Beginn und Ende der Teilnahme. (1) Die Teilnahme des Versicherten am Behandlungsprogramm beginnt vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch seine Krankenkasse nach § 15 Abs. 6 mit dem Tag, an dem das letzte Dokument entsprechend § 15 Abs. 3 erstellt wurde.
Appears in 4 contracts
Samples: www.kvwl.de, www.kvwl.de, www.aok.de
Beginn und Ende der Teilnahme. (1) Die Teilnahme des Versicherten am Behandlungsprogramm beginnt Disease-Management-Programm beginnt, vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch seine Krankenkasse nach gemäß § 15 14 Abs. 6 7, mit dem Tag, an dem das letzte Dokument entsprechend § 15 14 Abs. 3 und Abs. 4 erstellt wurde.
Appears in 3 contracts
Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms (Dmp), www.kvhh.net, www.kvhh.net
Beginn und Ende der Teilnahme. (1) Die Teilnahme des der Versicherten am Behandlungsprogramm beginnt vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch seine ihre Krankenkasse nach § 15 14 Abs. 6 8 mit dem Tag, an dem das letzte Dokument entsprechend § 15 14 Abs. 3 5 erstellt wurde.
Appears in 2 contracts
Samples: www.kvwl.de, www.aok.de
Beginn und Ende der Teilnahme. (1) Die Teilnahme des Versicherten am Behandlungsprogramm beginnt Disease-Management-Programm beginnt, vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch seine Krankenkasse nach gemäß § 15 16 Abs. 6 5, mit dem Tag, an dem das letzte Dokument entsprechend § 15 16 Abs. 3 erstellt wurde. Die Krankenkasse bestätigt schriftlich die Einschreibung gemäß § 16 Abs. 5.
Appears in 2 contracts
Samples: www.kvhh.net, www.kvhh.net
Beginn und Ende der Teilnahme. (1) Die Teilnahme des der Versicherten am Behandlungsprogramm beginnt beginnt, vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch seine die Krankenkasse nach gemäß § 15 14 Abs. 6 8, mit dem Tag, an dem das letzte Dokument entsprechend § 15 Abs. 3 14 Absatz 4 erstellt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: www.kvsaarland.de
Beginn und Ende der Teilnahme. (1) Die Teilnahme des Versicherten am Behandlungsprogramm Disease-Management-Programm beginnt vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch seine die Krankenkasse nach gemäß § 15 Abs. 6 5 mit dem Tag, an dem das letzte Dokument entsprechend § 15 Abs. 3 2 erstellt wurde. Die Krankenkasse bestätigt schriftlich die Einschreibung gemäß § 15 Abs. 5.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137f SGB V
Beginn und Ende der Teilnahme. (1) Die Teilnahme des Versicherten am Behandlungsprogramm Disease-Management-Programm beginnt vorbehaltlich vorbehalt- lich der schriftlichen Bestätigung durch seine die Krankenkasse nach § 15 Abs. 6 mit dem Tag, an dem das letzte letz- te Dokument entsprechend nach § 15 16 Abs. 3 1 erstellt wurde. Die Krankenkasse bestätigt schriftlich die Einschreibung gemäß § 16 Abs. 3.
Appears in 1 contract
Samples: www.kvsh.de
Beginn und Ende der Teilnahme. (1) Die Teilnahme des Versicherten am Behandlungsprogramm beginnt Disease-Management-Programm beginnt, vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch seine Krankenkasse nach § 15 Abs. 6 Krankenkasse, mit dem Tag, an dem das letzte Dokument entsprechend § 15 Abs. 16 Absatz 3 erstellt wurde. Die Krankenkasse bestätigt schriftlich die Einschreibung gemäß § 16 Absatz 6.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms
Beginn und Ende der Teilnahme. (1) Die Teilnahme des Versicherten am strukturierten Behandlungsprogramm beginnt vorbehaltlich beginnt, vorbe- haltlich der schriftlichen Bestätigung durch seine Krankenkasse nach gemäß § 15 14 Abs. 6 7 mit dem Tag, an dem das letzte Dokument entsprechend § 15 14 Abs. 3 erstellt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: www.kvno.de
Beginn und Ende der Teilnahme. (1) Die Teilnahme des Versicherten am strukturierten Behandlungsprogramm beginnt vorbehaltlich beginnt, vor- behaltlich der schriftlichen Bestätigung durch seine Krankenkasse nach gemäß § 15 14 Abs. 6 6, mit dem Tag, an dem das letzte Dokument entsprechend § 15 14 Abs. 3 erstellt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: www.kvno.de