Befristungen Musterklauseln

Befristungen. Befristete Beschäftigungsverhältnisse können erforderlich sein. Befristete Arbeitsverträge mit Beschäftigten erfolgen bei Vorliegen der Voraus- setzungen grundsätzlich mit sachlichem Grund auf der Grundlage des §14 Abs. 1 TzBfG sowie der weiteren gesetzlichen Vorschriften zur Befristung von Arbeits- verträgen. Der Sachgrund muss individuell auf das Arbeitsverhältnis begründet sein. Sachgrundlose Befristungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz erfolgen nur mit besonderer Begründung, die gegenüber dem zuständigen Personalrat zu erläutern ist. Sachgrundlose Befristungen erfolgen insbesondere immer dann nicht, wenn die Möglichkeit der unbefristeten Einstellung besteht. Promovierenden, denen die Promotion in einem Beschäftigungsverhältnis ermög- licht werden soll, sind für eine angemessene Dauer zu beschäftigen, damit sie das Qualifikationsziel innerhalb der Vertragslaufzeit erreichen können: Leitlinie dieses Beschäftigungsverhältnisses ist eine Vertragsdauer, die den Abschluss einer Promotion ermöglicht. Externe Stipendienprogramme bleiben unberührt. Sofern die Befristung ausläuft, ohne dass die Promotion erreicht wurde, soll eine individuelle Prognose für das Erreichen gestellt werden und eine dementspre- chende weitere Befristung vereinbart werden. Die Besonderheiten bei Habilitationen sollen Berücksichtigung finden. Da der erfolgreiche Abschluss das Ziel ist, ist der zeitliche Rahmen der Befristung ent- sprechend zu wählen. Für andere Qualifikationsziele ist vor der Einstellung ein strukturierter Ablauf des geplanten Vorhabens mit Berücksichtigung praktischer und theoretischer Aspekte vorzugeben. Dabei sind Zwischenschritte, Betreuende und Evaluationen frühzeitig festzulegen. Bei der Befristung von Beschäftigungsverhältnissen, die der wissenschaftlichen Qualifizierung dienen, soll der sachgrundlosen Befristung gemäß § 2 Abs. 1 WissZeitVG der Vorzug gegenüber einer Drittmittelbefristung nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG gegeben werden, um die Vertragsverlängerung im Fall der Inan- spruchnahme von Mutterschutz, Elternzeit oder Zeiten für die Betreuung pflege- bedürftiger Angehöriger oder anderen Beurlaubungs- und Freistellungszeiten zu gewährleisten. Die Ausnahmen von § 30 Abs. 1 TV-L für bestimmte Hochschulbeschäftigte (Wissenschaftlich Beschäftigte zur eigenen Qualifizierung) können freiwillig be- seitigt werden.
Befristungen. Ist die Befristung nur gesprochen, ist sie sogleich gebrochen! Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses kann nur schriftlich erfolgen. Sonst entsteht kraft Gesetztes ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Bei der Ein- haltung der Schriftform kann es zu schwer- wiegenden Fehlern kommen, wenn nicht exakt gearbeitet wird: • Der Arbeitsvertrag und die Befris- tung werden erst mündlich ge- schlossen. Einige Tage später wird das bereits mündlich Vereinbarte in einem Arbeitsvertrag lediglich schriftlich niedergelegt. 🡺 Folge: Die Befristungsabrede ist unwirksam. • Der befristete Arbeitsvertrag soll noch einmal verlängert werden. Die schriftliche Vereinbarung über die Verlängerung wird erst nach Ab- lauf der ersten Befristung getrof- fen. Zwischenzeitlich hat der Arbeit- nehmer daher schon einige Tag über das Fristende hinaus weiter gearbeitet. 🡺 Folge: Die neue Befristung ist unwirksam! Es entsteht ein unbe- fristetes Arbeitsverhältnis. Sachgrundlose oder begründete Befris- tung? Der Unterschied ist gewaltig! Liegt ein Grund für die Befristung vor, kann der Arbeitsvertrag nahezu beliebig oft befristet und verlängert werden. Wenn kein Grund für die Befristung vorliegt, gibt es rechtli- che Grenzen der Befristung:
Befristungen. Die Regelungen des § 30 TVöD Bund – Befristete Arbeitsverhältnisse werden ersetzt durch:

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.