Beginn des Versicherungsschutzes/Versicherungsjahr. (1) Ihren Versicherungsbeginn finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Der Versicherungsschutz beginnt ab dem dort genannten Zeitpunkt. Er beginnt aber nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. Der Abschluss des Vertrags liegt in jedem Fall dann vor, wenn Sie Folgendes von uns erhalten haben: • den Versicherungsschein oder • eine Annahmeerklärung. (2) Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht. Für Versi- cherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten sind, leisten wir für die ab dem Versiche- rungsbeginn entstandenen Kosten. (3) Bei Änderungen des Vertrags gelten die Absätze 1 und 2 für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschut- zes. (4) Sie schließen den Vertrag in der Regel für ein Versicherungsjahr ab. Bei Änderungen des Vertrags rechnen wir die Dauer der bisherigen Versicherung an. Der Vertrag verlängert sich um ein Versicherungsjahr, wenn Sie ihn nicht 3 Monate vor Ablauf in Textform kündi- gen. Über die Möglichkeit der Kündigung werden wir Sie nicht separat informieren. Ein Versicherungsjahr ist die Zeit vom 01. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Das erste Ver- sicherungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30. Juni.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung, Kranken Zusatzversicherung, Private Krankenversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes/Versicherungsjahr. (1) Ihren Versicherungsbeginn finden 昀椀nden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Der Versicherungsschutz beginnt ab dem dort genannten Zeitpunkt. Er beginnt aber nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. Der Abschluss des Vertrags liegt in jedem Fall dann vor, wenn Sie Folgendes von uns erhalten haben: • den Versicherungsschein oder • eine Annahmeerklärung.
(2) Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht. Für Versi- cherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten sind, leisten wir für die ab dem Versiche- rungsbeginn entstandenen Kosten.
(3) Bei Änderungen des Vertrags gelten die Absätze 1 und 2 für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschut- zes.
(4) Sie schließen den Vertrag in der Regel für ein Versicherungsjahr ab. Bei Änderungen des Vertrags rechnen wir die Dauer der bisherigen Versicherung an. Der Vertrag verlängert sich um ein Versicherungsjahr, wenn Sie ihn nicht 3 Monate vor Ablauf in Textform kündi- gen. Über die Möglichkeit der Kündigung werden wir Sie nicht separat informieren. Ein Versicherungsjahr ist die Zeit vom 01. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Das erste Ver- sicherungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30. Juni.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung, Kranken Zusatzversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes/Versicherungsjahr. (1) Ihren Versicherungsbeginn finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Der Versicherungsschutz beginnt ab dem dort genannten Zeitpunkt. Er beginnt aber nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. Der Abschluss des Vertrags liegt in jedem Fall dann vor, wenn Sie Folgendes von uns erhalten haben: • den Versicherungsschein oder • eine Annahmeerklärung.
(2) Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht. Für Versi- cherungsfälleVersicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten sind, leisten wir für die ab dem Versiche- rungsbeginn Versicherungsbeginn entstandenen Kosten.
(3) Bei Änderungen des Vertrags gelten die Absätze 1 und 2 für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschut- zesVersicherungsschutzes.
(4) Sie schließen den Vertrag in der Regel für ein Versicherungsjahr ab. Bei Änderungen des Vertrags rechnen wir die Dauer der bisherigen Versicherung an. Der Vertrag verlängert sich um ein Versicherungsjahr, wenn Sie ihn nicht 3 Monate vor Ablauf in Textform kündi- genkündigen. Über die Möglichkeit der Kündigung werden wir Sie nicht separat informieren. Ein Versicherungsjahr ist die Zeit vom 01. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Das erste Ver- sicherungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30. Juni.erste
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Samples: Kranken Zusatzversicherung