Begrenzung der Entschädigung, Unterversicherung. 1. Die Versicherungssumme bildet die Grenze für die Entschädigung des Versicherers, wobei die Entschädigung für die unter jeder einzelnen Position der Polizze versicherten Sachen durch die für die betreffende Position angegebene Versicherungssumme begrenzt ist. 2. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert (siehe die Bestimmungen über den Versicherungswert in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der betreffenden Sachversicherungsparte - Unterversicherung), wird der Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt. Ob Unterversicherung vorliegt, ist für jede Position der Polizze gesondert festzustellen.
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Samples: Elektronikversicherung Für Photovoltaikanlagen, Betriebsunterbrechungsversicherung, Betriebsallrisk Versicherungsvertrag
Begrenzung der Entschädigung, Unterversicherung. 1. Die Versicherungssumme bildet die Grenze für die Entschädigung Ersatzlei- stung des Versicherers, wobei und zwar ist die Entschädigung Ersatzleistung für die unter jeder einzelnen Position der Polizze versicherten Sachen durch die für die betreffende Position angegebene Versicherungssumme begrenzt istVersiche- rungssumme begrenzt.
2. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert Versicherungs- wert (siehe die Bestimmungen über den Versicherungswert in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der betreffenden Sachversicherungsparte - Unterversicherung), wird der Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt. Ob Unterversicherung vorliegt, ist für jede Position der Polizze gesondert festzustellen.
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Samples: Haushaltsversicherung Exklusiv, Haushaltsversicherung Exklusiv Premium, Eigenheimversicherung Exklusiv Premium
Begrenzung der Entschädigung, Unterversicherung. 1. Die Versicherungssumme bildet die Grenze für die Entschädigung des Versicherers, wobei die Entschädigung für die unter jeder einzelnen Position der Polizze versicherten Sachen durch die für die betreffende Position angegebene Versicherungssumme begrenzt ist.
2. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert (siehe die Bestimmungen über den Versicherungswert in den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen“ der betreffenden Sachversicherungsparte - – Unterversicherung), wird der Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt. Ob Unterversicherung vorliegt, ist für jede Position der Polizze gesondert festzustellen.
3. Ist bei einer Position der Polizze ausdrücklich „Erstes Risiko“ vermerkt, so werden Schäden bis zu der angegebenen Versicherungssumme voll ersetzt.
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Samples: Landwirtschaftsversicherung, Insurance Policy
Begrenzung der Entschädigung, Unterversicherung. 1. Die Versicherungssumme bildet die Grenze für die Entschädigung Ersatzleistung des Versicherers, wobei und zwar ist die Entschädigung Ersatzleistung für die unter jeder einzelnen Position der Polizze versicherten Sachen durch die für die betreffende Position angegebene Versicherungssumme begrenzt istbegrenzt.
2. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert (siehe die Bestimmungen über den Versicherungswert in den Allgemeinen Allge- meinen Versicherungsbedingungen der betreffenden Sachversicherungsparte - Sachversiche- rungssparte – Unterversicherung), wird der Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt. Ob Unterversicherung vorliegt, ist für jede Position der Polizze gesondert geson- dert festzustellen.
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Samples: Einkommenssicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung
Begrenzung der Entschädigung, Unterversicherung. (1. ) Die Versicherungssumme bildet die Grenze für die Entschädigung Ersatzleistung des Versicherers, wobei und zwar ist die Entschädigung Er- satzleistung für die unter jeder einzelnen Position Post der Polizze versicherten Sachen durch die für die betreffende Position betref- fende Post angegebene Versicherungssumme begrenzt istbe- grenzt.
(2. ) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert Versi- cherungswert (siehe die Bestimmungen über den Versicherungswert in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der betreffenden Sachversicherungsparte - Unterversicherung), wird der Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt. Ob Unterversicherung Unterversiche- rung vorliegt, ist für jede Position Post der Polizze gesondert festzustellen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Haushaltversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Haushaltversicherung
Begrenzung der Entschädigung, Unterversicherung. 1. Die Versicherungssumme bildet die Grenze für die Entschädigung des Versicherers, wobei die Entschädigung für die unter jeder einzelnen Position der Polizze versicherten Sachen durch die für die betreffende Position angegebene Versicherungssumme begrenzt ist.
2. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert (siehe die Bestimmungen über den Versicherungswert in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der betreffenden Sachversicherungsparte Sachversicherungssparte - Unterversicherung), wird der Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt. Ob Unterversicherung vorliegt, ist für jede Position der Polizze gesondert festzustellen.
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Samples: Haushaltversicherung
Begrenzung der Entschädigung, Unterversicherung. 1. Die in der Polizze angeführte Versicherungssumme bildet die Grenze für die Entschädigung Ersatzleistung des Versicherers, wobei die Entschädigung für die unter jeder einzelnen Position der Polizze versicherten Sachen durch die für die betreffende Position angegebene Versicherungssumme begrenzt ist.
2. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert Versicherungs- wert (siehe die Bestimmungen über den Versicherungswert in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der betreffenden Sachversicherungsparte - Unterversicherung), wird der Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt. Ob Unterversicherung vorliegt, ist für jede Position der Polizze gesondert festzustellen.
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Samples: Haushaltsversicherung Standard
Begrenzung der Entschädigung, Unterversicherung. 1. Die Versicherungssumme bildet die Grenze für die Entschädigung des Versicherers, wobei die Entschädigung für die unter jeder einzelnen Position der Polizze versicherten Sachen durch die für die betreffende Position angegebene Versicherungssumme begrenzt ist.
2. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert (siehe die Bestimmungen über den Versicherungswert in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der betreffenden Sachversicherungsparte - Unterversicherung), wird der Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt. Ob Unterversicherung vorliegt, ist für jede Position der Polizze gesondert festzustellen.
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Samples: Sachversicherung
Begrenzung der Entschädigung, Unterversicherung. 1. Die Versicherungssumme bildet die Grenze für die Entschädigung Ersatzleistung des Versicherers, wobei und zwar ist die Entschädigung Ersatzleistung für die unter jeder einzelnen Position Post der Polizze versicherten Sachen durch die für die betreffende Position Post angegebene Versicherungssumme begrenzt istbegrenzt.
2. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert (siehe die Bestimmungen über den Versicherungswert in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der betreffenden Sachversicherungsparte betref- fenden Sachversicherungssparte - Unterversicherung), wird der Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt. Ob Unterversicherung Unterversiche- rung vorliegt, ist für jede Position Post der Polizze gesondert festzustellen.
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Samples: Betriebsunterbrechungsversicherung