Beginn und Dauer des Abonnements Musterklauseln

Beginn und Dauer des Abonnements. Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen werden, wenn das SEPA-Lastschriftmandat bei einem Verkehrsunternehmen des VRR vorliegt. Das Verkehrsunternehmen hält hierzu vorgesehe- ne Vordrucke (Bestellscheine) vor. Liegt das ordnungsgemäß erteilte SEPA-Lastschriftmandat beim Verkehrsunternehmen nicht vor, so wird der Beginn auf den nächstmöglichen Termin datiert. Das Abon- nement gilt grundsätzlich für einen 12-Monats-Zeitraum, beginnend mit dem 1. Abonnementmonat, sofern der*die Abonnent*in dieses nicht während des genannten Zeitraums und gegen Bezahlung einer pauschalen Gebühr vorzeitig kündigt. Details zur Kündigung werden unter Ziffer 6 dieser Abonnementbedingungen geregelt. Die Berechtigung zum Erwerb und zur Weiternutzung ist durch den*die nicht schulpflichtige*x Xxxxxxx*in (über 15 Jahre) jeweils zu Beginn des Schuljahres erneut nachzuweisen. Das Abonnement endet zu dem Zeitpunkt, an dem die schulische Ausbildung beendet ist. Einer besonderen Kündigung seitens des Verkehrsunternehmens bedarf es in diesem Fall nicht. Der*die Kund*in ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen einen Wechsel seines*ihres Status mitzutei- len. Unterlässt der*die Kund*in dies, so ist für den zurückliegen- den Zeitraum der monatliche Abonnementpreis des Ticket1000 im Abonnement der Preisstufe A1/A2/A3 zu entrichten. Unterbrechun- gen des Abonnements sind nicht möglich..
Beginn und Dauer des Abonnements. Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen werden, wenn das SEPA- Lastschriftmandat bei einem Verkehrsunternehmen des VRR vorliegt. Das Verkehrsunternehmen hält hierzu vorgesehene Vordrucke (Bestellscheine) vor. Liegt das ordnungsgemäß erteilte SEPA-Lastschriftmandat beim Verkehrsunternehmen nicht vor, so wird der Beginn auf den nächstmöglichen Termin datiert. Das Abonnement gilt grundsätzlich für einen 12-Monats-Zeitraum, beginnend mit dem 1. Abonnementmonat,, sofern der*die Abonnent*in dieses nicht während des genannten Zeitraums und gegen Bezahlung einer pauschalen Gebühr vorzeitig kündigt. Details zur Kündigung werden unter Ziffer 6 dieser Abonnementbedingungen geregelt.. Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich.
Beginn und Dauer des Abonnements. Ein Abonnement kann nur zum 1. eines Monats begonnen werden. Das Abonnement gilt mindestens für einen 12-Monats- Zeitraum (Erstlaufzeit) und verlängert sich auf unbestimmte Zeit, sofern nicht vorher gemäß Nummer 9 gekündigt wird.
Beginn und Dauer des Abonnements. Die Laufzeit des Abonnements beginnt mit dem erstmaligen Erwerb eines Deutschlandtickets über die App durch Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandates, Kreditkarte oder PayPal unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt des betreffenden Kalendermonats das Deutschlandticket erworben wird. Das Abonnement beginnt beispielsweise am 15. Januar zu laufen, wenn an diesem Tag ein Deutschlandticket über die App erworben wird. In diesem Fall beginnt die Laufzeit des Abonnements zum betreffenden Monatsersten. Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit. Ein Deutschlandticket ist ab dem Zeitpunkt seines Erwerbs für den Rest des jeweiligen Kalendermonats, für den es ausgestellt wurde, gültig. Der jeweils aktuelle Preis eines Deutschlandtickets gilt pro Kalendermonat, unabhängig davon, wann es innerhalb eines Monats erworben wird. Wird beispielsweise am 15. Januar ein Deutschlandticket erworben, ist das betreffende Deutschlandticket zum jeweils aktuellen Monatspreis von diesem Zeitpunkt an für den restlichen Kalendermonat Januar gültig. Anschließend wird im Rahmen des Abonnements automatisch jeweils zum Monatsersten ein Deutschlandticket für den jeweiligen Kalendermonat in der App ausgestellt und das jeweils aktuelle Entgelt vom jeweiligen Kunden eingezogen. Wird das Abonnement nicht nach Maßgabe dieser Abo-Bedingungen gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit des Abonnements automatisch um einen weiteren Monat. Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich.
Beginn und Dauer des Abonnements. Das Radio-Sparbox-Abonnement hat eine feste Laufzeit vom 01.01.-31.12.2016. Ein späterer Beginn des Abonnements ist zwar möglich, hat jedoch keine Auswirkungen auf den festen Preis oder das Laufzeitende 31.12.2016.
Beginn und Dauer des Abonnements. Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen wer- den, wenn der ordnungsgemäß ausgefüllte Bestellschein mit SEPA-Lastschriftmandat und alle weiteren hierzu erforderlichen Angaben bei einem Verkehrsunternehmen des VRR vorliegen (siehe Ziffer 1.). Hierzu bedarf es der Textform. Die Schriftform ist ebenfalls zulässig. Ist dies nicht der Fall, wird der Beginn auf den nächstmög- lichen Termin datiert. Das Abonnement gilt maximal für den im Bewilligungsbescheid der Behörde genannten Zeitraum, beginnend mit dem ersten Monat des Abonnements bzw. endet automatisch bei einer Statusände- rung von Kund*innen (Wegfall der berechtigten Nutzung gemäß Ziffer 1 (entspricht im Handbuch der Ziffer 20.1.1)). Xxxxxx Xxxx*innen nach Ablauf des im Bewilligungsbescheid ge- nannten Zeitraums das bestehende Abonnement weiterführen, so ist die Berechtigung zum Erwerb und zur Nutzung des SozialTickets durch Vorlage einer gültigen Trägerkarte (Berechtigungsnachweis) und dem Nachweis der Berechtigung durch Vorlage der durch die zuständige Stelle ausgegebenen Trägerkarte (Berechtigungsnach- weis) für den zukünftigen Zeitraum erneut nachzuweisen.
Beginn und Dauer des Abonnements. Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen werden, wenn das SEPA-Lastschriftmandat bei einem Verkehrsunternehmen des VRR vorliegt. Das Verkehrsunternehmen hält hierzu vorgesehene Vordrucke (Bestellscheine). Liegt das ordnungsgemäße erteilte SE- PA-Lastschriftmandat beim Verkehrsunternehmen nicht vor, so wird der Beginn auf den nächstmöglichen Termin datiert. Das Abonne- ment gilt mindestens für einen 12-Monats-Zeitraum, beginnend mit dem 1. Abonnementmonat. Wenn das Abonnement nicht vor Ablauf der Vertragsperiode gekündigt wird, verlängert es sich um weitere 12 Monate. Die Berechtigung zum Erwerb und zur Weiternutzung ist durch den nichtschulpflichtigen Xxxxxxx (über 15 Jahre) jeweils zu Beginn des Schuljahres erneut nachzuweisen. Das Abonnement endet zu dem Zeitpunkt, an dem die schulische Ausbildung beendet ist. Einer besonderen Kündigung seitens des Verkehrsunternehmens bedarf es in diesem Fall nicht. Der Kunde ist verpflichtet, dem Ver- kehrsunternehmen einen Wechsel seines Status mitzuteilen. Unter- lässt der Kunde dies, so ist für den zurückliegenden Zeitraum der monatliche Abonnementpreis des Ticket1000 im Abonnement der Preisstufe A1/A2/A3 zu entrichten. Unterbrechungen des Abonne- ments sind nicht möglich.
Beginn und Dauer des Abonnements. Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen werden, wenn das SEPA-Lastschriftmandat bei einem Verkehrsunternehmen des VRR vorliegt. Das Verkehrsunternehmen hält hierzu vorgese- hene Vordrucke (Bestellscheine) vor. Liegt das ordnungsgemäß erteilte SEPA-Lastschriftmandat beim Verkehrsunternehmen nicht vor, so wird der Beginn auf den nächstmöglichen Termin datiert. Das Abonnement gilt grundsätzlich für einen ersten 12-Mo- nats-Zeitraum, beginnend mit dem 1. Abonnementmonat, sofern der*die Abonnent*in dieses nicht während des genannten Zeit- raums und gegen Bezahlung einer pauschalen Xxxxxx vorzeitig kündigt. Ab dem 12. Monat beträgt die Abonnementlaufzeit einen Monat bis auf weiteres, sofern der*die Abonnent*in nicht zum Ende des laufenden Abnahmemonats kündigt. Wird das Abonnement nicht gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit des laufenden Monats automatisch um einen weiteren Monat. Details zur Kündigung werden unter Ziffer 6 dieser Abonnementbedingungen geregelt. Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Der Anlageverwalter kann telefonische Mitteilungen oder Gespräche (ohne Verwendung eines Warntons) aufzeichnen und eine Kopie der elektronischen Kommunikation zwischen seinen Mitarbeitern in Grossbritannien und den Kunden und Gegenparteien des ICAV (zusammen „relevante Aufzeichnungen“) aufbewahren, um aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen und/oder wenn es angemessen erscheint, um Risiken zu steuern. Wo dies geschieht, um der FCA-Regelung zum Thema „Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation“ zu entsprechen, wird Ihnen eine Kopie der relevanten Aufzeichnungen nach diesen Regeln, die am 3. Januar 2018 in Kraft treten, auf Anfrage bis zu fünf Jahre lang zur Verfügung gestellt ab dem Datum, an dem die Aufzeichnung erstellt wurde (oder sieben Jahre, wenn die FCA uns aufgefordert hat, die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen zu verlängern). Zusätzlich kann eine Kopie der FCA zur Verfügung gestellt werden, falls erforderlich. Sollten Sie eine Kopie eines relevanten Datensatzes benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Ansprechpartner für Kundenbeziehungen. Wenn Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Handhabung Ihrer persönlichen Daten durch den Anlageverwalter haben, hofft der Anlageverwalter, dass er diese klären kann. Eine Person, deren persönliche Daten der Anlageverwalter möglicherweise besitzt, kann unter Umständen auch eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einreichen.“