Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor- mationen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs- nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, so- fern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versi- cherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun- den. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1
Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen a) Grundsätzlich gelten die zur Verfügung gestellten Informationen unbefristet. Ergänzungen, Anpassungen sowie sonstige Änderungen sind jedoch jederzeit im Rahmen der gültigen Vertragsbedingungen möglich.
Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen. Die zur Verfügung gestellten Informationen sind grund- sätzlich nicht befristet.
Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen. Die Vertragsinformationen basieren auf dem Stand ihrer Erstellung. Sie sind zwar grundsätzlich nicht befristet. Falls aber der Abschluss der Versicherung nicht demnächst, sondern erst in einigen Wochen oder Monaten beabsichtigt ist, können sich möglicherweise Änderungen hinsichtlich der Prämien, Tarife oder Bedingungen ergeben, die dann bei einem Vertragsschluss zu berücksichtigen sind.
Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen. Die zur Verfügung gestellten Informationen sind zeitlich unbefristet gültig.
Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen. Die Informationen dieser Antragsmappe sind 3 Monate ab Aushändigung dieser Unterlagen gültig. Der im Antrag genannte Bei- trag kann sich jedoch ändern. Hier gilt der bei Vertragsabschluss jeweils gültige Tarif.
Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen. Die Informationen sind bis 3 Monate nach Aushändigung dieser Unterlagen gültig. Der im Antrag genannte Beitrag kann sich jedoch ändern. Hier gilt der bei Vertragsabschluss jeweils gültige Tarif. Entfällt, da diese Risiken nicht die Schaden- und Unfallversicherung (siehe Ziff. 4) betreffen.
Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen. Die vom Vermögensverwalter und der Bank jeweils zur Verfügung gestellten Informationen gelten grundsätzlich unbefristet.
Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen. Wir halten uns ab dem Ausfertigungsdatum der Angebotsunterlagen 14 Tage an das Angebot – einschließlich der angegebenen Versicherungs- prämie – gebunden.