Beendigung des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsvertrag endet für eine versicherte Person mit Wegfall ihrer Versicherungsfähigkeit (x. Xxxxxx 1.2). Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn Sie versterben. Die versicherte Person hat dann das Recht, den Versicherungsvertrag unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzu- setzen. Eine solche Erklärung ist uns gegenüber innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod in Textform abzugeben. Bei Tod einer versicherten Person endet der Versicherungsvertrag in Bezug auf diese versicherte Person. Mit Beendigung des Versicherungsvertrages endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – der Versicherungsschutz.
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Beendigung des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsvertrag endet für eine versicherte Person mit Wegfall ihrer Versicherungsfähigkeit (x. Xxxxxx 1.2). Der Versicherungsvertrag endet auchendet, wenn Sie versterbenver- sterben. Die versicherte Person hat dann das Recht, den Versicherungsvertrag unter Benennung Benen- nung des künftigen Versicherungsnehmers fortzu- setzen. Eine solche Erklärung ist uns gegenüber innerhalb von zwei Monaten nach dem Ih- rem Tod in Textform abzugeben. Bei Tod einer versicherten Person endet der Versicherungsvertrag Ver- sicherungsvertrag in Bezug auf diese versicherte Person. Mit Beendigung des Versicherungsvertrages endet – en- det - auch für schwebende Versicherungsfälle – - der Versicherungsschutz.
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