Common use of Begrenzung der Verwertung Clause in Contracts

Begrenzung der Verwertung. Der Pfandnehmer darf die Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte nur soweit verwerten, als diese benötigt werden, um die fälligen Maßgeblichen Verpfändeten Forderungen zu befriedigen. Ungeachtet der angemessenen Bemühungen des Pfandnehmers, die Bestimmungen des ersten Satzes dieses Abschnitts einzuhalten, sind übersteigende Barerlöse an den Verpfänder auszukehren, die der Pfandnehmer in Bezug auf die Verwertung aller oder Teile der Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte erlangt hat, die den Betrag der zu diesem Zeitpunkt fälligen Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte übersteigen.

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Begrenzung der Verwertung. Der Pfandnehmer darf die Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte nur soweit verwerten, als diese benötigt werden, um die fälligen Maßgeblichen Verpfändeten Gesicherten Forderungen zu befriedigenbefrie- digen. Ungeachtet Soweit, ungeachtet der angemessenen Bemühungen des Pfandnehmers, die Bestimmungen Bestim- mungen des ersten Satzes dieses Abschnitts dieser Ziffer 6.3 einzuhalten, sind übersteigende Barerlöse an den Verpfänder auszukehrendie Barerlöse, die der Pfandnehmer in Bezug auf durch die Verwertung aller oder Teile von Teilen der Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte erlangt hat, die den Betrag der zu diesem Zeitpunkt fälligen Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte Gesicherten Forderun- gen übersteigen, sind diese an den Verpfänder auszukehren.

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Begrenzung der Verwertung. Der Pfandnehmer darf die Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte nur soweit insoweit verwerten, als diese benötigt werden, um die dies zur Befriedigung der fälligen Maßgeblichen Verpfändeten Forderungen zu befriedigenerforderlich ist. Ungeachtet Soweit, ungeachtet der angemessenen Bemühungen des Pfandnehmers, die Bestimmungen des ersten Satzes dieses Abschnitts einzuhalten, sind übersteigende Barerlöse an den Verpfänder auszukehrendie Barerlöse, die der Pfandnehmer in Bezug auf die durch eine Verwertung aller oder Teile der Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte erlangt erhalten hat, die den Betrag der zu diesem Zeitpunkt fälligen Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte übersteigenForderungen übersteigt, sind diese Überschusserlöse an den Verpfänder auszukehren.

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