Beginn des Versicherungsschutzes/Versicherungsjahr. (1) Ihren Versicherungsbeginn finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Der Versicherungsschutz beginnt ab dem dort genannten Zeitpunkt. Er beginnt aber nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. Der Abschluss des Vertrags liegt in jedem Fall dann vor, wenn Sie Folgendes von uns erhalten haben: • den Versicherungsschein oder • eine Annahmeerklärung.
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Beginn des Versicherungsschutzes/Versicherungsjahr. (1) Ihren Versicherungsbeginn finden 昀椀nden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Der Versicherungsschutz beginnt ab dem dort genannten Zeitpunkt. Er beginnt aber nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. Der Abschluss des Vertrags liegt in jedem Fall dann vor, wenn Sie Folgendes von uns erhalten haben: • den Versicherungsschein oder • eine Annahmeerklärung.
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