Common use of Beginn und Ende der Teilnahme Clause in Contracts

Beginn und Ende der Teilnahme. (1) Die Teilnahme des Versicherten am DMP beginnt, vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch die Krankenkasse gemäß § 14 Abs. 7 mit dem Tag, an dem das letzte Dokument ent- sprechend § 14 Abs. 3 und Abs. 4 erstellt wurde. Die Krankenkasse bestätigt schriftlich die Einschreibung gemäß § 14 Abs. 7 und kann die Erstellung der Versichertenkarte mit DMP- Kennzeichen veranlassen und verlangt ggf. vom Patienten die Rückgabe der alten Versicher- tenkarte.

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Beginn und Ende der Teilnahme. (1) Die Teilnahme des Versicherten am DMP beginnt, vorbehaltlich der schriftlichen oder elekt- ronischen Bestätigung durch die Krankenkasse gemäß § 14 Abs. Absatz 7 mit dem Tag, an dem das letzte Dokument ent- sprechend entsprechend § 14 Abs. Absatz 3 und Abs. Absatz 4 erstellt wurde. Die Krankenkasse Kranken- kasse bestätigt schriftlich oder elektronisch die Einschreibung gemäß § 14 Abs. Absatz 7 und kann die Erstellung der Versichertenkarte mit DMP- DMP-Kennzeichen veranlassen und verlangt ggf. vom Patienten die Rückgabe der alten Versicher- tenkarteVersichertenkarte verlangen.

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Beginn und Ende der Teilnahme. (1) Die Teilnahme des Versicherten am DMP beginnt, vorbehaltlich der schriftlichen oder elektro- nischen* Bestätigung durch die Krankenkasse gemäß § 14 Abs. Absatz 7 mit dem Tag, an dem das letzte Dokument ent- sprechend entsprechend § 14 Abs. Absatz 3 und Abs. Absatz 4 erstellt wurde. Die Krankenkasse bestätigt schriftlich oder elektronisch* die Einschreibung gemäß § 14 Abs. Absatz 7 und kann die Erstellung der Versichertenkarte mit DMP- DMP-Kennzeichen veranlassen und verlangt ggf. vom Patienten Pa- tienten die Rückgabe der alten Versicher- tenkarteVersichertenkarte.

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Beginn und Ende der Teilnahme. (1) Die Teilnahme des Versicherten am DMP beginnt, vorbehaltlich der schriftlichen oder elektro- nischen* Bestätigung durch die Krankenkasse gemäß § 14 Abs. 7 mit dem Tag, an dem das letzte Dokument ent- sprechend entsprechend § 14 Abs. 3 und Abs. 4 erstellt wurde. Die Krankenkasse bestätigt schriftlich oder elektronisch* die Einschreibung gemäß § 14 Abs. 7 und kann die Erstellung der Versichertenkarte Versicher- tenkarte mit DMP- DMP-Kennzeichen veranlassen und verlangt ggf. vom Patienten die Rückgabe der alten Versicher- tenkarteVersichertenkarte.

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