Bedeutende Aktionäre Musterklauseln

Bedeutende Aktionäre. In Bezug auf bedeutende Aktionäre sowie bedeutende Aktionärsgruppen und deren Beteiligungen sind die Angaben nach den Artikeln 120 und 121 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes vom 19. Juni 201525 (FinfraG) und den ent- 25 SR 958.1 sprechenden Ausführungsbestimmungen der Finanzmarktinfrastrukturver- ordnung-FINMA vom 3. Dezember 201526 aufzuführen, sofern sie dem Emit- tenten bekannt sind.
Bedeutende Aktionäre. Per Bilanzstichtag sind folgende bedeutenden Aktionäre bekannt: Mt. Grinnell Financière XX 000 000 15.82 % 27.06.16 Xxx Xxxxx Bernd Pfister 476 157 14.49 % 11.03.16 Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxx 221 578 6.74 % 11.03.16 Xxxxxxxx Xxxx Xxxxxx und Colombo Fasano 207500 6.31 % 23.11.11 Marusa und Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxx Letter 193 080 5.87 % 11.03.16 Peter Letter Xxxxxx Xxxxxxx 114 481 3.48 % 26.03.18 Xxxxxx Xxxxxxx Deutsche Balaton AG 108003 3.29 % 28.09.12 Xxxxxxx X.X. Zours

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  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

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  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

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  • Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).