Beendigung bzw. Kündigung des Vertrages. Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten seitens des Ver- sicherungsnehmers gekündigt werden. Eine Kündigung des Vertrages ist nur dann rechtswirk- sam, wenn sie innerhalb der jeweils vorgeschriebenen Frist beim Versicherer eingetroffen ist. Weitere Möglichkeiten der Vertragsbeendigung enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Beendigung bzw. Kündigung des Vertrages. Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten seitens des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers gekündigt werden. Eine Kündigung des Vertrages ist nur dann rechtswirk- samrechtswirksam, wenn sie innerhalb der jeweils vorgeschriebenen Frist beim Versicherer eingetroffen ist. Weitere Möglichkeiten der Vertragsbeendigung enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Beendigung bzw. Kündigung des Vertrages. Ein VersicherungsverhältnisVersicherungsverhÅltnis, das für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten seitens des Ver- sicherungsnehmers gekündigt werden. Eine Kündigung des Vertrages ist nur dann rechtswirk- sam, wenn sie innerhalb der jeweils vorgeschriebenen Frist beim Versicherer eingetroffen ist. Weitere Möglichkeiten MÄglichkeiten der Vertragsbeendigung enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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Samples: Verbraucherinformation Zur Sach , Haftpflicht Und Unfallversicherung
Beendigung bzw. Kündigung des Vertrages. Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten seitens des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers gekündigt werden. Eine Kündigung des Vertrages ist nur dann rechtswirk- samrechtswirksam, wenn sie innerhalb der jeweils vorgeschriebenen Frist beim Versicherer eingetroffen ist. Weitere Möglichkeiten der Vertragsbeendigung enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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Samples: Rechtsschutzversicherung