Beendigung der Beherbergung. (1) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit Zeitablauf. Bei vorzeitiger Abreise wird das volle vereinbarte Entgelt verrechnet. Den JUFA Hotels obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechend, zu bemühen. (2) Wenn der Xxxx sein Zimmer nicht bis 11.00 Uhr des vereinbarten Abreisetages räumt, wird der Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt. (3) Die JUFA Hotels sind berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Xxxx (a) von den Räumlichkeiten der JUFA Hotels einen erheblichen nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges, gesetzwidriges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen oder den JUFA Hotels und ihren Mitarbeitern das Zusammenwohnen verleidet, (b) die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbaren gesetzten Frist nicht bezahlt. (4) Im Falle einer gerechtfertigten Auflösung des Beherbergungsvertrages nach Maßgabe des Punkt 14 Absatz 3 ist der Xxxx verpflichtet, den JUFA Hotels den Schaden, der diesen durch die vorzeitige Auflösung entstanden ist, zu ersetzen. (5) Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt anzusehendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst. Die JUFA Hotels sind jedoch verpflichtet, das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig zurückzugeben, so dass sie aus dem Ereignis keinen Gewinn ziehen.
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Samples: Beherbergungsvertrag
Beendigung der Beherbergung. (1) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit Zeitablauf. Bei vorzeitiger Abreise wird das volle vereinbarte Entgelt verrechnet. Den JUFA Hotels obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechend, zu bemühen.
(2) Wenn der Xxxx sein Zimmer nicht bis 11.00 Uhr des vereinbarten Abreisetages räumt, wird der Zimmerpreis Zimmer- preis für einen weiteren Tag in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
(3) Die JUFA Hotels sind berechtigt, den Beherbergungsvertrag Beherber- gungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Xxxx
(a) von den Räumlichkeiten der JUFA Hotels einen erheblichen nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges, gesetzwidriges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen oder den JUFA Hotels und ihren Mitarbeitern das Zusammenwohnen verleidet,
(b) die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbaren gesetzten Frist nicht bezahlt.
(4) Im Falle einer gerechtfertigten Auflösung des Beherbergungsvertrages nach Maßgabe des Punkt 14 Absatz 3 ist der Xxxx verpflichtet, den JUFA Hotels den Schaden, der diesen durch die vorzeitige Auflösung entstanden ist, zu ersetzen.
(5) Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt anzusehendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst. Die JUFA Hotels sind jedoch verpflichtet, das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig zurückzugeben, so dass sie aus dem Ereignis keinen Gewinn ziehen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Beendigung der Beherbergung. (1) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Bei vorzeitiger Abreise wird Reist der Xxxx vorzeitig ab, so ist der Hotel Ottenstein berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt verrechnetzu verlangen. Den JUFA Hotels Dem Hotel Ottenstein obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechend, zu bemühen. Im Übrigen gilt die Regelung in § 5 (5) sinngemäß (Abzugsprozente).
(2) Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Hotel Ottenstein.
(3) Wurde mit dem Hotel Ottenstein der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragspartner den Vertrag bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen jederzeit lösen.
(4) Wenn der Xxxx sein Zimmer nicht bis 11.00 12 Uhr des vereinbarten Abreisetages räumt, wird der ist das Hotel Ottenstein berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührtzu stellen.
(35) Die JUFA Hotels sind Das Hotel Ottenstein ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Xxxx
(a) von den Räumlichkeiten der JUFA Hotels einen erheblichen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges, gesetzwidriges anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen oder den JUFA Hotels und ihren Mitarbeitern Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet,verleidet oder sich gegenüber dem Hotel Ottenstein und seinen Mitarbeitern oder einer im Beherbergungsbetrieb wohnenden Person einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder körperliche Sicherheit schuldig macht;
(b) von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird;
c) die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbaren zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.
(4) Im Falle einer gerechtfertigten Auflösung des Beherbergungsvertrages nach Maßgabe des Punkt 14 Absatz 3 ist der Xxxx verpflichtet, den JUFA Hotels den Schaden, der diesen durch die vorzeitige Auflösung entstanden ist, zu ersetzen.
(56) Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt anzusehendes zu wertendem Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst. Die JUFA Hotels sind jedoch verpflichtet, das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig zurückzugeben, so dass sie aus dem Ereignis keinen Gewinn ziehen.
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Samples: Hotel Contract
Beendigung der Beherbergung. (1) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit Zeitablauf. Bei vorzeitiger Abreise wird das volle vereinbarte Entgelt verrechnet. Den JUFA Hotels Dem Beherberger obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechend, zu bemühen.
(2) Wenn der Xxxx sein Zimmer nicht bis 11.00 10.00 Uhr des vereinbarten Abreisetages räumt, wird der Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
(3) Die JUFA Hotels sind Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Xxxx
(a) von den Räumlichkeiten der JUFA Hotels des campus Horn einen erheblichen nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges, gesetzwidriges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen oder den JUFA Hotels dem Beherberger und ihren seinen Mitarbeitern das Zusammenwohnen verleidet,
(b) die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbaren gesetzten Frist nicht bezahlt.
(4) Im Falle einer gerechtfertigten Auflösung des Beherbergungsvertrages nach Maßgabe des Punkt 14 Absatz 3 ist der Xxxx verpflichtet, den JUFA Hotels dem Beherberger den Schaden, der diesen diesem durch die vorzeitige Auflösung entstanden ist, zu ersetzen.
(5) Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt anzusehendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst. Die JUFA Hotels sind Der Beherberger ist jedoch verpflichtet, das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig zurückzugeben, so dass sie aus dem Ereignis keinen Gewinn ziehen.
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Samples: Beherbergungsvertrag
Beendigung der Beherbergung. (1) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit Zeitablauf. Bei vorzeitiger Abreise wird das volle vereinbarte Entgelt verrechnet. Den JUFA Hotels obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechend, zu bemühen.
(2) Wenn der Xxxx sein Zimmer nicht bis 11.00 Uhr des vereinbarten Abreisetages räumt, wird der Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Bestim-mungen bleiben unberührt.
(3) Die JUFA Hotels sind berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Xxxx
(a) von den Räumlichkeiten der JUFA Hotels einen erheblichen nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges, gesetzwidriges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen oder den JUFA Hotels und ihren Mitarbeitern das Zusammenwohnen verleidet,
(b) die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbaren gesetzten Frist nicht bezahlt.
(4) Im Falle einer gerechtfertigten Auflösung des Beherbergungsvertrages nach Maßgabe des Punkt 14 Absatz 3 ist der Xxxx verpflichtet, den JUFA Hotels den Schaden, der diesen durch die vorzeitige Auflösung entstanden ist, zu ersetzen.
(5) Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt anzusehendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst. .Die JUFA Hotels sind jedoch verpflichtet, das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig zurückzugeben, so dass sie aus dem Ereignis keinen Gewinn ziehen.
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Samples: Beherbergungsvertrag