Beginn des Praktikums Musterklauseln

Beginn des Praktikums. Ende des Praktikums: ☐ Das Praktikum findet in den Schulwochen der Fachstufe I zweimal in einem vierwöchigen Block statt. Dieser Vertrag bezieht sich auf folgendes Praktikum bzw. folgende Praktika: ☐ Blockpraktikum 1: ☐ Blockpraktikum 2:
Beginn des Praktikums. Ende des Praktikums: . . Ende des Praktikums: ☐ Das Praktikum findet in den Schulwochen der Fachstufe I einmal in einem achtwöchigen Block statt. Beginn des Praktikums Ende des Praktikums: Beginn des Praktikums: _. . Ende des Praktikums: _. . Die tägliche Arbeitszeit entspricht der Arbeitszeit für Vollzeit-Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer mit der gleichen bzw. ähnlichen Tätigkeit im Betrieb, sofern das Jugendarbeits- schutzgesetz nicht entgegensteht. Die tägliche Arbeitszeit beträgt Stunden. Das Praktikumsverhältnis beinhaltet folgende Tätigkeiten: Die Praktikantin oder der Praktikant wird mit allen Tätigkeiten nach näherer Anweisung der Betriebsleitung und seiner Vorgesetzten beschäftigt. Die Praktikantin oder der Praktikant hat außerhalb der Schulferien in der Regel keinen An- spruch auf Urlaub. Ein außerordentliches Urlaubsgesuch ist nur auf schriftlichen Antrag bei der Schulleitung möglich. Dem Urlaubsgesuch kann nach Rücksprache mit dem Praktikums- betrieb oder der Praxiseinrichtung von Seiten der Schulleitung zugestimmt werden. Ein Vergütungsanspruch für das geleistete Praktikum bzw. die geleisteten Praktika besteht nicht. Der Praktikumsbetrieb oder die Praxiseinrichtung übernimmt es, • der Praktikantin oder dem Praktikanten grundlegende fachpraktische Kenntnisse und Fertigkeiten in der gewählten Fachrichtung zu vermitteln, • die Praktikantin oder den Praktikanten in den im Praktikumsverhältnis auszuführenden Tätigkeiten sowie Gefährdungen am Arbeitsplatz zu unterweisen (siehe auch Anlage I), • die Praktikantin oder den Praktikanten unter Einhaltung der jeweiligen einschlägigen Vor- schriften zu beschäftigen, • zur Führung des Berichtsheftes anzuhalten und dies zu überprüfen, • gegen Ende des Praktikums eine Stellungnahme über den Erfolg der fachpraktischen Ausbildung gemäß Vordruck der Schule zu erstellen und an diese weiterzuleiten, • ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Praktikantenverhältnis der Schule sowie den Erzie- hungsberechtigten unverzüglich anzuzeigen, • die Schule unverzüglich über Fehlzeiten der Praktikantin oder des Praktikanten zu infor- mieren; wurde ein Grund für die Fehlzeit mitgeteilt, so ist auch dieser der Schule mitzuteilen, • Unfälle und Schadensfälle im Praktikumsbetrieb oder der Praxiseinrichtung der Schule unverzüglich zu melden. Die Praktikantin oder der Praktikant verpflichtet sich, • sich zu bemühen, die angebotenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, • die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszufü...
Beginn des Praktikums. 3.1 Wenn für ein Praktikum ein Führungszeugnis (VOG)* oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (VGB)* verlangt wird, kann der Ausbildungsbetrieb den Praktikumsvertrag sofort kündigen, wenn kein VOG oder VGB vorliegt. Die Bildungseinrichtung kann dann auch den Ausbildungsvertrag kündigen. Die Anforderung an ein VOG oder VGB vor Beginn des Praktikums kann auf der Website und/oder in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (OER) nachgelesen werden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.