Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern Musterklauseln

Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern. 9.1 Der Datenverantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragsverarbeiter im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags Unterauftragsverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten ernennen kann. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass alle von ihm beauftragten Unterauftragsverarbeiter denselben oder gleichwertigen Datenschutzverpflichtungen unterliegen wie der Auftragsverarbeiter im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags. Ferner überwacht der Auftragsverarbeiter deren Einhaltung und verpflichtet seine Unterauftragsverarbeiter insbesondere dazu, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, damit die Verarbeitung den Bestimmungen der Datenschutzgesetze entspricht.
Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern. 1. Der Kunde erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Befugnis, Unterauftragsverarbeiter im Hinblick auf die Verarbeitung von Kundendaten zu beauftragen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung eingeschaltete Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 3 aufgeführt. Für Vertragsverhältnisse mit Dienstleistern, die mit der Prüfung oder Wartung von Datenverarbeitungsverfahren oder -systemen durch Dritte befasst sind oder die mit andere zusätzliche Dienstleistungen, auch wenn der Zugriff auf Kundendaten nicht ausgeschlossen werden kann, solange der Auftragsverarbeiter angemessene Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit der Kundendaten tri . Um Benachrichtigungen bezüglich des Hinzufügens oder Ersetzens vorhandener Subprozessoren zu erhalten, können Kunden eine Mailingliste abonnieren. Um der Mailingliste beizutreten, wenden Sie sich bitte an xxxxxxx@xxxxxxxxx.xx. Benachrichtigungen von Unterauftragsverarbeitern erfolgen spätestens 14 Tage vor Änderungen, damit der Kunde Widerspruch einlegen kann. Ein Widerspruch kann vom Kunden nur aus wichtigen Gründen erhoben werden, die gegenüber dem Auftragsverarbeiter zu begründen sind. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, erlischt das Widerspruchsrecht des Kunden gegen die entsprechende Beauftragung. Widerspricht der Kunde, ist der Auftragsverarbeiter berechtigt, den Vertrag und diesen Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. 2. Die Vereinbarung zwischen dem Auftragsverarbeiter und dem Unterauftragsverarbeiter muss dem Unterauftragsverarbeiter die gleichen Verpflichtungen auferlegen, die dem Auftragsverarbeiter im Rahmen dieser Vereinbarung obliegen. Die Parteien vereinbaren, dass diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn der Vertrag ein dieser Vereinbarung entsprechendes Schutzniveau aufweist. 3. Vorbehaltlich der Einhaltung der Anforderungen des § 2.5 dieser Vereinbarung, die Bestimmungen dieser Ziff. 7 gilt auch, wenn ein Unterauftragsverarbeiter in einem Drittland beteiligt ist. Der Kunde ermächtigt den Auftragsverarbeiter hiermit, im Namen des Auftraggebers einen Vertrag mit einem anderen Auftragsverarbeiter auf Grundlage der Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern gemäß Beschluss der Europäischen Kommission vom 5. Februar 2010 abzuschließen. Der Kunde erklärt sich zur Mitwirkung bei der Erfüllung der Anforderungen des Art. 49 DSGVO bereit, soweit erforderlich.
Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern. Der Lieferant wird vom Kunden allgemein ermächtigt, zur Unterstützung der Erfüllung dieses Vertrages sonstige Unternehmen als

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  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Übertragung von Krankheiten Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren, (2) Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.

  • Unterauftragsverhältnisse (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben. (2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln. (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. (4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten. (5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln. (6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat. (7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.