Common use of Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Clause in Contracts

Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor- mationen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs- nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, so- fern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versi- cherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun- den. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1

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Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor- mationen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs- nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, so- fern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versi- cherungsschutzVer- sicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun- den. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1

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Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor- mationen Informa- tionen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs- nehmers Versicherungsneh- mers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den VersichererVer- sicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, so- fern sofern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach AntragseingangAn- tragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versi- cherungsschutzVersicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun- den. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1gebunden.

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Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor- mationen Informa- tionen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs- nehmers Versicherungsneh- mers und die Übersendung des Versicherungsscheins Versicherungsscheines durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, so- fern sofern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach AntragseingangAn- tragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versi- cherungsschutzVersicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun- den. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1gebunden.

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