Rufnummer Musterklauseln

Rufnummer. Dieser Home-Service kann unter der im Versicherungs- schein genannten Telefonnummer erreicht werden. Werden die diesem Vertrag zugrunde liegenden Versiche- rungsbedingungen (Allgemeine Versicherungsbedingungen, Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen oder etwaige Zusatzbedingungen und Pauschaldeklarationen mit dem im Angebot oder Antrag bzw. im Versicherungsschein bezeichneten Stand), ausschließlich zum Vorteil der Versi- cherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die Inhalte der neuen Bedingungen ab Einführung auch für diesen Vertrag. H 2213 07/2 019 b 4 von 19 Teil A
Rufnummer. Die vertragsgegenständlichen VIE Festnetztelefonie Dienste inkludieren jeweils eine fünfstellige Nebenstelle zu der Kopfrufnummer der FWAG +43-1-7007. Es besteht kein Recht auf Zuteilung einer bestimmten Nebenstellenrufnummer. Die Nebenstellenrufnummer wird bei Neuanschluss zugewiesen und bei Auftragsbestätigung bekannt gegeben. FWAG ist berechtigt, die Nebenstellenrufnummer des Teilnehmers zu ändern.
Rufnummer. 9.1. Die Verwaltung des nationalen telefonischen Nummerierungsplans liegt in der alleinigen Zuständigkeit des ILR, das die entsprechenden Bestimmungen festlegt. Im Rahmen des Festnetztelefonie-Dienstes weist POST Telecom dem Kunden entsprechend diesem Plan eine Rufnummer zu.
Rufnummer. Die Telekom teilt dem Kunden drei Ortsnetzrufnummern zu. Abwei- chend hiervon kann die Telekom mit dem Kunden Ortsnetzrufnum- mern vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wur- den und in das Netz der Telekom übertragbar sind. Bei abgehenden Verbindungen wird die eigene Rufnummer an den an- gerufenen Anschluss übermittelt, sofern der Kunde nicht die Unterdrü- ckung der Rufnummernübermittlung wünscht. Bei Verbindungen zu Notrufanschlüssen für die Polizei und Feuerwehr erfolgt keine Unter- drückung der Rufnummernübermittlung.
Rufnummer. Dieser Home-Service kann unter der im Versicherungs- schein genannten Telefonnummer erreicht werden.
Rufnummer. Die Telekom teilt dem Kunden für den Mobilfunk-Anschluss eine Ruf- nummer im Mobilfunknetz der Telekom zu. Abweichend hiervon kann die Telekom mit dem Kunden eine Rufnummer vereinbaren, die ihm von ei- nem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Netz der Telekom übertragbar ist (Rufnummernimport).
Rufnummer. Der Kunde erhält von TitanNetworks eine Rufnummer zugeteilt. Alternativ kann die bestehende Rufnummer eines anderen Anbieters übernommen („portiert“) werden.
Rufnummer. Die Telekom teilt dem Kunden für den Standard-Anschluss eine Ortsnetzrufnummer und für den Universal-Anschluss oder IP- basierten Anschluss drei Ortsnetzrufnummern zu, die die Bun- desnetzagentur der Telekom zugewiesen hat. Abweichend hiervon kann die Telekom mit dem Kunden Ortsnetzrufnummern ver- einbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurden und in das Netz der Telekom übertragbar sind. Bei abgehenden Verbindungen wird die eigene Rufnummer an den angerufenen Anschluss übermittelt, sofern der Kunde nicht die stän- dige Unterdrückung der Rufnummernübermittlung wünscht. Bei freigeschalteter Rufnummernübermittlung kann der Kunde sie fall- weise unterdrücken. Bei Verbindungen zu Notrufanschlüssen für die Polizei und Feuer- wehr erfolgt keine Unterdrückung der Rufnummernübermittlung. klassifiziert E-Mails in Spam- und NichtSpam-E-Mails. Das verwendete Verfahren lässt keine Rückschlüsse auf den eigent- lichen Textinhalt der E-Mails zu. Bei der erstmaligen Bereitstellung des E-Mail-Postfachs ist der Spamschutz Basic auf "direkt abge- wiesen" eingestellt; hierbei werden alle als Spam-E-Mails klassifizier- ten E-Mails direkt abgewiesen und nicht im Postfach des Kunden abgelegt. Werden ausgehende E-Mails des Kunden als Spam klassifiziert, so wird der Versand der jeweiligen E-Mail durch die Telekom verweigert. Der Kunde kann über das E-Mail Center der Telekom im Internet die Einstellungen des Spamschutzes für eingehende E-Mails ändern,
Rufnummer. Die tb.glarus teilen dem Kunden eine Rufnummer aus dem ihr von den Telekommunikati- onsbehörden zur Verfügung gestellten Nummernblock zu, sofern er keine eigene Festnetz- nummer hat. Die zugewiesene Rufnummer ist für den Kunden im Rahmen der von den tb.glarus zu erbringenden Dienstleistungen für die Vertragsdauer exklusiv und nicht an Dritte übertragbar. Die Rufnummer geht nicht in das Eigentum des Kunden über. Eine Übertragung an Dritte, namentlich durch Verkauf, Zurverfügungstellung etc. ist ausge- schlossen. Der Kunde kann im Rahmen der Dienstleistung Wunschnummern für seine Ruf- nummer kostenpflichtig auswählen, falls diese noch erhältlich bzw. verfügbar sind. Die tb.glarus übernehmen keine Haftung für Rechtsstreitigkeiten, welche sich aus einer Zutei- lung einer oder mehrerer Nummern oder Nummernblöcken ergeben. Die Rufnummer kann ohne Kostenfolge geändert werden, sofern betriebliche oder technische Gründe eine Ände- rung erforderlich machen oder behördlich angeordnet wird. Ein persönlich motivierter Wechsel kann in Rechnung gestellt werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass die tb.glarus zur Sicherstellung der Notrufdienste die Standortbestimmung (die Adresse des Kunden) bekannt geben muss. Wählt sich der Kunde von einem anderen Standort in eine Notfall- nummer ein, so wird die Standorterkennung nicht gewährleistet.