Common use of Bedingungen des abstrakten Schuldversprechens Clause in Contracts

Bedingungen des abstrakten Schuldversprechens. 4.1 Concardis verpflichtet sich gegenüber dem Vertrags- partner nach Maßgabe dieser Vereinbarung alle von dem Vertragspartner eingereichten Kartenumsätze, die der Vertragspartner gemäß dem Vertragsgegenstand sowie vorstehender Ziffer 1 akzeptieren durfte und die er gemäß dem Vertragsgegenstand sowie Ziffer 1 Teil A und Ziffern 1, 2 und 3 Teil B sowie dem für den Ver- tragspartner anwendbaren Branchenzusatz gemäß Teil D von Concardis hat autorisieren lassen und bei Con- cardis eingereicht hat, an diesen zu erstatten. Dieses abstrakte Schuldversprechen ist losgelöst von den Zah- lungsaufträgen der Karteninhaber und wird insbesonde- re unter folgenden aufschiebenden Bedingungen erteilt: a) Die vorgelegte Karte ist zum Zeitpunkt der Vorlage gültig, d.h., das Datum der Belegunterzeichnung liegt innerhalb des auf der Karte aufgedruckten Gül- tigkeitszeitraums der Karte (von ... bis ...) und die Karte ist vom Karteninhaber unterschrieben. b) Der Vertragspartner hat vor Einreichung des Kar- tenumsatzes unabhängig von dessen Höhe (Null- Limit) mittels eines Terminals von Concardis eine Autorisierungsnummer für den Kartenumsatz ange- fordert, erhalten und auf dem Belastungsbeleg er- fasst oder er war zur fernmündlichen Autorisie- rungseinholung gemäß vorstehender Ziffern 2.6 und 2.7 berechtigt und der Gesamtrechnungsbetrag lag unterhalb des mitgeteilten genehmigungsfreien Höchstbetrages. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017 c) Der Vertragspartner hat zweifach einen Belas- tungsbeleg mittels eines von Concardis initialisier- ten und zugelassenen Terminals erstellt, indem der Chip auf der Karte oder Magnetstreifen der Karte ausgelesen wurde. Die manuelle Eingabe der Kar- tendaten in das Terminal ohne Auslesen des Chips auf der Karte oder des Magnetstreifens der Karte ist nicht zulässig, sofern Concardis dies nicht schrift- lich vorab genehmigt hatte oder der Vertragspartner gemäß dieser Vereinbarung hierzu berechtigt war. Bei Akzeptanz von Maestro-, Visa Electron-, V PAY- und UnionPay-Karten hat der Karteninhaber die Geheimnummer (PIN) seiner Karte am Terminal einzugeben. Die PIN darf nur durch den Kartenin- haber persönlich eingegeben werden. Die Bezah- lung mit einer Maestro-, Visa Electron-, V PAY- und/oder UnionPay-Karte auf eine andere Weise als durch Eingabe der PIN (z.B. durch Unterzeich- nung eines Leistungsbelegs) ist nicht zulässig. Auf dem Leistungsbeleg müssen die Kartendaten voll- ständig und lesbar übertragen und der Gesamt- rechnungsbetrag sowie das Belegdatum, Firma, Anschrift und Vertragspartnernummer sowie das Transaktionswährungskennzeichen vermerkt wer- den. Streichungen und Änderungen der Daten auf dem Leistungsbeleg nach Unterzeichnung durch den Karteninhaber sind unzulässig und verpflichten Concardis nicht zur Erstattung des eingereichten Betrages. Auf der an den Karteninhaber auszuhän- digenden Kopie des Leistungsbelegs sind die ers- ten zwölf Ziffern der Kartennummer durch die Schriftzeichen *, # oder x unkenntlich zu machen, so dass lediglich die letzten vier Ziffern der Karten- nummer sichtbar sind. d) Die in dem Leistungsbeleg aufgeführte Karten- nummer und das Ablaufdatum der Gültigkeitsdauer der Karte stimmen mit der auf der Vorderseite der Karte ausgewiesenen hochgeprägten Kartennum- mer und dem Ablaufdatum sowie mit der im Unter- schriftsfeld auf der Rückseite der Karte gedruckten Kartennummer überein. e) Der Karteninhaber hat den Gesamtrechnungsbe- trag durch eine Unterschrift auf der Vorderseite des Leistungsbelegs in Gegenwart eines Vertreters des Vertragspartners oder durch die bestätigte persönli- che Eingabe der Geheimnummer seiner Karte (PIN) anerkannt. Die Unterschrift auf dem Leistungsbeleg stimmt mit der Unterschrift auf der vorgelegten Kar- te überein. f) Der Vertragspartner hat dem Karteninhaber eine Kopie des von ihm unterzeichneten Leistungsbele- ges ausgehändigt. g) Die Karte ist nicht durch Sperrlisten oder andere Benachrichtigungen an den Vertragspartner für un- gültig erklärt worden. h) Die Karte ist nicht erkennbar verändert worden. i) Der Kartenvorleger stimmt mit einem eventuellen Foto auf der Karte überein. j) Der Vertragspartner hat jeden Kartenumsatz nur einmal bei Concardis zur Abrechnung einzureichen und auf Anforderung Concardis einen Nachweis zur Verfügung zu stellen, dass jeder eingereichten For- derung jeweils ein Umsatzgeschäft mit dem Kunden zugrunde lag. k) Der Vertragspartner hat Forderungen einzureichen, deren Betragshöhe und Währung dem Karteninha- ber für die angebotene Ware und Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrag und der Währung ent- sprechen. l) Im Fall der späteren Lieferung einer Ware oder Er- bringung einer Dienstleistung nach Vorlage der Kar- te hat der Vertragspartner im Fall einer Reklamation des Karteninhabers innerhalb der ihm von Concar- dis gesetzten Frist schriftlich durch Vorlage ent- sprechender Unterlagen gegenüber Concardis nachzuweisen, dass er die Ware oder Dienstleis- tung mangelfrei, entsprechend der Beschreibung des Vertragspartners in der Produktbeschreibung hinsichtlich Qualität, Farbe, Größe und Anzahl der Ware oder Dienstleistung und unter Einhaltung ei- ner eventuell mit dem Karteninhaber vereinbarten Frist an die vom Karteninhaber angegebene Liefer- anschrift geliefert oder erbracht hat oder die Ware vom Karteninhaber nicht zurückerhalten hat oder die Ware vom Karteninhaber zurückerhalten hat und durch eine Ersatzware oder nach Mängelbesei- tigung erneut an den Karteninhaber geliefert oder erbracht hat. 4.2 Concardis ist berechtigt, die unter vorstehender Xxxxxx 4.1 a) – l) genannten Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner unter Einhaltung ei- ner Frist von vier Wochen zu ändern oder zu ergänzen, wenn Concardis diese Änderungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken für notwendig erachtet oder diese Änderungen aufgrund von Vorgaben von Mastercard, Visa oder einer anderen Kartenorganisation notwendig werden. 4.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Fall einer Re- klamation eines Kartenumsatzes durch den berechtig- ten Karteninhaber oder durch das kartenausgebende Institut, die Erfüllung aller in Ziffer 1 Teil A bzw. Ziffern 1 bis 4.1 Teil B, soweit die Erfüllung in seiner Betriebs- sphäre liegt, gegenüber Concardis schriftlich nachzu- weisen.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Bedingungen des abstrakten Schuldversprechens. 4.1 Concardis verpflichtet sich gegenüber dem Vertrags- partner Ver- tragspartner, nach Maßgabe Massgabe dieser Vereinbarung alle von dem Vertragspartner eingereichten KartenumsätzeKar- tenumsätze, die der Vertragspartner gemäß gemäss dem Vertragsgegenstand sowie vorstehender des Teils B Ziffer 1 akzeptieren ak- zeptieren durfte und die er gemäß gemäss dem Vertragsgegenstand Vertrags- gegenstand sowie Teil A Ziffer 1 und Teil A und B Ziffern 1, 2 und 3 Teil B sowie dem für den Ver- tragspartner anwendbaren Vertragspartner an- wendbaren Branchenzusatz gemäß gemäss Teil D von Concardis hat autorisieren lassen und bei Con- cardis Concar- dis eingereicht und die die jeweils zuständige Kar- tenorganisation an Concardis gezahlt hat, an diesen den Vertragspartner zu erstatten. Dieses abstrakte Schuldversprechen ist losgelöst von den Zah- lungsaufträgen der Karteninhaber und wird insbesonde- re unter folgenden aufschiebenden auf- schiebenden Bedingungen erteilt: a) Die vorgelegte Karte ist zum Zeitpunkt der Vorlage Vor- lage gültig, d.h., das Datum der Belegunterzeichnung Belegunter- zeichnung liegt innerhalb des auf der Karte aufgedruckten Gül- tigkeitszeitraums Gültigkeitszeitraums der Karte (von ... bis ...) und die Karte ist vom Karteninhaber Kartenin- haber unterschrieben. b) Der Vertragspartner hat vor Einreichung des Kar- tenumsatzes Kartenumsatzes unabhängig von dessen Höhe (Null- Null-Limit) mittels eines Terminals von Concardis Con- cardis eine Autorisierungsnummer für den Kartenumsatz ange- fordertangefordert, erhalten und auf dem Belastungsbeleg er- fasst oder er war zur fernmündlichen Autorisie- rungseinholung gemäß vorstehender Ziffern 2.6 und 2.7 berechtigt und der Gesamtrechnungsbetrag lag unterhalb des mitgeteilten genehmigungsfreien Höchstbetrages. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017erfasst. c) Der Vertragspartner hat zweifach einen Belas- tungsbeleg mittels eines von Concardis initialisier- ten initiali- sierten und zugelassenen Terminals erstellt, indem der Chip auf der Karte oder Magnetstreifen Magnet- streifen der Karte ausgelesen wurde. Die manuelle ma- nuelle Eingabe der Kar- tendaten Kartendaten in das Terminal Termi- nal ohne Auslesen des Chips auf der Karte oder des Magnetstreifens der Karte ist nicht zulässigzuläs- sig, sofern Concardis Xxxxxxxxx dies nicht schrift- lich schriftlich vorab genehmigt hatte oder der Vertragspartner gemäß Vertrags- partner gemäss dieser Vereinbarung hierzu berechtigt war. Bei Akzeptanz von Maestro-, Visa Electron-, V PAY- und PAY-, UnionPay-Karten und bei solchen Karten bei denen die Eingabe über das Terminal angefordert wird, hat der Karteninhaber Karten- inhaber die Geheimnummer (PIN) seiner Karte am Terminal einzugeben. Die PIN darf nur durch den Kartenin- haber Karteninhaber persönlich eingegeben eingege- ben werden. Die Bezah- lung Bezahlung mit einer Maestro-Maestro- , Visa Electron-, V PAY- und/oder UnionPay-UnionPay- Karte auf eine andere Weise als durch Eingabe der PIN (z.B. durch Unterzeich- nung Unterzeichnung eines LeistungsbelegsLeis- tungsbelegs) ist nicht zulässig. Auf dem Leistungsbeleg Leis- tungsbeleg müssen die Kartendaten voll- ständig vollstän- dig und lesbar übertragen und der Gesamt- rechnungsbetrag sowie das Belegdatum, 15_2867_4.0_CH_de/Stand 02/2020 Firma, Anschrift und Vertragspartnernummer sowie das Transaktionswährungskennzeichen vermerkt wer- denwerden. Streichungen und Änderungen Änderun- gen der Daten auf dem Leistungsbeleg nach Unterzeichnung durch den Karteninhaber sind unzulässig und verpflichten Concardis nicht zur Erstattung des eingereichten Betrages. Auf der an den Karteninhaber auszuhän- digenden Kopie auszuhändigenden Ko- pie des Leistungsbelegs sind die ers- ten ersten zwölf Ziffern der Kartennummer durch die Schriftzeichen Schriftzei- chen *, # oder x unkenntlich zu machen, so dass lediglich die letzten vier Ziffern der Karten- nummer Kar- tennummer sichtbar sind. d) Die in dem Leistungsbeleg aufgeführte Karten- nummer und das Ablaufdatum der Gültigkeitsdauer Gültigkeits- dauer der Karte stimmen mit der auf der Vorderseite Vor- derseite der Karte ausgewiesenen hochgeprägten Kartennum- mer und dem Ablaufdatum sowie mit der im Unter- schriftsfeld Unterschriftsfeld auf der Rückseite der Karte gedruckten Kartennummer überein. e) Der Karteninhaber hat den Gesamtrechnungsbe- trag Gesamtrechnungs- betrag durch eine den nach Maßgabe von Teil B Zif- fer 2.1 erforderlichen Prozess der Authentifi- zierung ordnungsgemäß freigegeben (z.B. durch eigenhändige Eingabe einer PIN). Sofern über das Terminal die Eingabe einer PIN nicht angefordert wird und kein Sonderfall des kon- taktlosen Bezahlens vorliegt, und daher die ei- genhändige Unterschrift auf der Vorderseite dem Leistungsbe- leg zur Freigabe des Leistungsbelegs in Gegenwart eines Vertreters des Vertragspartners oder durch Gesamtrechnungsbetrags ausreichend ist, muss die bestätigte persönli- che Eingabe der Geheimnummer seiner Karte (PIN) anerkannt. Die Unterschrift auf dem Leistungsbeleg stimmt mit der Unterschrift auf der vorgelegten Kar- te übereinKarte übereinstimmen. f) Der Vertragspartner hat dem Karteninhaber eine Kopie des von ihm unterzeichneten Leistungsbele- ges ausgehändigtLeistungsbelegs für die vom Vertragspartner freigegebene Zahlung ausge- händigt. g) Die Karte ist nicht durch Sperrlisten oder andere an- dere Benachrichtigungen an den Vertragspartner Vertrags- partner für un- gültig ungültig erklärt worden. h) Die Karte ist nicht erkennbar verändert wordenwor- den. i) Der Kartenvorleger stimmt mit einem eventuellen eventu- ellen Foto auf der Karte überein. j) Der Vertragspartner hat jeden Kartenumsatz nur einmal bei Concardis zur Abrechnung einzureichen ein- gereicht und auf Anforderung Concardis einen Nachweis zur Verfügung zu stellengestellt, dass jeder eingereichten For- derung Forderung jeweils ein Umsatzgeschäft Umsatz- geschäft mit dem Kunden zugrunde lag. k) Der Vertragspartner hat nur Forderungen einzureichenein- gereicht, deren Betragshöhe und Währung dem Karteninha- ber Karteninhaber für die angebotene Ware und Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrag Be- trag und der Währung ent- sprechenentsprechen. l) Im Fall der späteren Lieferung einer Ware oder Er- bringung Erbringung einer Dienstleistung nach Vorlage der Kar- te Karte hat der Vertragspartner im Fall einer Reklamation des Karteninhabers innerhalb der ihm von Concar- dis Concardis gesetzten Frist schriftlich durch Vorlage ent- sprechender entsprechender Unterlagen gegenüber ge- genüber Concardis nachzuweisen, dass er die Ware oder Dienstleis- tung Dienstleistung mangelfrei, entsprechend entspre- chend der Beschreibung des Vertragspartners in der Produktbeschreibung hinsichtlich QualitätQuali- tät, Farbe, Größe Grösse und Anzahl der Ware oder Dienstleistung und unter Einhaltung ei- ner einer eventuell mit dem Karteninhaber vereinbarten Frist an die vom Karteninhaber angegebene Liefer- anschrift Lieferanschrift geliefert oder erbracht hat oder die Ware vom Karteninhaber nicht zurückerhalten zurücker- halten hat oder die Ware vom Karteninhaber zurückerhalten hat und durch eine Ersatzware oder nach Mängelbesei- tigung Mängelbeseitigung erneut an den Karteninhaber geliefert oder erbracht hat. m) Der Vertragspartner ist sämtlichen Verpflich- tungen zur Gewährung von Sicherheiten ge- mäß Teil A Ziffern 3.5, 3.7 und 3.10 nachge- kommen. n) Der Vertragspartner hat die ihm gemäß Teil B Ziffer 2.1 mitgeteilten Sicherheitshinweise ein- gehalten. o) Die Einreichung der Kartenumsätze ist nicht gemäss anderer Bestimmungen dieser AGB o- der der Vereinbarung mit dem Vertrags- partner untersagt; insbesondere wurde keine Suspendierung gemäss Teil A Ziffer 4.2 von Concardis verlangt bzw. vorgenommen. 4.2 Concardis ist berechtigt, die unter vorstehender Xxxxxx 4.1 Teil B Ziffer 4.1 a) – lo) genannten Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner unter Einhaltung ei- ner Einhal- tung einer Frist von vier Wochen zu ändern oder zu ergänzen, wenn Concardis diese Änderungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken für notwendig not- wendig erachtet oder diese Änderungen aufgrund von Vorgaben von Mastercard, Visa oder einer anderen an- deren Kartenorganisation notwendig werden. 4.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Fall einer Re- klamation Reklamation eines Kartenumsatzes durch den berechtig- ten be- rechtigten Karteninhaber oder durch das kartenausgebende karten- ausgebende Institut, die Erfüllung aller in Teil A Ziffer 1 Teil A bzw. Teil B Ziffern 1 bis 4.1 Teil B4.1, soweit die Erfüllung Er- füllung in seiner Betriebs- sphäre Betriebssphäre liegt, gegenüber Concardis schriftlich nachzu- weisennachzuweisen.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Bedingungen des abstrakten Schuldversprechens. 4.1 Concardis ConCardis verpflichtet sich gegenüber dem Vertrags- partner Vertragspartner nach Maßgabe dieser Vereinbarung alle von dem Vertragspartner Vertrags- partner eingereichten Kartenumsätze, die der Vertragspartner Vertragspart- ner gemäß dem Vertragsgegenstand sowie vorstehender Ziffer 1 vorstehenden Ziffern 1.1 und 1.4 akzeptieren durfte und die er gemäß dem Vertragsgegenstand sowie Ziffer 1 Teil A und Ziffern 1, 2 und 3 Teil B dieser Bedingungen sowie dem für den Ver- tragspartner Vertragspartner anwendbaren Branchenzusatz Branchen- zusatz gemäß Teil D Ziffer 19 von Concardis XxxXxxxxx hat autorisieren lassen und bei Con- cardis ConCardis eingereicht hat, an diesen zu erstatten. Dieses abstrakte Schuldversprechen ist losgelöst von den Zah- lungsaufträgen Zahlungsaufträgen der Karteninhaber und wird insbesonde- re insbeson- dere unter folgenden aufschiebenden Bedingungen erteilt: a) Die vorgelegte Karte ist zum Zeitpunkt der Vorlage gültiggül- tig, d.h., das Datum der Belegunterzeichnung liegt innerhalb in- nerhalb des auf der Karte aufgedruckten Gül- tigkeitszeitraums Gültigkeits- zeitraums der Karte (von ... bis ...) und die Karte ist vom Karteninhaber unterschrieben. b) Der Vertragspartner hat vor Einreichung des Kar- tenumsatzes Kartenum- satzes unabhängig von dessen Höhe (Null- Null-Limit) mittels eines EMV-POS-Terminals oder EMV-POS-Kassensystems von Concardis ConCardis eine Autorisierungsnummer für den Kartenumsatz ange- fordertKar- tenumsatz angefordert, erhalten und auf dem Belastungsbeleg er- fasst Belas- tungsbeleg erfasst oder er war zur fernmündlichen Autorisie- rungseinholung Autorisierungseinholung gemäß vorstehender Ziffern 2.6 und 2.7 berechtigt be- rechtigt und der Gesamtrechnungsbetrag lag unterhalb des mitgeteilten genehmigungsfreien Höchstbetrages. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017. c) Der Vertragspartner hat zweifach einen Belas- tungsbeleg Belastungsbeleg mittels eines von Concardis initialisier- ten ConCardis initialisierten und zugelassenen Terminals zugelas- senen EMV-POS-Terminals-/POS-Karten-Kassensystems erstellt, indem der Chip auf der Karte oder Magnetstreifen Magnetstrei- fen der Karte ausgelesen wurdewird. Die manuelle Eingabe der Kar- tendaten Kartendaten in das Terminal Terminal/Kassensystem ohne Auslesen Aus- lesen des Chips auf der Karte oder des Magnetstreifens der Karte ist nicht zulässig, sofern Concardis ConCardis dies nicht schrift- lich schriftlich vorab genehmigt hatte oder der Vertragspartner Vertragspart- ner gemäß dieser Vereinbarung hierzu berechtigt war. Bei Akzeptanz von Maestro-, Visa Electron-, V PAY- und UnionPay-Karten hat der Karteninhaber die Geheimnummer Geheim- nummer (PIN) seiner Karte am Terminal einzugeben. Die Der PIN darf nur durch den Kartenin- haber Karteninhaber persönlich eingegeben einge- geben werden. Die Bezah- lung Bezahlung mit einer Maestro-, Visa Electron-, V PAY- und/oder UnionPay-Karte auf eine andere Weise als durch Eingabe der PIN (z.B. durch Unterzeich- nung Unterzeichnung eines LeistungsbelegsLeistungsbeleges) ist nicht zulässig. Auf dem Leistungsbeleg Leis- tungsbeleg müssen die Kartendaten voll- ständig Kartendatenvollständig und lesbar les- bar übertragen und der Gesamt- rechnungsbetrag Gesamtrechnungsbetrag sowie das Belegdatum, Firma, Anschrift und Vertragspartnernummer Vertragspartner- nummer sowie das Transaktionswährungskennzeichen vermerkt wer- denwerden. Streichungen und Änderungen der Daten auf dem Leistungsbeleg nach Unterzeichnung durch den Karteninhaber sind unzulässig und verpflichten Concardis verpflich- ten ConCardis nicht zur Erstattung des eingereichten Betrages. Auf der an den Karteninhaber auszuhän- digenden auszuhändigen- den Kopie des Leistungsbelegs sind die ers- ten ersten zwölf Ziffern Zif- fern der Kartennummer durch die Schriftzeichen *, # oder x unkenntlich zu machen, so dass lediglich die letzten letz- ten vier Ziffern der Karten- nummer Kartennummer sichtbar sind. d) Die in dem Leistungsbeleg aufgeführte Karten- nummer Kartennummer und das Ablaufdatum der Gültigkeitsdauer der Karte stimmen mit der auf der Vorderseite der Karte ausgewiesenen ausge- wiesenen hochgeprägten Kartennum- mer Kartennummer und dem Ablaufdatum Ab- laufdatum sowie mit der im Unter- schriftsfeld Unterschriftsfeld auf der Rückseite der Karte gedruckten Kartennummer überein. e) Der Karteninhaber hat den Gesamtrechnungsbe- trag Gesamtrechnungsbetrag durch eine Unterschrift auf der Vorderseite des Leistungsbelegs Leis- tungsbelegs in Gegenwart eines Vertreters des Vertragspartners Vertrags- partners oder durch die bestätigte persönli- che persönliche Eingabe der Geheimnummer seiner Karte (PIN) anerkannt. Die Unterschrift auf dem Leistungsbeleg stimmt mit der Unterschrift Un- terschrift auf der vorgelegten Kar- te Karte überein. f) Der Vertragspartner hat sichergestellt, dass auf der Vor- derseite des elektronisch oder manuell erstellten Leis- tungsbelegs seine Firma oder die Bezeichnung, unter der er seine Waren oder Dienstleistungen dem Karten- inhaber anbietet, und seine Umtausch- bzw. Rückgabe- bedingungen aufgeführt sind. g) Der Vertragspartner hat dem Karteninhaber eine Kopie des von ihm unterzeichneten Leistungsbele- ges ausgehändigtLeistungsbeleges ausge- händigt. gh) Die Karte ist nicht durch Sperrlisten oder andere Benachrichtigungen Benach- richtigungen an den Vertragspartner für un- gültig ungültig erklärt worden. hi) Die Karte ist nicht erkennbar verändert worden. ij) Der Kartenvorleger stimmt mit einem eventuellen Foto auf der Karte überein. jk) Der Vertragspartner hat jeden Kartenumsatz nur einmal bei Concardis ConCardis zur Abrechnung einzureichen und auf Anforderung Concardis An- forderung ConCardis einen Nachweis zur Verfügung zu stellen, dass jeder eingereichten For- derung Forderung jeweils ein Umsatzgeschäft mit dem Kunden zugrunde lag. kl) Der Vertragspartner hat Forderungen einzureichen, deren de- ren Betragshöhe und Währung dem Karteninha- ber Karteninhaber für die angebotene Ware und Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrag und der Währung ent- sprechenentsprechen. lm) Im Fall der späteren Lieferung einer Ware oder Er- bringung Erbrin- gung einer Dienstleistung nach Vorlage der Kar- te Karte hat der Vertragspartner im Fall einer Reklamation des Karteninhabers Kar- teninhabers innerhalb der ihm von Concar- dis ConCardis gesetzten Frist schriftlich durch Vorlage ent- sprechender Unterlagen entsprechender Unterla- gen gegenüber Concardis ConCardis nachzuweisen, dass er die Ware oder Dienstleis- tung Dienstleistung mangelfrei, entsprechend der Beschreibung des Vertragspartners in der Produktbeschreibung Produktbe- schreibung hinsichtlich Qualität, Farbe, Größe und Anzahl An- zahl der Ware oder Dienstleistung und unter Einhaltung ei- ner einer eventuell mit dem Karteninhaber vereinbarten Frist an die vom Karteninhaber angegebene Liefer- anschrift Lieferan- schrift geliefert oder erbracht hat oder die Ware vom Karteninhaber nicht zurückerhalten hat oder die Ware vom Karteninhaber zurückerhalten hat und durch eine Ersatzware oder nach Mängelbesei- tigung Mängelbeseitigung erneut an den Karteninhaber geliefert oder erbracht hat. 4.2 Concardis Bei Nichterfüllung einer oder mehrerer dieser Bedingungen gemäß Ziffern 1 bis 4.1 ist ConCardis nicht zur Gutschrift des Kartenumsatzes an den Vertragspartner verpflichtet. Den- noch an den Vertragspartner geleistete Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Rückbelastung des gesamten ge- zahlten Betrages des Kartenumsatzes oder seiner Verrech- nung mit fälligen Forderungen des Vertragspartners, wenn der bereits gezahlte Kartenumsatz aufgrund der Nichtein- haltung einer dieser Bedingungen von dem kartenausstel- lenden Institut an ConCardis rückbelastet wird. 4.3 ConCardis ist berechtigt, die unter vorstehender Xxxxxx Ziffer 4.1 a) – lm) genannten genann- ten Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner Ver- tragspartner unter Einhaltung ei- ner einer Frist von vier Wochen zu ändern oder zu ergänzen, wenn Concardis ConCardis diese Änderungen Ände- rungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken für notwendig notwen- dig erachtet oder diese Änderungen aufgrund von Vorgaben von Mastercard, MasterCard Worldwide oder Visa oder einer anderen Kartenorganisation Europe/International notwendig werden. 4.3 4.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Fall einer Re- klamation Reklama- tion eines Kartenumsatzes durch den berechtig- ten Karteninhaber berechtigten Karten- inhaber oder durch das kartenausgebende Institut, die Erfüllung Er- füllung aller in Ziffer 1 Teil A bzw. den Ziffern 1 1.4 bis 4.1 Teil Bgenannten Bedingungen, soweit die Erfüllung in seiner Betriebs- sphäre Betriebssphäre liegt, gegenüber Concardis gegen- über ConCardis schriftlich nachzu- weisennachzuweisen. 4.5 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen XxxXxxxxx ohne vorherige schriftliche Zustimmung von XxxXxxxxx an Dritte abzutreten.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Bedingungen des abstrakten Schuldversprechens. 4.1 Concardis 11.1 Der Acquirer verpflichtet sich gegenüber dem Vertrags- partner VP, alle vom VP nach Maßgabe dieser des Vertra- ges im Präsenzgeschäft generierten Kartenumsätze auch dann an den VP auszuzahlen, wenn der Karteninhaber die Pflicht zur Zahlung abstreitet. Voraussetzung hierfür ist die Vereinbarung alle von dem Vertragspartner eingereichten Kartenumsätze, die der Vertragspartner gemäß dem Vertragsgegenstand sowie vorstehender Ziffer 1 akzeptieren durfte und die er gemäß dem Vertragsgegenstand sowie Ziffer 1 Teil A und Ziffern 1, 2 und 3 Teil B sowie dem für den Ver- tragspartner anwendbaren Branchenzusatz gemäß Teil D von Concardis hat autorisieren lassen und bei Con- cardis eingereicht hat, an diesen zu erstatteneiner Zahlungsgarantie gegen ein gesondertes Serviceentgelt. Dieses abstrakte Schuldversprechen Schuldverspre- chen ist losgelöst von den Zah- lungsaufträgen Zahlungsaufträgen der Karteninhaber und wird insbesonde- re unter der aufschie- benden Bedingung, dass die in den Ziffern 3, 4, 5, 6 und 7 enthaltenen Vorgaben vom VPerfüllt wurden, sowie insbesondere unter folgenden aufschiebenden Bedingungen erteilt: a) Die vorgelegte Karte ist zum Zeitpunkt der Vorlage gültig, d.h.d. h., das Datum der Belegunterzeichnung Belegun- terzeichnung liegt innerhalb des auf der Karte aufgedruckten Gül- tigkeitszeitraums Gültigkeitsdatums der Karte (von ... bis ...) und die Karte ist vom Karteninhaber unterschrieben.. Bedingungen für die Akzeptanz und Abrechnung von Karten im Präsenz- und Fernabsatzgeschäft, Stand: 2019 10, Seite 5 von 9 b) Der Vertragspartner VP hat vor Einreichung des Kar- tenumsatzes Kartenumsatzes unabhängig von dessen Höhe (Null- Limit) mittels eines Terminals von Concardis gemäß Ziff. 5 eine Autorisierungsnummer für den Kartenumsatz ange- fordertangefordert, erhalten und auf dem Belastungsbeleg er- fasst erfasst oder er war zur fernmündlichen Autorisie- rungseinholung gemäß vorstehender Ziffern 2.6 und 2.7 Autorisierungseinholung berechtigt und der Gesamtrechnungsbetrag lag unterhalb Ge- samtrechnungsbetrag lagunterhalb des mitgeteilten genehmigungsfreien Höchstbetrages. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017vereinbarten Floorlimits. c) Der Vertragspartner VP hat zweifach zweimal einen Belas- tungsbeleg Belastungsbeleg mittels eines von Concardis initialisier- ten vom Acquirer initialisierten und zugelassenen POS-Terminals erstellt, indem der Chip auf der Karte oder Magnetstreifen der Magnetstrei- fen der Karte ausgelesen wurde. Die manuelle Eingabe der Kar- tendaten Kartendaten in das Terminal ohne Auslesen des Chips auf der Karte oder des Magnetstreifens der Karte ist nicht zulässigzuläs- sig, sofern Concardis der Acquirer dies nicht schrift- lich schriftlich vorab genehmigt hatte hat oder der Vertragspartner VP gemäß dieser Vereinbarung dem Vertrag hierzu berechtigt warist. Bei Akzeptanz von Maestro-, Visa Electron-, Visa-Electron- und V PAY- und UnionPayPAY-Karten Kar- ten hat der Karteninhaber die Geheimnummer (PIN) seiner Karte seine PIN am POS-Terminal persönlich einzugeben. Die PIN darf nur durch den Kartenin- haber persönlich eingegeben werden. Die Bezah- lung Be- zahlung mit einer Maestro-, Visa Electron-, Visa-Electron- oder V PAY- und/oder UnionPayPAY-Karte auf eine andere Weise als durch persönliche Eingabe der PIN (z.z. B. durch Unterzeich- nung Unterzeichnung eines LeistungsbelegsLeistungsbeleges) ist nicht zulässig. Auf dem Leistungsbeleg müssen die Kartendaten voll- ständig vollständig und lesbar übertragen und der Gesamt- rechnungsbetrag Gesamtrechnungsbetrag sowie das Belegdatum, die Firma, Anschrift und Vertragspartnernummer sowie das Transaktionswährungskennzeichen vermerkt wer- denwerden. Streichungen und Änderungen Ände- rungen der Daten auf dem Leistungsbeleg nach Unterzeichnung durch den Karteninhaber Karteninha- ber sind unzulässig und verpflichten Concardis den Acquirer nicht zur Erstattung des eingereichten Betrages. Auf der an den Karteninhaber auszuhän- digenden auszuhändigenden Kopie des Leistungsbelegs Leistungsbeleges sind die ers- ten ersten zwölf Ziffern der Kartennummer durch die Schriftzeichen *, # oder x unkenntlich zu machen, so dass sodass lediglich die letzten vier Ziffern der Karten- nummer sichtbar Kartennummersichtbar sind. d) Die in dem Leistungsbeleg aufgeführte Karten- nummer Kartennummer und das Ablaufdatum der Gültigkeitsdauer Gül- tigkeitsdauer der Karte stimmen mit der auf der Vorderseite der Karte ausgewiesenen hochgeprägten Kartennum- mer Kartennummer und dem Ablaufdatum sowie mit der im Unter- schriftsfeld Unterschriftsfeld auf der Rückseite der Karte gedruckten aufgedruckten Kartennummer überein. e) Der Karteninhaber hat den Gesamtrechnungsbe- trag Gesamtrechnungsbetrag durch eine Unterschrift auf der Vorderseite Vor- derseite des Leistungsbelegs Leistungsbeleges in Gegenwart eines Vertreters des Vertragspartners VP oder durch die bestätigte persönli- che be- stätigte persönliche Eingabe der Geheimnummer seiner Karte (PIN) PIN anerkannt. Die Unterschrift auf dem Leistungsbeleg stimmt mit der Unterschrift auf der vorgelegten Kar- te Karte überein. f) Der Vertragspartner VP hat dem Karteninhaber eine Kopie des von ihm unterzeichneten Leistungsbele- ges Leistungsbeleges ausgehändigt. g) Die Karte ist nicht durch Sperrlisten oder andere Benachrichtigungen an den Vertragspartner VP für un- gültig erklärt worden. h) Die Karte ist nicht erkennbar verändert worden. i) . Der Kartenvorleger stimmt mit einem eventuellen Foto auf der Karte übereinKarteüberein. j) Der Vertragspartner hat jeden Kartenumsatz nur einmal bei Concardis zur Abrechnung einzureichen und auf Anforderung Concardis einen Nachweis zur Verfügung zu stellen, dass jeder eingereichten For- derung jeweils ein Umsatzgeschäft mit dem Kunden zugrunde lag. k) Der Vertragspartner hat Forderungen einzureichen, deren Betragshöhe und Währung dem Karteninha- ber für die angebotene Ware und Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrag und der Währung ent- sprechen. li) Im Fall der späteren Lieferung einer Ware oder Er- bringung einer Dienstleistung nach Vorlage der Kar- te Karte hat der Vertragspartner VP im Fall einer Reklamation des Karteninhabers innerhalb der ihm von Concar- dis vom Acquirer gesetzten Frist schriftlich durch Vorlage ent- sprechender Unterlagen gegenüber Concardis nachzuweisen, dass er die Ware oder Dienstleis- tung mangelfrei, entsprechend der Beschreibung des Vertragspartners in der Produktbeschreibung hinsichtlich Qualität, Farbe, Größe Dienstleistung mangelfrei und Anzahl der Ware oder Dienstleistung und unter Einhaltung ei- ner eventuell mit dem Karteninhaber vereinbarten Frist an die vom Karteninhaber angegebene Liefer- anschrift geliefert oder erbracht hat oder die Ware vom Karteninhaber nicht zurückerhalten hat oder die Ware vom Karteninhaber zurückerhalten hat und durch eine Ersatzware oder nach Mängelbesei- tigung erneut an den Karteninhaber rechtzeitig geliefert oder erbracht hat. 4.2 Concardis 11.2 Der Acquirer verpflichtet sich gegenüber dem VP alle vom VP im Fernabsatz generierten Kartenumsätze, die er von dem Acquirer hat autorisieren lassen und beim Acquirer eingereicht hat, auch dann an den VP auszuzahlen, wenn der Karteninhaber die Pflicht zur Zahlung abstrei- tet. Voraussetzung hierfür ist die Vereinbarung einer Zahlungsgarantie gegen ein gesondertes Serviceentgelt. Bei Kartenzahlungen im Fernabsatz steht das abstrakte Schuldversprechen unter der aufschiebenden Bedingung, dass die in den Ziffern 3, 5, 6 und 7 enthaltenen Vorgaben vom VP erfüllt wurden, sowie insbesondere unter folgenden aufschiebenden Bedingungen: a) Die Kartenakzeptanz war durch den VP nach den Bestimmungen des Vertrages zulässig, b) das Transaktionsdatum liegt innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Karte, c) der VP hat unter Nutzung der vom Karteninhaber angegebenen Kartenprüfnummer eine Autorisierungsanfrage an den Acquirer übermittelt, d) die Transaktion wurde durch den Acquirergenehmigt, e) der VP hatte zum Zeitpunkt der Einreichung der Transaktion keine Kenntnis darüber, dass die Karte mittels Sperrlisten oder anderer Mitteilungen für ungültig erklärt wurde, f) wie Ziff. 11.1 i. 11.3 Bei Nichterfüllung einer oder mehrerer Bedingungen ist der Acquirer nicht zur Gutschrift des Kartenumsatzes an den VP verpflichtet. Dennoch an den VP geleistete Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Rückbelastung des gesamten gezahlten Betrages des Kartenumsatzes oder seiner Verrechnung mit fälligen Forderungen des VP, wenn der bereits gezahlte Kartenumsatz aufgrund der Nichteinhaltung einer dieser Bedingungen von dem kartenausgebenden Institut an den Acquirer rückbelastet wird. Ziffer 10.3 gilt entsprechend. 11.4 Der Acquirer ist berechtigt, die unter vorstehender Xxxxxx 4.1 a) – l) genannten diese Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner VP unter Einhaltung ei- ner einer Frist von vier Wochen einer Woche zu ändern oder zu ergänzen, wenn Concardis der Acquirer diese Änderungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken für notwendig erachtet oder diese Änderungen Änderun- gen aufgrund von Vorgaben von Mastercard, Visa oder einer anderen Kartenorganisation der Kartenorganisationen notwendig werden. Der VP kann innerhalb dieser Frist widersprechen und wird in der Mitteilung auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Im Falle gilt die Regelung aus Ziff. 8.3 ab Satz 3 analog. 4.3 11.5 Der Vertragspartner VP ist verpflichtet, im Fall einer Re- klamation Reklamation eines Kartenumsatzes durch den berechtig- ten berech- tigten Karteninhaber oder durch das kartenausgebende Institut, den Kartenherausgeber die Erfüllung aller in Ziffer 1 Teil A bzw. Ziffern 1 bis 4.1 Teil Bgenannten Bedin- gungen, soweit sofern die Erfüllung in seiner Betriebs- sphäre Betriebssphäre liegt, gegenüber Concardis dem Acquirer schriftlich nachzu- weisennachzuweisen. 11.6 Der VP ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen den Acquirer aus dem abstrakten Schuldversprechen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Acquirers an Dritte abzutreten. 11.7 Der Acquirer ist nicht zur Auszahlung der durch die Zahlungsgarantie gedeckten Beträge ver- pflichtet, solange und sofern der VP mit der Zahlung von fälligen Serviceentgelten im Rückstand ist.

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Samples: Payment Processing Agreement

Bedingungen des abstrakten Schuldversprechens. 4.1 Concardis verpflichtet sich gegenüber dem Vertrags- partner Ver- tragspartner nach Maßgabe dieser Vereinbarung alle von dem Vertragspartner eingereichten KartenumsätzeKar- tenumsätze, die der Vertragspartner gemäß dem Vertragsgegenstand sowie vorstehender Ziffer 1 akzeptieren durfte und die er gemäß dem Vertragsgegenstand Ver- tragsgegenstand sowie Ziffer 1 Teil A und Ziffern 1, 2 und 3 Teil B sowie dem für den Ver- tragspartner Vertrags- partner anwendbaren Branchenzusatz gemäß Teil D von Concardis hat autorisieren lassen und bei Con- cardis Concardis eingereicht hat, an diesen zu erstatten. Dieses abstrakte Schuldversprechen ist losgelöst von den Zah- lungsaufträgen Zahlungsaufträgen der Karteninhaber und wird insbesonde- re insbesondere unter folgenden aufschiebenden aufschie- benden Bedingungen erteilt: a) Die vorgelegte Karte ist zum Zeitpunkt der Vorlage Vor- lage gültig, d.h., das Datum der Belegunterzeichnung Belegunter- zeichnung liegt innerhalb des auf der Karte aufgedruckten Gül- tigkeitszeitraums Gültigkeitszeitraums der Karte (von ... bis ...) und die Karte ist vom Karteninhaber Kartenin- haber unterschrieben. b) Der Vertragspartner hat vor Einreichung des Kar- tenumsatzes Kartenumsatzes unabhängig von dessen Höhe (Null- Null-Limit) mittels eines Terminals von Concardis Con- cardis eine Autorisierungsnummer für den Kartenumsatz ange- fordertangefordert, erhalten und auf dem Belastungsbeleg er- fasst erfasst oder er war zur fernmündlichen Autorisie- rungseinholung gemäß Autorisierungseinholung ge- mäß vorstehender Ziffern 2.6 und 2.7 berechtigt berech- tigt und der Gesamtrechnungsbetrag lag unterhalb un- terhalb des mitgeteilten genehmigungsfreien Höchstbetrages. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017. c) Der Vertragspartner hat zweifach einen Belas- tungsbeleg mittels eines von Concardis initialisier- ten initiali- sierten und zugelassenen Terminals erstellt, indem der Chip auf der Karte oder Magnetstreifen Magnet- streifen der Karte ausgelesen wurde. Die manuelle ma- nuelle Eingabe der Kar- tendaten Kartendaten in das Terminal Termi- nal ohne Auslesen des Chips auf der Karte oder des Magnetstreifens der Karte ist nicht zulässigzuläs- sig, sofern Concardis Xxxxxxxxx dies nicht schrift- lich schriftlich vorab genehmigt hatte oder der Vertragspartner Vertrags- partner gemäß dieser Vereinbarung hierzu berechtigt be- rechtigt war. Bei Akzeptanz von Maestro-, Visa Electron-, V PAY- und UnionPay-Karten hat der Karteninhaber die Geheimnummer (PIN) seiner sei- ner Karte am Terminal einzugeben. Die PIN darf nur durch den Kartenin- haber Karteninhaber persönlich eingegeben werden. Die Bezah- lung Bezahlung mit einer Maestro-, Visa Electron-, V PAY- und/oder UnionPayUni- onPay-Karte auf eine andere Weise als durch Eingabe der PIN (z.B. durch Unterzeich- nung eines Unterzeichnung ei- nes Leistungsbelegs) ist nicht zulässig. Auf dem Leistungsbeleg müssen die Kartendaten voll- ständig und lesbar übertragen und der Gesamt- rechnungsbetrag Gesam- trechnungsbetrag sowie das Belegdatum, Firma, Anschrift und Vertragspartnernummer sowie das Transaktionswährungskennzeichen vermerkt wer- denwerden. Streichungen und Änderungen Änderun- gen der Daten auf dem Leistungsbeleg nach Unterzeichnung durch den Karteninhaber sind unzulässig und verpflichten Concardis nicht zur Erstattung des eingereichten Betrages. Auf der an den Karteninhaber auszuhän- digenden Kopie auszuhändigenden Ko- pie des Leistungsbelegs sind die ers- ten ersten zwölf Ziffern der Kartennummer durch die Schriftzeichen Schriftzei- chen *, # oder x unkenntlich zu machen, so dass lediglich die letzten vier Ziffern der Karten- nummer Kar- tennummer sichtbar sind. d) Die in dem Leistungsbeleg aufgeführte Karten- nummer und das Ablaufdatum der Gültigkeitsdauer Gültigkeits- dauer der Karte stimmen mit der auf der Vorderseite Vor- derseite der Karte ausgewiesenen hochgeprägten Kartennum- mer hochge- prägten Kartennummer und dem Ablaufdatum sowie mit der im Unter- schriftsfeld Unterschriftsfeld auf der Rückseite der Karte gedruckten Kartennummer Kartennum- mer überein. e) Der Karteninhaber hat den Gesamtrechnungsbe- trag Gesamtrechnungs- betrag durch eine Unterschrift auf der Vorderseite Vorder- seite des Leistungsbelegs in Gegenwart eines Vertreters des Vertragspartners oder durch die bestätigte persönli- che persönliche Eingabe der Geheimnummer Ge- heimnummer seiner Karte (PIN) anerkannt. Die Unterschrift auf dem Leistungsbeleg stimmt mit der Unterschrift auf der vorgelegten Kar- te vorgeleg- ten Karte überein.. Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten f) Der Vertragspartner hat dem Karteninhaber eine Kopie des von ihm unterzeichneten Leistungsbele- ges Xxxx- xxxxxxxxxxxx ausgehändigt. g) Die Karte ist nicht durch Sperrlisten oder andere an- dere Benachrichtigungen an den Vertragspartner Vertrags- partner für un- gültig ungültig erklärt worden. h) Die Karte ist nicht erkennbar verändert wordenwor- den. i) Der Kartenvorleger stimmt mit einem eventuellen eventu- ellen Foto auf der Karte überein. j) Der Vertragspartner hat jeden Kartenumsatz nur einmal bei Concardis zur Abrechnung einzureichen ein- zureichen und auf Anforderung Concardis einen ei- nen Nachweis zur Verfügung zu stellen, dass jeder eingereichten For- derung Forderung jeweils ein Umsatzgeschäft Um- satzgeschäft mit dem Kunden zugrunde lag. k) Der Vertragspartner hat Forderungen einzureicheneinzu- reichen, deren Betragshöhe und Währung dem Karteninha- ber Karteninhaber für die angebotene Ware und Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrag Be- trag und der Währung ent- sprechenentsprechen. l) Im Fall der späteren Lieferung einer Ware oder Er- bringung Erbringung einer Dienstleistung nach Vorlage der Kar- te Karte hat der Vertragspartner im Fall einer Reklamation des Karteninhabers innerhalb der ihm von Concar- dis Concardis gesetzten Frist schriftlich durch Vorlage ent- sprechender entsprechender Unterlagen gegenüber ge- genüber Concardis nachzuweisen, dass er die Ware oder Dienstleis- tung Dienstleistung mangelfrei, entsprechend entspre- chend der Beschreibung des Vertragspartners in der Produktbeschreibung hinsichtlich QualitätQuali- tät, Farbe, Größe und Anzahl der Ware oder Dienstleistung und unter Einhaltung ei- ner einer eventuell mit dem Karteninhaber vereinbarten Frist an die vom Karteninhaber angegebene Liefer- anschrift Lieferanschrift geliefert oder erbracht hat oder die Ware vom Karteninhaber nicht zurückerhalten zurücker- halten hat oder die Ware vom Karteninhaber zurückerhalten hat und durch eine Ersatzware oder nach Mängelbesei- tigung Mängelbeseitigung erneut an den Karteninhaber geliefert oder erbracht hat. 4.2 Concardis ist berechtigt, die unter vorstehender Xxxxxx Ziffer 4.1 a) – l) genannten Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner unter un- ter Einhaltung ei- ner einer Frist von vier Wochen zu ändern än- dern oder zu ergänzen, wenn Concardis diese Änderungen Än- derungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken für notwendig erachtet oder diese Änderungen aufgrund von Vorgaben von Mastercard, Visa oder einer anderen Kartenorganisation notwendig werdenwer- den. 4.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Fall einer Re- klamation Reklamation eines Kartenumsatzes durch den berechtig- ten be- rechtigten Karteninhaber oder durch das kartenausgebende karten- ausgebende Institut, die Erfüllung aller in Ziffer 1 Teil A bzw. Ziffern 1 bis 4.1 Teil B, soweit die Erfüllung Erfül- lung in seiner Betriebs- sphäre Betriebssphäre liegt, gegenüber Concardis schriftlich nachzu- weisennachzuweisen.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Bedingungen des abstrakten Schuldversprechens. 4.1 2.1 Concardis verpflichtet sich gegenüber dem Vertrags- partner Ver- tragspartner nach Maßgabe Massgabe dieser Vereinbarung Bedingungen alle von dem Vertragspartner eingereichten KartenumsätzeKar- tenumsätze, die der Vertragspartner gemäß dem Vertragsgegenstand gemäss Ver- tragsgegenstand sowie vorstehender Ziffer 1 akzeptieren durfte und die er gemäß dem Vertragsgegenstand sowie Ziffer 1 Teil A Ziffer 1.2 und Teil C Ziffern 1, 2 und 3 Teil B sowie dem für den Ver- tragspartner anwendbaren Branchenzusatz gemäß Teil D von Concardis hat autorisieren lassen 1.1 akzeptieren und bei Con- cardis eingereicht hatConcardis einrei- chen durfte, an diesen unter dem Vorbehalt der Erfüllung der nachfolgenden Bedingungen (Teil C Ziffern 2.1. a) – r)) und der Zahlung durch die jeweils zu- ständige Kartenorganisation zu erstatten. Dieses abstrakte Schuldversprechen ist losgelöst von wird unter folgen- den Zah- lungsaufträgen der Karteninhaber und wird insbesonde- re unter folgenden aufschiebenden Bedingungen erteilt:: Der Ver- tragspartner ist verpflichtet, a) Die vorgelegte Karte ist zum Zeitpunkt zur Akzeptanz der Vorlage gültigKartendaten für schriftliche Bestellungen vom Kunden dessen Vornamen, d.h.Nachnamen, Wohn-, Rechnungs-, Lieferan- schrift sowie Telefonnummer, die Kartennum- mer und das Datum der Belegunterzeichnung liegt innerhalb des auf Gültigkeitsdatum der Karte aufgedruckten Gül- tigkeitszeitraums der Karte (von ... bis ...) und die Karte ist vom Karteninhaber unterschrieben.eine Unterschrift des Karteninhabers mit einer Weisung zur Belastung seines Kartenkontos in einem Bestellschein zu verlangen; b) Der Vertragspartner hat zur Akzeptanz der Kartendaten für fernmünd- liche Bestellungen den Tag und die Uhrzeit des 15_2867_4.0_CH_de/Stand 02/2020 Anrufs, den Vornamen, Nachnamen sowie die Wohn-, Rechnungs- und Lieferanschrift des Karteninhabers sowie die Kartennummer, das Gültigkeitsdatum der Karte und die auf der Rückseite der Karte im Unterschriftsfeld ste- henden letzten drei Ziffern („Kartenprüfnum- mer“) im Telefongespräch zu erfassen und für die Autorisierung zu speichern; c) bei Bestellung über das Internet Vorname, Nachname, Wohn-, Rechnungs- und Lieferan- schrift des Kunden, die Kartennummer, das Gültigkeitsdatum der Karte und die auf der Rückseite der Karte im Unterschriftsfeld ste- henden letzten drei Ziffern („Kartenprüfnum- mer“) sowie eine elektronische Weisung des Kunden zur Belastung seines Kartenkontos an Concardis durch eigene PCI-zertifizierte EDV- Systeme oder mittels eines PCI-zertifizierten Dienstleisters (Payment Service Provider) elektronisch zu übermitteln; d) vor Einreichung des Kar- tenumsatzes unabhängig Kartenumsatzes unabhän- gig von dessen Höhe (Null- Null-Limit) mittels eines Terminals von Concardis eine Autorisierungsnummer für den Kartenumsatz ange- fordert, erhalten Karten- umsatz anzufordern und auf zu speichern. Zwi- schen dem Belastungsbeleg er- fasst Datum der Erteilung der Autorisie- rungsnummer und dem Tag des Versands der Ware oder er war zur fernmündlichen Autorisie- rungseinholung gemäß vorstehender Ziffern 2.6 und 2.7 berechtigt und der Gesamtrechnungsbetrag lag unterhalb des mitgeteilten genehmigungsfreien HöchstbetragesErbringung der Leistung dürfen längstens sieben Kalendertage liegen. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017 c) Andern- falls ist eine neue Autorisierungsnummer ein- zuholen. Der Vertragspartner hat zweifach einen Belas- tungsbeleg mittels eines muss den zur Autorisierung angefragten Betrag in gleicher Höhe zur Abrechnung bei Concardis einrei- chen. Der Vertragspartner muss den Kartenin- haber per E-Mail oder in sonstiger Weise schriftlich informieren, wenn die Ware oder Leistung in mehr als einer Lieferung geliefert oder geleistet wird. Sollte der Umsatzbetrag infolge der Aufteilung in mehrere Lieferungen oder Leistungen den ursprünglichen zur Auto- risierung angefragten Umsatzbetrag über- schreiten, muss der Vertragspartner den Kar- teninhaber entsprechend informieren und für den zusätzlichen Betrag eine weitere Bestel- lung vom Karteninhaber ausstellen und autori- sieren lassen und bei Concardis einreichen; e) die Kartennummer und die Gültigkeitsdauer der Karte, die Betragshöhe, das Datum und das Transaktionswährungskennzeichen des Kar- tenumsatzes, die von Concardis initialisier- ten übermittelte Autorisierungsnummer, die Kartenprüfnum- mer sowie die eigenen Vertragspartnerdaten online elektronisch innerhalb von zwei Tagen nach Auslieferung der Ware oder Erbringung der Leistung vollständig in einem verarbei- tungsfähigen Datensatz an Concardis zur Ab- rechnung zu übermitteln und zugelassenen Terminals erstelltihr zugehen zu lassen, indem sofern mit Concardis keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde; manuelle Belege oder Listeneinreichungen sind nicht zulässig. Der Vertragspartner darf nur Kartenumsatzdaten an Concardis übermit- teln, für die er eine Autorisierungsnummer von Concardis erhalten hat; der Chip auf Vertrags- partner darf die Kartenumsätze nicht unter der Vertragspartnernummer zur Abrechnung von Kartenumsätzen mit Vorlage der Karte oder Magnetstreifen einrei- chen; f) vorbehaltlich einer ausdrücklichen und geson- derten Vereinbarung von nach Kapitel III VO (EU) 2018/389 zugelassenen Ausnahmen un- ter Anerkennung durch den Vertragspartner, dass die Nutzung einer solchen Ausnahme auf eigenes Risiko für den Fall des Kartenmiss- brauchs geschieht, bei der Karte ausgelesen wurde. Die manuelle Eingabe Aufnahme der Kar- tendaten über das Internet von dem Kunden die jeweils aktuellen Authentifizierungsverfah- ren der Kartenorganisationen (derzeit „Veri- fied by Visa“ für Visa-/Visa Electron-Kartenum- sätze und „Mastercard SecureCode“ (zukünftig „Mastercard Identity Check“)/„Maestro SecureCode“ von Mastercard für Mastercard- und Maestro-Kartenumsätze) ) oder ein sons- tiges dem Vertragspartner nach diesem Ver- trag mitgeteiltes Verfahren zur starken Kun- denauthentifizierung im Sinne von § 1 Abs. 24 des deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgeset- zes (ZAG) mittels einer zertifizierten Software zu verwenden und die Authentifikationsdaten des Kunden im Autorisierungs- und Clearing- datensatz an Visa, Mastercard oder Concardis gemäss der dafür gültigen Vorgaben zu über- mitteln; g) einen Gesamtumsatzbetrag nicht in mehrere Umsätze aufzuteilen, selbst wenn er hierfür je- weils eine Autorisierungsnummer anfordert; h) vollständige und leserliche Unterlagen und Da- ten über jeden bei Concardis eingereichten Kartenumsatz – mit Ausnahme der Karten- nummer und der Kartenprüfnummer – und das Terminal ohne Auslesen des Chips auf der Karte oder des Magnetstreifens der Karte ist nicht zulässig, sofern Concardis dies nicht schrift- lich vorab genehmigt hatte oder der Vertragspartner gemäß dieser Vereinbarung hierzu berechtigt war. Bei Akzeptanz von Maestro-, Visa Electron-, V PAY- und UnionPay-Karten hat der Karteninhaber die Geheimnummer (PIN) seiner Karte am Terminal einzugeben. Die PIN darf nur durch den Kartenin- haber persönlich eingegeben werden. Die Bezah- lung mit einer Maestro-, Visa Electron-, V PAY- und/oder UnionPay-Karte auf eine andere Weise als durch Eingabe der PIN dem Kartenumsatz zugrundeliegende Rechtsgeschäft (z.B. durch Unterzeich- nung eines LeistungsbelegsBestell- und Bezahldaten über den eingereichten Kartenumsatz) ist sowie über die Erfüllung des Rechtsgeschäfts für ei- nen Zeitraum von 18 Monaten ab Umsatzda- tum aufzubewahren und Concardis jederzeit auf Anforderung innerhalb der von Concardis gesetzten Frist zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen; die gesetzlichen Aufbewahrungs- pflichten des Vertragspartners bleiben hiervon unberührt. Sollte der Vertragspartner nicht zulässig. Auf dem Leistungsbeleg müssen die Kartendaten voll- ständig und lesbar übertragen in- nerhalb der ihm von Concardis genannten Frist einen angeforderten Beleg über einen abge- rechneten Kartenumsatz vorlegen und der Gesamt- rechnungsbetrag sowie das BelegdatumKartenumsatz aus diesem Grund von der kar- tenausgebenden Bank Concardis rückbelastet werden, Firma, Anschrift ist Concardis zur Rückbelastung die- ses Kartenumsatzes an den Vertragspartner berechtigt; 15_2867_4.0_CH_de/Stand 02/2020 i) die Waren und Vertragspartnernummer sowie das Transaktionswährungskennzeichen vermerkt wer- denDienstleistungen dem Karten- inhaber mit einem Nachweis über die Zustel- lung mangelfrei zu liefern bzw. Streichungen zu erbringen und Änderungen Concardis auf Anforderung innerhalb der Daten auf dem Leistungsbeleg nach Unterzeichnung durch gesetzten Frist einen schriftlichen Nachweis über den Karteninhaber sind unzulässig und verpflichten Concardis nicht zur Erstattung des eingereichten Betrages. Auf Zugang der Ware oder Dienstleistung an den Karteninhaber auszuhän- digenden Kopie zur Verfügung zu stel- len; j) an den Karteninhaber solche Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, die der Produktbeschreibung des Leistungsbelegs sind die ers- ten zwölf Ziffern der Kartennummer durch die Schriftzeichen *Vertragspartners im Internet, # im Katalog oder x unkenntlich in sonstigen Ange- botsmedien entsprechen, diese Produktbe- schreibung aufzubewahren und Concardis je- derzeit auf Verlangen zur Bearbeitung von Re- klamationen zur Verfügung zu machenstellen; k) Kartenumsätze einzureichen, so dass lediglich die letzten vier Ziffern der Karten- nummer sichtbar sind. d) Die in deren Währung und Betragshöhe dem Leistungsbeleg aufgeführte Karten- nummer und das Ablaufdatum der Gültigkeitsdauer der Karte stimmen mit der auf der Vorderseite der Karte ausgewiesenen hochgeprägten Kartennum- mer und dem Ablaufdatum sowie mit bzw. der im Unter- schriftsfeld Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien angebote- nen Preis bzw. Währung für die angebotene Ware oder Dienstleistung, die von dem Karten- inhaber bestellt wurde, entsprechen, diese An- gebote aufzubewahren und Concardis jeder- zeit auf Anforderung zur Bearbeitung von Re- klamationen zur Verfügung zu stellen; l) dem Karteninhaber spätestens mit Zusendung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung per E-Mail, Telefax oder mittels Post einen Rechnungsbeleg mit Angabe des im Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien des Ver- tragspartners verwendeten Firmennamens und der Telefonnummer mit Ländervorwahl zu übermitteln; m) im Internet, im Katalog oder in sonstigen Me- dien des Vertragspartners denselben Firmen- namen und dieselbe Internet-Domain zu ver- wenden, die von dem Vertragspartner im Ver- trag zur Kennzeichnung auf der Rückseite der Karte gedruckten Kartennummer überein.Karteninhaber- rechnung genannt wurden; en) Der Karteninhaber hat den Gesamtrechnungsbe- trag durch eine Unterschrift auf der Vorderseite des Leistungsbelegs in Gegenwart eines Vertreters des Vertragspartners oder durch die bestätigte persönli- che Eingabe der Geheimnummer seiner Karte (PIN) anerkannt. Die Unterschrift auf dem Leistungsbeleg stimmt mit der Unterschrift auf der vorgelegten Kar- te überein. f) Der Vertragspartner hat dem Karteninhaber eine Kopie des von ihm unterzeichneten Leistungsbele- ges ausgehändigt. g) Die Karte ist nicht durch Sperrlisten oder andere Benachrichtigungen an den Vertragspartner für un- gültig erklärt worden. h) Die Karte ist nicht erkennbar verändert worden. i) Der Kartenvorleger stimmt mit einem eventuellen Foto auf der Karte überein. j) Der Vertragspartner hat jeden Kartenumsatz nur einmal bei Concardis zur Abrechnung einzureichen und auf Anforderung Anfor- derung Concardis einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung zu stellen, dass jeder eingereichten For- derung jeweils jedem einge- reichten Kartenumsatz ein Umsatzgeschäft Rechtsgeschäft mit dem Kunden zugrunde lag; o) einen Kartenumsatz erst dann einzureichen, wenn die dem Kartenumsatz zugrundelie- gende Ware oder Dienstleistung an den Kar- teninhaber geliefert oder erbracht worden ist oder der Karteninhaber einer ständig wieder- kehrenden Belastung seines Kartenkontos zu- gestimmt hat. kp) bei Akzeptanz im Internet (auch über Apps) die auf der Website von Concardis veröffentlich- ten Anforderungen an den Ablauf der Zahlung (wie bspw. dem Kunden anzuzeigende Infor- mationen oder vom Kunden einzuholende Be- stätigungen) zu beachten. Der Händler muss jederzeit, erstmals bei Vertragsschluss, danach mindestens vierteljährlich diese Anforderun- gen zur Kenntnis nehmen und daraufhin un- verzüglich und auf eigene Kosten in seinem Geschäftsbetrieb umsetzen und beachten. q) Der Vertragspartner hat Forderungen einzureichenist sämtlichen Verpflich- tungen zur Gewährung von Sicherheiten ge- mäß Teil A Ziffern 3.5, deren Betragshöhe 3.7 und Währung dem Karteninha- ber für die angebotene Ware und Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrag und der Währung ent- sprechen3.10 nachge- kommen. lr) Im Fall Die Einreichung der späteren Lieferung einer Ware oder Er- bringung einer Dienstleistung nach Vorlage Kartenumsätze ist nicht gemäss anderer Bestimmungen dieser AGB o- der Kar- te hat der Vertragspartner im Fall einer Reklamation des Karteninhabers innerhalb der ihm von Concar- dis gesetzten Frist schriftlich durch Vorlage ent- sprechender Unterlagen gegenüber Concardis nachzuweisen, dass er die Ware oder Dienstleis- tung mangelfrei, entsprechend der Beschreibung des Vertragspartners in der Produktbeschreibung hinsichtlich Qualität, Farbe, Größe und Anzahl der Ware oder Dienstleistung und unter Einhaltung ei- ner eventuell Vereinbarung mit dem Karteninhaber vereinbarten Frist an die vom Karteninhaber angegebene Liefer- anschrift geliefert oder erbracht hat oder die Ware vom Karteninhaber nicht zurückerhalten hat oder die Ware vom Karteninhaber zurückerhalten hat und durch eine Ersatzware oder nach Mängelbesei- tigung erneut an den Karteninhaber geliefert oder erbracht hatVertrags- partner untersagt; insbesondere wurde keine Suspendierung gemäss Teil A Ziffer 4.2 von Concardis verlangt bzw. vorgenommen. 4.2 2.2 Concardis ist berechtigt, die unter vorstehender Xxxxxx 4.1 Teil C Ziffern 2.1 a) – lr) genannten Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner unter Einhaltung ei- ner Einhal- tung einer Frist von vier Wochen zu ändern oder zu ergänzen, wenn Concardis diese Änderungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken für notwendig erachtet oder diese Änderungen aufgrund von Vorgaben von Mastercard, Visa oder einer anderen an- deren Kartenorganisation notwendig werdenwurden. 4.3 2.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Fall einer Re- klamation Reklamation eines Kartenumsatzes durch den berechtig- ten be- rechtigten Karteninhaber oder durch das kartenausgebende Institut, karten- ausgebende Institut die Erfüllung aller in Teil C Zif- fer 1.1 und Teil C Ziffer 1 Teil A bzw. Ziffern 1 bis 4.1 Teil B2.1 genannten Bedingun- gen, soweit die Erfüllung in seiner Betriebs- sphäre Betriebssphäre oder in der Betriebssphäre seiner Erfüllungsgehil- fen liegt, gegenüber Concardis schriftlich nachzu- weisen. Concardis ist berechtigt, aber nicht ver- pflichtet, die Erfüllung der unter Teil C Ziffer 1.1 und Teil C Ziffer 2.1 genannten Bedingungen vor der Zahlung des Kartenumsatzes an den Vertrags- partner zu prüfen.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Bedingungen des abstrakten Schuldversprechens. 4.1 2.1 Concardis verpflichtet sich gegenüber dem Vertrags- partner Ver- tragspartner nach Maßgabe dieser Vereinbarung Bedingungen alle von dem Vertragspartner eingereichten KartenumsätzeKar- tenumsätze, die der Vertragspartner gemäß dem Vertragsgegenstand sowie vorstehender Ziffer 1 akzeptieren durfte und die er gemäß dem Vertragsgegenstand Ver- tragsgegenstand sowie Ziffer 1 1.2 Teil A und vorste- henden Ziffern 1, 2 und 3 Teil B sowie dem für den Ver- tragspartner anwendbaren Branchenzusatz gemäß Teil D von Concardis hat autorisieren lassen 1.1 akzeptieren und bei Con- cardis eingereicht hatConcardis einreichen durfte, an diesen unter dem Vorbehalt der Erfül- lung der nachfolgenden Bedingungen (Ziff. 2.1. a) – o)) zu erstatten. Dieses abstrakte Schuldversprechen Schuldverspre- chen ist losgelöst von den Zah- lungsaufträgen Zahlungsaufträgen der Karteninhaber und wird insbesonde- re insbesondere unter folgenden fol- genden aufschiebenden Bedingungen erteilt:: Der Vertragspartner ist verpflichtet, a) Die vorgelegte Karte ist zum Zeitpunkt zur Akzeptanz der Vorlage gültigKartendaten für schriftliche Bestellungen in einem Bestellschein vom Kun- den dessen Vor- und Zunamen, d.h.Wohn-, das Datum Rech- nungs- und Lieferanschrift und Telefonnum- mer, die Kartennummer und die Gültigkeits- dauer der Belegunterzeichnung liegt innerhalb des Karte, die auf der Karte aufgedruckten Gül- tigkeitszeitraums Rückseite der Karte im Unterschriftsfeld stehenden letzten drei Ziffern (von ... bis ...„Kartenprüfnummer“) zu erfassen und die Karte ist vom Karteninhaber unterschrieben.eine Unterschrift des Karteninhabers mit einer Weisung zur Belastung seines Karten- xxxxxx zu verlangen; b) Der Vertragspartner hat zur Akzeptanz der Kartendaten für fernmünd- liche Bestellungen den Tag und die Uhrzeit des Anrufs, den Vor- und Zunamen sowie die Wohn-, Rechnungs- und Lieferanschrift des Karteninhabers sowie die Kartennummer, die Gültigkeitsdauer der Karte und die auf der Rückseite der Karte im Unterschriftsfeld ste- henden letzten drei Ziffern („Kartenprüfnum- mer“) im Telefongespräch zu erfassen und für die Autorisierung zu speichern; c) bei Bestellung über das Internet Vor- und Zu- name, Wohn-, Rechnungs- und Lieferanschrift des Kunden, die Kartennummer, das Verfalls- datum und die auf der Rückseite der Karte im Unterschriftsfeld stehenden letzten drei Zif- fern („Kartenprüfnummer“) sowie eine elekt- ronische Weisung des Kunden zur Belastung seines Kartenkontos an Concardis durch ei- gene PCI-zertifizierte EDV-Systeme oder mit- tels eines PCI-zertifizierten Dienstleisters (Pay- ment Service Provider) elektronisch zu über- mitteln; Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten d) vor Einreichung des Kar- tenumsatzes unabhängig Kartenumsatzes unabhän- gig von dessen Höhe (Null- Null-Limit) mittels eines Terminals von Concardis eine Autorisierungsnummer für den Kartenumsatz ange- fordert, erhalten Karten- umsatz anzufordern und auf zu speichern. Zwi- schen dem Belastungsbeleg er- fasst Datum der Erteilung der Autorisie- rungsnummer und dem Tag des Versands der Ware oder er war zur fernmündlichen Autorisie- rungseinholung gemäß vorstehender Ziffern 2.6 und 2.7 berechtigt und der Gesamtrechnungsbetrag lag unterhalb des mitgeteilten genehmigungsfreien HöchstbetragesErbringung der Leistung dürfen längstens sieben Kalendertage liegen. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017 c) Andern- falls ist eine neue Autorisierungsnummer ein- zuholen. Der Vertragspartner hat zweifach einen Belas- tungsbeleg mittels eines von muss den zur Autorisierung angefragten Betrag in gleicher Höhe zur Abrechnung bei Concardis initialisier- ten und zugelassenen Terminals erstellt, indem der Chip auf der Karte oder Magnetstreifen der Karte ausgelesen wurdeeinrei- chen. Die manuelle Eingabe der Kar- tendaten in das Terminal ohne Auslesen des Chips auf der Karte oder des Magnetstreifens der Karte ist nicht zulässig, sofern Concardis dies nicht schrift- lich vorab genehmigt hatte oder der Der Vertragspartner gemäß dieser Vereinbarung hierzu berechtigt war. Bei Akzeptanz von Maestro-, Visa Electron-, V PAY- und UnionPay-Karten hat der Karteninhaber die Geheimnummer (PIN) seiner Karte am Terminal einzugeben. Die PIN darf nur durch muss den Kartenin- haber persönlich eingegeben werdenper E-Mail oder in sonstiger Weise schriftlich informieren, wenn die Ware oder Leistung in mehr als einer Lieferung geliefert oder geleistet wird. Die Bezah- Sollte der Umsatzbetrag infolge der Aufteilung in mehrere Lieferungen oder Leistungen den ursprünglichen zur Auto- risierung angefragten Umsatzbetrag über- schreiten, muss der Vertragspartner den Kar- teninhaber entsprechend informieren und für den zusätzlichen Betrag eine weitere Bestel- lung vom Karteninhaber ausstellen und autori- sieren lassen und bei Concardis einreichen; e) die Kartennummer und die Gültigkeitsdauer der Karte, die Betragshöhe, das Datum und das Transaktionswährungskennzeichen des Kar- tenumsatzes, die von Concardis übermittelte Autorisierungsnummer, die Kartenprüfnum- mer sowie die eigenen Vertragspartnerdaten online elektronisch innerhalb von zwei Tagen nach Auslieferung der Ware oder Erbringung der Leistung vollständig in einem verarbei- tungsfähigen Datensatz an Concardis zur Ab- rechnung zu übermitteln und ihr zugehen zu lassen, sofern mit Concardis keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde; manuelle Belege oder Listeneinreichungen sind nicht zulässig. Der Vertragspartner darf nur Kartenumsatzdaten an Concardis übermit- teln, für die er eine Autorisierungsnummer von Concardis erhalten hat; der Vertrags- partner darf die Kartenumsätze nicht unter der Vertragspartnernummer zur Abrechnung von Kartenumsätzen mit Vorlage der Karte einrei- chen; f) bei der Aufnahme der Kartendaten über das Internet von dem Kunden das Sicherheitsver- fahren „Verified by Visa“ für Visa-/Visa Elect- ron-Kartenumsätze und „Mastercard Secure- Code“/„Maestro SecureCode“ von Mastercard für Mastercard- und Maestro-Kartenumsätze mittels einer Maestro-zertifizierten Software zu ver- wenden und die Authentifikationsdaten des Kunden im Autorisierungs- und Clearingdaten- satz an Visa oder an Mastercard gemäß deren Vorgaben zu übermitteln; g) einen Gesamtumsatzbetrag nicht in mehrere Umsätze aufzuteilen, Visa Electron-, V PAY- und/oder UnionPay-Karte auf selbst wenn er hierfür je- weils eine andere Weise als durch Eingabe Autorisierungsnummer anfordert; h) vollständige und leserliche Unterlagen und Da- ten über jeden bei Concardis eingereichten Kartenumsatz – mit Ausnahme der PIN Karten- nummer und der Kartenprüfnummer – und das dem Kartenumsatz zugrunde liegende Rechtsgeschäft (z.B. durch Unterzeich- nung eines LeistungsbelegsBestell- und Bezahldaten über den eingereichten Kartenumsatz) ist sowie über die Erfüllung des Rechtsgeschäfts für ei- nen Zeitraum von 18 Monaten ab Umsatzda- tum aufzubewahren und Concardis jederzeit auf Anforderung innerhalb der von Concardis gesetzten Frist zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen; die gesetzlichen Aufbewahrungs- pflichten des Vertragspartners bleiben hiervon unberührt. Sollte der Vertragspartner nicht zulässig. Auf dem Leistungsbeleg müssen die Kartendaten voll- ständig und lesbar übertragen in- nerhalb der ihm von Concardis genannten Frist einen angeforderten Beleg über einen abge- rechneten Kartenumsatz vorlegen und der Gesamt- rechnungsbetrag sowie das BelegdatumKartenumsatz aus diesem Grund von der kar- tenausgebenden Bank Concardis rückbelastet werden, Firma, Anschrift ist Concardis zur Rückbelastung die- ses Kartenumsatzes an den Vertragspartner berechtigt; i) die Waren und Vertragspartnernummer sowie das Transaktionswährungskennzeichen vermerkt wer- denDienstleistungen dem Karten- inhaber mit einem Nachweis über die Zustel- lung mangelfrei zu liefern bzw. Streichungen zu erbringen und Änderungen Concardis auf Anforderung innerhalb der Daten auf dem Leistungsbeleg nach Unterzeichnung durch gesetzten Frist einen schriftlichen Nachweis über den Karteninhaber sind unzulässig und verpflichten Concardis nicht zur Erstattung des eingereichten Betrages. Auf Zugang der Ware oder Dienstleistung an den Karteninhaber auszuhän- digenden Kopie zur Verfügung zu stel- len; j) an den Karteninhaber solche Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, die der Produktbeschreibung des Leistungsbelegs sind die ers- ten zwölf Ziffern der Kartennummer durch die Schriftzeichen *Vertragspartners im Internet, # im Katalog oder x unkenntlich in sonstigen Ange- botsmedien entsprechen, diese Produktbe- schreibung aufzubewahren und Concardis je- derzeit auf Verlangen zur Bearbeitung von Re- klamationen zur Verfügung zu machenstellen; k) Kartenumsätze einzureichen, so dass lediglich die letzten vier Ziffern der Karten- nummer sichtbar sind. d) Die in deren Währung und Betragshöhe dem Leistungsbeleg aufgeführte Karten- nummer und das Ablaufdatum der Gültigkeitsdauer der Karte stimmen mit der auf der Vorderseite der Karte ausgewiesenen hochgeprägten Kartennum- mer und dem Ablaufdatum sowie mit bzw. der im Unter- schriftsfeld Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien angebote- nen Preis bzw. Währung für die angebotene Ware oder Dienstleistung, die von dem Karten- inhaber bestellt wurde, entsprechen, diese An- gebote aufzubewahren und Concardis jeder- zeit auf Anforderung zur Bearbeitung von Re- klamationen zur Verfügung zu stellen; l) dem Karteninhaber spätestens mit Zusendung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung per E-Mail, Telefax oder mittels Post einen Rechnungsbeleg mit Angabe des im Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien des Ver- tragspartners verwendeten Firmennamens und der Telefonnummer mit Ländervorwahl zu übermitteln; m) im Internet, im Katalog oder in sonstigen Me- dien des Vertragspartners denselben Firmen- namen und dieselbe Internet-Domain zu ver- wenden, die von dem Vertragspartner im Ver- trag zur Kennzeichnung auf der Rückseite Karteninhaber- rechnung genannt wurden; Bedingungen der Karte gedruckten Kartennummer überein.Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten en) Der Karteninhaber hat den Gesamtrechnungsbe- trag durch eine Unterschrift auf der Vorderseite des Leistungsbelegs in Gegenwart eines Vertreters des Vertragspartners oder durch die bestätigte persönli- che Eingabe der Geheimnummer seiner Karte (PIN) anerkannt. Die Unterschrift auf dem Leistungsbeleg stimmt mit der Unterschrift auf der vorgelegten Kar- te überein. f) Der Vertragspartner hat dem Karteninhaber eine Kopie des von ihm unterzeichneten Leistungsbele- ges ausgehändigt. g) Die Karte ist nicht durch Sperrlisten oder andere Benachrichtigungen an den Vertragspartner für un- gültig erklärt worden. h) Die Karte ist nicht erkennbar verändert worden. i) Der Kartenvorleger stimmt mit einem eventuellen Foto auf der Karte überein. j) Der Vertragspartner hat jeden Kartenumsatz nur einmal bei Concardis zur Abrechnung einzureichen und auf Anforderung Anfor- derung Concardis einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung zu stellen, dass jeder eingereichten For- derung jeweils jedem einge- reichten Kartenumsatz ein Umsatzgeschäft Rechtsgeschäft mit dem Kunden zugrunde lag.; ko) Der Vertragspartner hat Forderungen einen Kartenumsatz erst dann einzureichen, deren Betragshöhe und Währung wenn die dem Karteninha- ber für die angebotene Ware und Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrag und der Währung ent- sprechen. l) Im Fall der späteren Lieferung einer Ware oder Er- bringung einer Dienstleistung nach Vorlage der Kar- te hat der Vertragspartner im Fall einer Reklamation des Karteninhabers innerhalb der ihm von Concar- dis gesetzten Frist schriftlich durch Vorlage ent- sprechender Unterlagen gegenüber Concardis nachzuweisen, dass er die Ware oder Dienstleis- tung mangelfrei, entsprechend der Beschreibung des Vertragspartners in der Produktbeschreibung hinsichtlich Qualität, Farbe, Größe und Anzahl der Kartenumsatz zugrunde lie- gende Ware oder Dienstleistung und unter Einhaltung ei- ner eventuell mit dem Karteninhaber vereinbarten Frist an die vom Karteninhaber angegebene Liefer- anschrift den Kar- teninhaber geliefert oder erbracht hat worden ist oder die Ware vom der Karteninhaber nicht zurückerhalten hat oder die Ware vom Karteninhaber zurückerhalten hat und durch eine Ersatzware oder nach Mängelbesei- tigung erneut an den Karteninhaber geliefert oder erbracht einer ständig wieder- kehrenden Belastung seines Kartenkontos zu- gestimmt hat. 4.2 2.2 Concardis ist berechtigt, die unter vorstehender Xxxxxx 4.1 vorstehenden Ziffern 2.1 a) – lo) genannten Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner unter un- ter Einhaltung ei- ner einer Frist von vier Wochen zu ändern än- dern oder zu ergänzen, wenn Concardis diese Änderungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken für notwendig erachtet oder diese Änderungen aufgrund von Vorgaben von Mastercard, Visa oder einer anderen Kartenorganisation notwendig werdenwur- den. 4.3 2.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Fall einer Re- klamation Reklamation eines Kartenumsatzes durch den berechtig- ten be- rechtigten Karteninhaber oder durch das kartenausgebende Institut, karten- ausgebende Institut die Erfüllung aller in vorste- hender Ziffer 1 Teil A bzw. Ziffern 1 bis 4.1 Teil B1.1 und Ziffer 2.1 genannten Bedin- gungen, soweit die Erfüllung in seiner Betriebs- sphäre oder in der Betriebssphäre seiner Erfül- lungsgehilfen liegt, gegenüber Concardis schriftlich nachzu- weisenschrift- lich nachzuweisen. Xxxxxxxxx ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Erfüllung der unter vorste- hender Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 genannten Bedin- gungen vor der Zahlung des Kartenumsatzes an den Vertragspartner zu prüfen. 2.4 Form und Inhalt der Datenübermittlung werden in Datenprotokollen der Kartenabrechnungsunter- nehmen festgelegt und sind von dem Vertrags- partner zu beachten.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Bedingungen des abstrakten Schuldversprechens. 4.1 2.1 Concardis verpflichtet sich gegenüber dem Vertrags- partner nach Maßgabe dieser Vereinbarung Bedingungen alle von dem Vertragspartner eingereichten Kartenumsätze, die der Vertragspartner gemäß dem Vertragsgegenstand sowie vorstehender Ziffer 1 akzeptieren durfte und die er gemäß dem Vertragsgegenstand sowie Ziffer 1 1.2 Teil A und vorstehenden Ziffern 1, 2 und 3 Teil B sowie dem für den Ver- tragspartner anwendbaren Branchenzusatz gemäß Teil D von Concardis hat autorisieren lassen 1.1 akzeptie- ren und bei Con- cardis eingereicht hatConcardis einreichen durfte, an diesen unter dem Vorbehalt der Erfüllung der nachfolgenden Bedingun- gen (Ziff. 2.1. a) – o)) zu erstatten. Dieses abstrakte Schuldversprechen ist losgelöst von den Zah- lungsaufträgen Zahlungsauf- trägen der Karteninhaber und wird insbesonde- re insbesondere unter folgenden aufschiebenden Bedingungen erteilt:: Der Vertragspartner ist verpflichtet, a) Die vorgelegte Karte ist zum Zeitpunkt zur Akzeptanz der Vorlage gültigKartendaten für schriftliche Be- stellungen in einem Bestellschein vom Kunden dessen Vor- und Zunamen, d.h.Wohn-, das Datum Rechnungs- und Lieferanschrift und Telefonnummer, die Kar- tennummer und die Gültigkeitsdauer der Belegunterzeichnung liegt innerhalb des Karte, die auf der Karte aufgedruckten Gül- tigkeitszeitraums Rückseite der Karte im Unterschriftsfeld stehenden letzten drei Ziffern (von ... bis ...„Kartenprüfnummer“) zu erfassen und die Karte ist vom Karteninhaber unterschrieben.eine Unterschrift des Karteninha- bers mit einer Weisung zur Belastung seines Kar- tenkontos zu verlangen; b) Der Vertragspartner hat zur Akzeptanz der Kartendaten für fernmündliche Bestellungen den Tag und die Uhrzeit des Anrufs, den Vor- und Zunamen sowie die Wohn-, Rech- nungs- und Lieferanschrift des Karteninhabers so- wie die Kartennummer, die Gültigkeitsdauer der Karte und die auf der Rückseite der Karte im Unter- schriftsfeld stehenden letzten drei Ziffern („Karten- prüfnummer“) im Telefongespräch zu erfassen und für die Autorisierung zu speichern; c) bei Bestellung über das Internet Vor- und Zuname, Wohn-, Rechnungs- und Lieferanschrift des Kun- den, die Kartennummer, das Verfallsdatum und die auf der Rückseite der Karte im Unterschriftsfeld stehenden letzten drei Ziffern („Kartenprüfnummer“) sowie eine elektronische Weisung des Kunden zur Belastung seines Kartenkontos an Concardis durch eigene PCI-zertifizierte EDV-Systeme oder mittels eines PCI-zertifizierten Dienstleisters (Payment Service Provider) elektronisch zu übermitteln; d) vor Einreichung des Kar- tenumsatzes Kartenumsatzes unabhängig von dessen Höhe (Null- Null-Limit) mittels eines Terminals von Concardis eine Autorisierungsnummer für den Kartenumsatz ange- fordertanzu- fordern und zu speichern. Zwischen dem Datum der Erteilung der Autorisierungsnummer und dem Tag des Versands der Ware oder der Erbringung der Leistung dürfen längstens sieben Kalendertage lie- gen. Andernfalls ist eine neue Autorisierungsnum- mer einzuholen. Der Vertragspartner muss den zur Autorisierung angefragten Betrag in gleicher Höhe zur Abrechnung bei Concardis einreichen. Der Ver- tragspartner muss den Karteninhaber per E-Mail oder in sonstiger Weise schriftlich informieren, wenn die Ware oder Leistung in mehr als einer Lie- ferung geliefert oder geleistet wird. Sollte der Um- satzbetrag infolge der Aufteilung in mehrere Liefe- rungen oder Leistungen den ursprünglichen zur Autorisierung angefragten Umsatzbetrag über- schreiten, muss der Vertragspartner den Kartenin- haber entsprechend informieren und für den zusätz- lichen Betrag eine weitere Bestellung vom Karteninhaber ausstellen und autorisieren lassen und bei Concardis einreichen; e) die Kartennummer und die Gültigkeitsdauer der Karte, die Betragshöhe, das Datum und das Trans- aktionswährungskennzeichen des Kartenumsatzes, die von Concardis übermittelte Autorisierungsnum- mer, die Kartenprüfnummer sowie die eigenen Ver- tragspartnerdaten online elektronisch innerhalb von zwei Tagen nach Auslieferung der Ware oder Er- bringung der Leistung vollständig in einem verarbei- tungsfähigen Datensatz an Concardis zur Abrech- nung zu übermitteln und ihr zugehen zu lassen, sofern mit Concardis keine andere schriftliche Ver- einbarung getroffen wurde; xxxxxxxx Xxxxxx oder Listeneinreichungen sind nicht zulässig. Der Ver- tragspartner darf nur Kartenumsatzdaten an Con- cardis übermitteln, für die er eine Autorisierungs- nummer von Concardis erhalten hat; der Vertragspartner darf die Kartenumsätze nicht unter der Vertragspartnernummer zur Abrechnung von Kartenumsätzen mit Vorlage der Karte einreichen; f) bei der Aufnahme der Kartendaten über das Inter- net von dem Kunden das Sicherheitsverfahren „Ve- rified by Visa“ für Visa-/Visa Electron- Kartenumsätze und auf dem Belastungsbeleg er- fasst „Mastercard SecureCo- de“/„Maestro SecureCode“ von Mastercard für Mas- tercard- und Maestro-Kartenumsätze mittels einer zertifizierten Software zu verwenden und die Au- thentifikationsdaten des Kunden im Autorisierungs- und Clearingdatensatz an Visa oder an Mastercard gemäß deren Vorgaben zu übermitteln; g) einen Gesamtumsatzbetrag nicht in mehrere Um- sätze aufzuteilen, selbst wenn er war zur fernmündlichen Autorisie- rungseinholung gemäß vorstehender Ziffern 2.6 und 2.7 berechtigt und der Gesamtrechnungsbetrag lag unterhalb des mitgeteilten genehmigungsfreien Höchstbetrages. hierfür jeweils ei- ne Autorisierungsnummer anfordert; 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017 ch) Der Vertragspartner hat zweifach einen Belas- tungsbeleg mittels eines von vollständige und leserliche Unterlagen und Daten über jeden bei Concardis initialisier- ten eingereichten Kartenum- satz – mit Ausnahme der Kartennummer und zugelassenen Terminals erstellt, indem der Chip auf der Karte oder Magnetstreifen der Karte ausgelesen wurde. Die manuelle Eingabe der Kar- tendaten in Kartenprüfnummer – und das Terminal ohne Auslesen des Chips auf der Karte oder des Magnetstreifens der Karte ist nicht zulässig, sofern Concardis dies nicht schrift- lich vorab genehmigt hatte oder der Vertragspartner gemäß dieser Vereinbarung hierzu berechtigt war. Bei Akzeptanz von Maestro-, Visa Electron-, V PAY- und UnionPay-Karten hat der Karteninhaber die Geheimnummer (PIN) seiner Karte am Terminal einzugeben. Die PIN darf nur durch den Kartenin- haber persönlich eingegeben werden. Die Bezah- lung mit einer Maestro-, Visa Electron-, V PAY- und/oder UnionPay-Karte auf eine andere Weise als durch Eingabe der PIN dem Kartenumsatz zugrunde liegende Rechtsgeschäft (z.B. durch Unterzeich- nung eines LeistungsbelegsBestell- und Bezahldaten über den eingereichten Karten- umsatz) ist sowie über die Erfüllung des Rechtsge- schäfts für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Um- satzdatum aufzubewahren und Concardis jederzeit auf Anforderung innerhalb der von Concardis ge- setzten Frist zur Überprüfung zur Verfügung zu stel- len; die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Vertragspartners bleiben hiervon unberührt. Sollte der Vertragspartner nicht zulässig. Auf dem Leistungsbeleg müssen die Kartendaten voll- ständig und lesbar übertragen innerhalb der ihm von Concardis genannten Frist einen angeforderten Be- leg über einen abgerechneten Kartenumsatz vorle- gen und der Gesamt- rechnungsbetrag sowie das BelegdatumKartenumsatz aus diesem Grund von der kartenausgebenden Bank Concardis rückbelas- tet werden, Firma, Anschrift ist Concardis zur Rückbelastung dieses Kartenumsatzes an den Vertragspartner berechtigt; i) die Waren und Vertragspartnernummer sowie das Transaktionswährungskennzeichen vermerkt wer- denDienstleistungen dem Karteninhaber mit einem Nachweis über die Zustellung mangelfrei zu liefern bzw. Streichungen zu erbringen und Änderungen Concardis auf An- forderung innerhalb der Daten auf dem Leistungsbeleg nach Unterzeichnung durch gesetzten Frist einen schriftlichen Nachweis über den Karteninhaber sind unzulässig und verpflichten Concardis nicht zur Erstattung des eingereichten Betrages. Auf Zugang der Ware oder Dienstleistung an den Karteninhaber auszuhän- digenden Kopie zur Ver- fügung zu stellen; j) an den Karteninhaber solche Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, die der Produktbe- schreibung des Leistungsbelegs sind die ers- ten zwölf Ziffern der Kartennummer durch die Schriftzeichen *Vertragspartners im Internet, # im Ka- talog oder x unkenntlich in sonstigen Angebotsmedien entspre- chen, diese Produktbeschreibung aufzubewahren und Concardis jederzeit auf Verlangen zur Bearbei- tung von Reklamationen zur Verfügung zu machenstellen; k) Kartenumsätze einzureichen, so dass lediglich die letzten vier Ziffern der Karten- nummer sichtbar sind. d) Die in deren Währung und Betragshöhe dem Leistungsbeleg aufgeführte Karten- nummer und das Ablaufdatum der Gültigkeitsdauer der Karte stimmen mit der auf der Vorderseite der Karte ausgewiesenen hochgeprägten Kartennum- mer und dem Ablaufdatum sowie mit bzw. der im Unter- schriftsfeld Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien angebotenen Preis bzw. Währung für die angebotene Ware oder Dienstleis- tung, die von dem Karteninhaber bestellt wurde, entsprechen, diese Angebote aufzubewahren und Concardis jederzeit auf Anforderung zur Bearbei- tung von Reklamationen zur Verfügung zu stellen; l) dem Karteninhaber spätestens mit Zusendung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung per E- Mail, Telefax oder mittels Post einen Rechnungsbe- leg mit Angabe des im Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien des Vertragspartners verwende- ten Firmennamens und der Telefonnummer mit Ländervorwahl zu übermitteln; m) im Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien des Vertragspartners denselben Firmennamen und dieselbe Internet-Domain zu verwenden, die von dem Vertragspartner im Vertrag zur Kennzeichnung auf der Rückseite der Karte gedruckten Kartennummer überein.Karteninhaberrechnung genannt wurden; en) Der Karteninhaber hat den Gesamtrechnungsbe- trag durch eine Unterschrift auf der Vorderseite des Leistungsbelegs in Gegenwart eines Vertreters des Vertragspartners oder durch die bestätigte persönli- che Eingabe der Geheimnummer seiner Karte (PIN) anerkannt. Die Unterschrift auf dem Leistungsbeleg stimmt mit der Unterschrift auf der vorgelegten Kar- te überein. f) Der Vertragspartner hat dem Karteninhaber eine Kopie des von ihm unterzeichneten Leistungsbele- ges ausgehändigt. g) Die Karte ist nicht durch Sperrlisten oder andere Benachrichtigungen an den Vertragspartner für un- gültig erklärt worden. h) Die Karte ist nicht erkennbar verändert worden. i) Der Kartenvorleger stimmt mit einem eventuellen Foto auf der Karte überein. j) Der Vertragspartner hat jeden Kartenumsatz nur einmal bei Concardis zur Abrechnung einzureichen und auf Anforderung Concardis einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung Verfü- gung zu stellen, dass jeder jedem eingereichten For- derung jeweils Karten- umsatz ein Umsatzgeschäft Rechtsgeschäft mit dem Kunden zugrunde zu- grunde lag.; ko) Der Vertragspartner hat Forderungen einen Kartenumsatz erst dann einzureichen, deren Betragshöhe und Währung wenn die dem Karteninha- ber für die angebotene Ware und Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrag und der Währung ent- sprechen. l) Im Fall der späteren Lieferung einer Ware oder Er- bringung einer Dienstleistung nach Vorlage der Kar- te hat der Vertragspartner im Fall einer Reklamation des Karteninhabers innerhalb der ihm von Concar- dis gesetzten Frist schriftlich durch Vorlage ent- sprechender Unterlagen gegenüber Concardis nachzuweisen, dass er die Ware oder Dienstleis- tung mangelfrei, entsprechend der Beschreibung des Vertragspartners in der Produktbeschreibung hinsichtlich Qualität, Farbe, Größe und Anzahl der Kartenumsatz zugrunde liegende Ware oder Dienstleistung und unter Einhaltung ei- ner eventuell mit dem Karteninhaber vereinbarten Frist an die vom Karteninhaber angegebene Liefer- anschrift geliefert oder erbracht hat oder die Ware vom Karteninhaber nicht zurückerhalten hat oder die Ware vom Karteninhaber zurückerhalten hat und durch eine Ersatzware oder nach Mängelbesei- tigung erneut an den Karteninhaber geliefert oder erbracht worden ist oder der Karteninhaber ei- ner ständig wiederkehrenden Belastung seines Kar- tenkontos zugestimmt hat. 4.2 2.2 Concardis ist berechtigt, die unter vorstehender Xxxxxx 4.1 vorstehenden Ziffern 2.1 a) – lo) genannten Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner unter Einhaltung ei- ner Frist von vier Wochen zu ändern oder zu ergänzen, wenn Concardis diese Änderungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken für notwendig erachtet oder diese Änderungen aufgrund von Vorgaben von Mastercard, Visa oder einer anderen Kartenorganisation Kartenorganisati- on notwendig werdenwurden. 4.3 2.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Fall einer Re- klamation eines Kartenumsatzes durch den berechtig- ten Karteninhaber oder durch das kartenausgebende Institut, Institut die Erfüllung aller in vorstehender Ziffer 1 Teil A bzw. Ziffern 1 bis 4.1 Teil B1.1 und Ziffer 2.1 genannten Bedingungen, soweit die Erfüllung in seiner Betriebs- sphäre Betriebssphäre oder in der Betriebssphäre seiner Erfüllungsgehilfen liegt, gegenüber Concardis schriftlich nachzu- weisennachzuweisen. Xxxxxxxxx ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Erfüllung der unter vorstehender Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 genannten Bedingungen vor der Zahlung des Kartenumsatzes an den Vertragspartner zu prüfen. 2.4 Form und Inhalt der Datenübermittlung werden in Da- tenprotokollen der Kartenabrechnungsunternehmen festgelegt und sind von dem Vertragspartner zu beach- ten.

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