Beauftragte/r des Dienstgebers Musterklauseln

Beauftragte/r des Dienstgebers. Der Generalvikar bestellt einen Beauftragten/eine Beauftragte, der/die ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt. Er/sie hat insbesondere darauf zu achten, dass die zu Gunsten der schwerbehinderten Menschen bestehenden Vorschriften und Anordnungen beachtet und die dem Erzbistum Köln obliegenden Verpflichtungen aus dem Schwerbehindertenrecht erfüllt werden (§ 98 SGB IX). Der/die Beauftragte ist für die Realisierung der in der Integrationsvereinbarung getroffenen Regelungen mitverantwortlich und verpflichtet, die notwendigen Hilfen zu befördern; er/sie ist - neben der Schwerbehindertenvertretung - Verbindungsperson zu den zuständigen Agenturen für Arbeit und zu den Integrationsämtern der Kommunen, in deren Gebiet schwerbehinderte GR/PR eingesetzt sind. Vor einer Bestellung oder Abberufung eines/einer Beauftragten ist die Schwerbehindertenvertretung zu hören. Bestellung und Abberufung erfolgen schriftlich und sind der Schwerbehindertenvertretung und der MAV sowie den Arbeits- und Integrationsämtern der Kommunen mitzuteilen, in deren Zuständigkeitsbereich schwerbehinderte GR/PR beschäftigt sind. Zur Vertretung ihrer Interessen wählen die schwerbehinderten GR/PR des Erzbistums Köln eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied für eine Amtszeit von vier Jahren (§ 94 SGB IX). Die Schwerbehindertenvertretung hat insbesondere die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten zu vertreten und ihnen beratend und helfend in dienstlichen Angelegenheiten, die ihre Schwerbehinderung betreffen, zur Seite zu stehen (§ 95 SGB IX). Die MAV hat die Eingliederung und die berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen zu fördern. Sie hat insbesondere darauf zu achten, dass die dem Erzbistum Köln nach §§ 71, 72 und 81 bis 84 SGB IX obliegenden Pflichten erfüllt werden, sie wirkt auf die Xxxx der Schwerbehindertenvertretung hin und hat Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Beschäftigter zu beantragen (vgl. § 93 SGB IX und § 26 Abs. 3 Nrn. 3 und 5 Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)). Um die Verfahren zur Integration schwerbehinderter Menschen zu beschleunigen, beauftragt die MAV eines ihrer Mitglieder als verantwortlichen Ansprechpartner für die Schwerbehindertenvertretung.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.