicht im Postfach des Kunden abgelegt. Werden ausgehende E-Mails des Kunden als Spam klassifiziert, so wird der Versand der jeweiligen E-Mail durch die Telekom verweigert. Der Kunde kann über das E-Mail Center der Telekom im Internet die Einstellungen des Spamschutzes für eingehende E-Mails ändern, 1) Für den Internet-Zugang sind nur Internet-Modems mit einer aktuellen Version der U-R2 Schnittstelle geeignet. Internet-Modems basierend auf älteren Versionen dieser Schnittstelle werden evtl. nicht erkannt und können keine Verbindung zum Internet herstellen oder arbeiten mit eingeschränkter Übertragungsgeschwindigkeit. Weitere Informationen stehen im Internet unter xxx.xxxxxxx.xx/xxx bereit. Beim Universal-Anschluss wird die eigene Rufnummer bei ankom- menden Verbindungen an den Anrufer übermittelt, sofern dies dort angezeigt werden kann.