Beginn des Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsdeklaration. Der Versicherungsschutz für Arbeitnehmer beginnt am Tag der im Arbeitsvertrag als Beginndatum der Arbeitsverhältnis- ses aufgeführt ist, frühestens jedoch an dem in der Versicherungspolice aufgeführten Versicherungsbeginn. Die Aufnahme in die Versicherung erfolgt vorbehaltlos und ohne Gesundheitsdeklaration. Versichert sind auch vorbe- stehende Gesundheitsschäden. Personen, die im Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bzw. am Tag der Arbeitsauf- nahme nicht voll arbeitsfähig sind, sind erst versichert, wenn sie im Rahmen ihres Arbeitsvertrages wieder voll arbeitsfä- hig sind.