Dividendenberechtigung Musterklauseln

Dividendenberechtigung. Die Dividendenberechtigung der Aktionäre ändert sich durch die Umwandlung der Süss MicroTec AG in die SÜSS MicroTec SE nicht. Das Verfahren zur Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss- fassung über das Ergebnis ändert sich durch den Rechtsformwechsel nicht. Auch bei der SÜSS Micro- Tec SE stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest (Art. 52 SE-VO i.V.m. § 172 AktG). Die Hauptversammlung beschließt sodann über die Ergebnisverwendung. Sofern ein Bilanzgewinn be- steht und die Hauptversammlung über die Ausschüttung beschließt, entfällt entsprechend ein anteiliger Betrag des Bilanzgewinns als Dividende auf die Aktionäre. Der Dividendenanspruch entsteht mit der Beschlussfassung der Hauptversammlung. Da die Beteiligung der Aktionäre der Süss MicroTec AG an der Gesellschaft aufgrund der Identität des Rechtsträgers unverändert fortbesteht, ändern sich die Anteilsverhältnisse durch die Umwandlung der Süss MicroTec AG in die SÜSS MicroTec SE nicht. Die Aktionäre erhalten dieselbe Anzahl Aktien, die sie vor Wirksamwerden der Umwandlung an der SÜSS MicroTec AG gehalten haben. Der rechnerische Anteil von EUR 1,00 jeder Stückaktie am Grundkapital bleibt erhalten.
Dividendenberechtigung. Neue Aktien, die nach der Ausübung des Optionsrechts aus bedingtem oder genehmigten Kapital ausgegeben werden, sind vom Beginn des Geschäftsjahres (wie in § 6(12) definiert) der Emittentin an, in dem die Aktien ausgegeben werden, für dieses und alle folgenden Geschäftsjahre der Emittentin dividendenberechtigt (sofern Dividenden gezahlt werden). Dementsprechend werden für diesen Fall Optionsscheingläubiger, die nach Ende eines Geschäftsjahres aber vor dem Ex Tag (wie in § 6(12) definiert) in Bezug auf die Dividende für dieses Geschäftsjahr ihr Optionsrecht ausüben, neue Aktien erhalten, auf die am vorgenannten Ex Tag keine Dividende gezahlt wird. Soweit
Dividendenberechtigung. Beginn der Dividendenberechtigung. Angaben zu allfälligen auf den Dividen- den erhobenen Quellensteuern sowie Angaben darüber, ob diese Quellensteu- ern durch den Emittenten übernommen werden.
Dividendenberechtigung. Die Dividendenberechtigung der Aktionäre ändert sich durch die Umwandlung der CompuGroup AG in die CompuGroup SE nicht. Da die Beteiligung der Aktionäre der CompuGroup AG an der Gesellschaft aufgrund der Identität des Rechtsträgers unverändert fortbesteht, ändern sich die Anteilsver- hältnisse durch die Umwandlung der CompuGroup AG in die CompuGroup SE nicht. Die Aktionäre erhalten dieselbe Anzahl Aktien, die sie vor Wirksamwerden der Um- wandlung an der CompuGroup AG gehalten haben. Der rechnerische Anteil von EUR 1,00 jeder Stückaktie am Grundkapital bleibt erhalten.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, indem er vornehmlich in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen weltweit investiert. Der Fonds verwendet verschiedene auf statistischen und numerischen Analysen basierende quantitative Techniken einschließlich maschinelles Lernen, wobei ein der Verwaltungsgesellschaft gehörender Algorithmus aus umfangreichen Eingabedatenvolumen lernen und Prognosen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von Aktienkursen erstellen kann. Der Anlageverwalter, der zur Entwicklung des Algorithmus beitrug, wird in Bezug auf die Titelauswahl und den Portfolioaufbau einen disziplinierten und rigorosen Ansatz verfolgen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC World Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich die potenzielle Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus aller Welt, die ein Engagement in Schwellenmärkte bieten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte illiquide werden, was den Anlageverwalter zwingen würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Potentielle Anleger sollten den Risikofaktor „Operatives Risiko“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ beachten. Sie finden dort Informationen zu den mit dem Fonds verbundenen operativen Risiken. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………