Common use of Begriffserklärungen und anwendbare Bedingungen Clause in Contracts

Begriffserklärungen und anwendbare Bedingungen. 1.1 Diese allgemeinen Bedingungen sind auf alle Angebote/Angebotsanfragen und Verträge in Bezug auf die Verrichtung von Dienstleistungen durch die Ambitious People Germany GmbH sowie durch alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend: Auftragnehmer) auf Grundlage der Auftragsvereinbarung, insbesondere eines Vermittlungsvertrages mit ihrer Vertragspartei (nachfolgend: Auftraggeber) anwendbar und erstrecken sich ferner ebenso auf alle sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechtsverhältnisse sowie auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, insbesondere unerlaubte Handlungen, und Vertragsverletzungen. 1.2 In diesen allgemeinen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung: - Kandidat: die natürliche Person, die vom Auftragnehmer angeworben und ausgewählt wurde, um eine offene Stelle beim Auftraggeber zu besetzen. - Bruttojahresgehalt: das Gehalt auf der Grundlage eines ganzen Jahres und eines Vollzeit-Arbeitsverhältnisses (vierzig Stunden) im ersten Dienstjahr beim Auftraggeber. In diesem Bruttojahresgehalt sind auch ein (eventuelles) dreizehntes Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Urlaubszuschläge, Boni/Provisionen (on-target- earnings /OTE), Mobilitätsbudget (Auto-/Fahrtkostenvergütung-en), Umzugskostenerstattungen, alle sonstigen primären und sekundären Konditionen und Vergünstigungen inbegriffen, die zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber vereinbart werden. Ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Auto wird in diesem Zusammenhang mit einem Bruttojahresgehalt von neuntausend Euro gleichgesetzt. - Vorstellung: die Präsentation der Daten des Kandidaten durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei tut es nicht zur Sache, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kennt. - Einvernehmen: Einvernehmen zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber über das Eingehen eines befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnisses bzw. über das Abschließen eines Vertrages über die Verrichtung von Dienstleistungen im breitesten Sinne des Wortes für den Auftraggeber. - Vertrag: der Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. - „on hold“-Status eines Auftrags: die Aussetzung des Vermittlungsvertrages bzw. der Vermittlungsaktivitäten mit dem Auftragnehmer auf irgendeine Weise durch den Auftraggeber. - Alle in diesen allgemeinen Bedingungen sowie in Angeboten des Auftragnehmers genannten Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und zuzüglich 1 Prozent Verwaltungskosten auf den Honorar Betrag. 1.3 Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen – darunter eventuell auch die allgemeinen und besonderen (Liefer-)Bedingungen des Auftraggebers – gelten nur, wenn und sofern diese ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurden. 1.4 Diese allgemeinen Bedingungen werden auf der Website des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt und, falls sie nicht bereits ausgehändigt wurden, dem Auftraggeber auf erste Bitte zugesandt. Der Auftragnehmer kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit und ohne vorherige Ankündigung ändern. Die angepassten Bedingungen gelten für alle nachfolgenden Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber. 1.5 Der Vertrag wird nicht unter Anwendung einer Exklusivitätsklausel geschlossen, außer wenn die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbaren, was vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird. Wenn die Parteien eine Exklusivität vereinbaren und der Auftraggeber gegen die vereinbarte Exklusivität verstößt, schuldet der Auftraggeber einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe des Mindesthonorars gemäß Artikel vier dieser Bedingungen, es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Begriffserklärungen und anwendbare Bedingungen. 1.1 Diese allgemeinen Bedingungen sind auf alle Angebote/Angebotsanfragen und Verträge in Bezug auf die Verrichtung von Dienstleistungen durch die Ambitious People Germany GmbH JF Consulting GbR sowie durch alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend: Auftragnehmer) auf Grundlage der Auftragsvereinbarung, insbesondere eines Vermittlungsvertrages mit ihrer Vertragspartei (nachfolgend: Auftraggeber) anwendbar und erstrecken sich ferner ebenso auf alle sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechtsverhältnisse sowie auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, insbesondere unerlaubte Handlungen, und Vertragsverletzungen. 1.2 In diesen allgemeinen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung: - Kandidat: die natürliche Person, die vom Auftragnehmer angeworben und ausgewählt wurde, um eine offene Stelle beim Auftraggeber zu besetzen. - Bruttojahresgehalt: das Gehalt auf der Grundlage eines ganzen Jahres und eines Vollzeit-Arbeitsverhältnisses (vierzig Stunden) im ersten Dienstjahr beim Auftraggeber. In diesem Bruttojahresgehalt sind auch ein (eventuelles) dreizehntes Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Urlaubszuschläge, Boni/Provisionen (on-target- earnings /OTE), Mobilitätsbudget (Auto-/Fahrtkostenvergütung-en), Umzugskostenerstattungen, alle sonstigen primären und sekundären Konditionen und Vergünstigungen inbegriffen, die zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber vereinbart werden. Ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Auto wird in diesem Zusammenhang mit einem Bruttojahresgehalt von neuntausend Euro gleichgesetzt. - Vorstellung: die Präsentation der Daten des Kandidaten durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei tut es nicht zur Sache, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kennt. - Einvernehmen: Einvernehmen zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber über das Eingehen eines befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnisses bzw. über das Abschließen eines Vertrages über die Verrichtung von Dienstleistungen im breitesten Sinne des Wortes für den Auftraggeber. - Vertrag: der Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. - „on hold“-Status eines Auftrags: die Aussetzung des Vermittlungsvertrages bzw. der Vermittlungsaktivitäten mit dem Auftragnehmer auf irgendeine Weise durch den Auftraggeber. - Alle in diesen allgemeinen Bedingungen sowie in Angeboten des Auftragnehmers genannten Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und zuzüglich 1 Prozent Verwaltungskosten auf den Honorar Betrag. 1.3 Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen – darunter eventuell auch die allgemeinen und besonderen (Liefer-)Bedingungen des Auftraggebers – gelten nur, wenn und sofern diese ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurden. 1.4 Diese allgemeinen Bedingungen werden auf der Website des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt und, falls sie nicht bereits ausgehändigt wurden, dem Auftraggeber auf erste Bitte zugesandt. Der Auftragnehmer kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit und ohne vorherige Ankündigung ändern. Die angepassten Bedingungen gelten für alle nachfolgenden Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber. 1.5 Der Vertrag wird nicht unter Anwendung einer Exklusivitätsklausel geschlossen, außer wenn die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbaren, was vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird. Wenn die Parteien eine Exklusivität vereinbaren und der Auftraggeber gegen die vereinbarte Exklusivität verstößt, schuldet der Auftraggeber einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe des Mindesthonorars gemäß Artikel vier dieser Bedingungen, es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach.

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Samples: General Terms and Conditions

Begriffserklärungen und anwendbare Bedingungen. 1.1 Diese allgemeinen Bedingungen Allgemeinen Ausführungs- und Lieferbedingungen (ALB) sind auf alle Angebote/Angebotsanfragen und Verträge in Bezug auf be- treffend die Verrichtung von Dienstleistungen durch die Ambitious People Germany GmbH sowie durch alle mit ihr verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) (nachfolgend: Auftragnehmer) auf Grundlage der Auftragsvereinbarung, insbesondere eines Vermittlungsvertrages Ver- mittlungsvertrages mit ihrer Vertragspartei (nachfolgend: Auftraggeber) anwendbar und erstrecken sich ferner ebenso auf alle sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechtsverhältnisse sowie auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteiendem Auf- tragnehmer und dem Auftraggeber, insbesondere unerlaubte Handlungen, und Vertragsverletzungen. 1.2 In diesen allgemeinen Bedingungen ALB haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung: - Kandidat: die natürliche Person, die vom Auftragnehmer angeworben und ausgewählt wurde, um eine offene Stelle beim Auftraggeber Auf- traggeber zu besetzen. - Bruttojahresgehalt: das Gehalt auf der Grundlage eines ganzen Jahres und eines Vollzeit-Arbeitsverhältnisses (vierzig StundenStun- den) im ersten Dienstjahr beim Auftraggeber. In diesem Bruttojahresgehalt sind auch ein (eventuelles) dreizehntes Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Urlaubszuschläge, Boni/Provisionen (on-target- earnings /OTE), Mobilitätsbudget (Auto-/Fahrtkostenvergütung-enAuto-/Fahrtkostenvergütungen), Umzugskostenerstattungen, alle sonstigen primären und sekundären Konditionen und Vergünstigungen inbegriffen, die zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber vereinbart werden. Ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Auto wird in diesem Zusammenhang mit einem Bruttojahresgehalt von neuntausend Euro gleichgesetzt. - Vorstellung: die Präsentation der Daten des Kandidaten durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei tut es nicht zur SacheDies unab- hängig davon, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kennt. - Einvernehmen: Einvernehmen zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber über das Eingehen Abschluss eines befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnisses bzw. über das Abschließen Abschluss eines Vertrages über betreffend die Verrichtung von Dienstleistungen im breitesten Sinne des Wortes für den zwischen einem Kandidaten und dem Auftraggeber. - VertragZur Klarstellung: der Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. - „on hold“-Status Für die Frage, ob ein Einvernehmen besteht, ist es nicht von Bedeutung, ob das Zustandekommen eines Auftrags: die Aussetzung des Vermittlungsvertrages bzw. der Vermittlungsaktivitäten mit dem Auftragnehmer auf irgendeine Weise durch den Auftraggeber. - Alle in diesen allgemeinen Bedingungen sowie in Angeboten des Auftragnehmers genannten Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und zuzüglich 1 Prozent Verwaltungskosten auf den Honorar Betrag. 1.3 Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen – darunter eventuell auch die allgemeinen und besonderen (Liefer-)Bedingungen des Auftraggebers – gelten nur, wenn und sofern diese ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurden. 1.4 Diese allgemeinen Bedingungen werden auf der Website des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt und, falls sie nicht bereits ausgehändigt wurden, dem Auftraggeber auf erste Bitte zugesandt. Der Auftragnehmer kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit und ohne vorherige Ankündigung ändern. Die angepassten Bedingungen gelten für alle nachfolgenden Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber. 1.5 Der Vertrag wird nicht unter Anwendung einer Exklusivitätsklausel geschlossen, außer wenn die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbaren, was vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird. Wenn die Parteien eine Exklusivität vereinbaren und der Auftraggeber gegen die vereinbarte Exklusivität verstößt, schuldet der Auftraggeber einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe des Mindesthonorars gemäß Artikel vier dieser Bedingungen, es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach.Arbeits-

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Samples: General Terms and Conditions

Begriffserklärungen und anwendbare Bedingungen. 1.1 Diese allgemeinen Bedingungen sind auf alle Angebote/Angebotsanfragen und Verträge in Bezug auf die Verrichtung von Dienstleistungen durch die Ambitious People Germany GmbH sowie durch alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend: Auftragnehmer) auf Grundlage der Auftragsvereinbarung, insbesondere eines Vermittlungsvertrages mit ihrer Vertragspartei (nachfolgend: Auftraggeber) anwendbar und erstrecken sich ferner ebenso auf alle sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechtsverhältnisse sowie auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, insbesondere unerlaubte Handlungen, und Vertragsverletzungen. 1.2 In diesen allgemeinen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung: - Kandidat: die natürliche Person, die vom Auftragnehmer angeworben und ausgewählt wurde, um eine offene Stelle beim Auftraggeber zu besetzen. - Bruttojahresgehalt: das Gehalt auf der Grundlage eines ganzen Jahres und eines Vollzeit-Arbeitsverhältnisses (vierzig Stunden) im ersten Dienstjahr beim Auftraggeber. In diesem Bruttojahresgehalt sind auch ein (eventuelles) dreizehntes Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Urlaubszuschläge, Boni/Provisionen (on-target- earnings /OTE), Mobilitätsbudget (Auto-/Fahrtkostenvergütung-en), Umzugskostenerstattungen, alle sonstigen primären und sekundären Konditionen und Vergünstigungen inbegriffen, die zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber vereinbart werden. Ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Auto wird in diesem Zusammenhang mit einem Bruttojahresgehalt von neuntausend Euro gleichgesetzt. - Vorstellung: die Präsentation der Daten des Kandidaten durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei tut es nicht zur Sache, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kennt. - Einvernehmen: Einvernehmen zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber über das Eingehen eines befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnisses bzw. über das Abschließen eines Vertrages über die Verrichtung von Dienstleistungen im breitesten Sinne des Wortes für den Auftraggeber. - Vertrag: der Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. - „on hold“-Status eines Auftrags: die Aussetzung des Vermittlungsvertrages bzw. der Vermittlungsaktivitäten mit dem Auftragnehmer auf irgendeine Weise durch den Auftraggeber. - Alle in diesen allgemeinen Bedingungen sowie in Angeboten des Auftragnehmers genannten Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und zuzüglich 1 Prozent Verwaltungskosten auf den Honorar BetragMehrwertsteuer. 1.3 Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen – darunter eventuell auch die allgemeinen und besonderen (Liefer-)Bedingungen des Auftraggebers – gelten nur, wenn und sofern diese ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurden. 1.4 Diese allgemeinen Bedingungen werden auf der Website des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt und, falls sie nicht bereits ausgehändigt wurden, dem Auftraggeber auf erste Bitte zugesandt. Der Auftragnehmer kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit und ohne vorherige Ankündigung ändern. Die angepassten Bedingungen gelten für alle nachfolgenden Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber. 1.5 Der Vertrag wird nicht unter Anwendung einer Exklusivitätsklausel geschlossen, außer wenn die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbaren, was vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird. Wenn die Parteien eine Exklusivität vereinbaren und der Auftraggeber gegen die vereinbarte Exklusivität verstößt, schuldet der Auftraggeber einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe des Mindesthonorars gemäß Artikel vier dieser Bedingungen, es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach.

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Samples: Allgemeine Ausführungs Und Lieferbedingungen

Begriffserklärungen und anwendbare Bedingungen. 1.1 Diese allgemeinen Bedingungen Allgemeinen Ausführungs- und Lieferbedingungen (ALB) sind auf alle Angebote/Angebotsanfragen und Verträge in Bezug auf betreffend die Verrichtung von Dienstleistungen durch die Ambitious People Germany GmbH sowie durch alle mit ihr verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) (nachfolgend: Auftragnehmer) auf Grundlage der Auftragsvereinbarung, insbesondere eines Vermittlungsvertrages mit ihrer Vertragspartei (nachfolgend: Auftraggeber) anwendbar und erstrecken sich ferner ebenso auf alle sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechtsverhältnisse sowie auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteiendem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, insbesondere unerlaubte Handlungen, und Vertragsverletzungen. 1.2 In diesen allgemeinen Bedingungen ALB haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung: - Kandidat: die natürliche Person, die vom Auftragnehmer angeworben und ausgewählt wurde, um eine offene Stelle beim Auftraggeber zu besetzen. - Bruttojahresgehalt: das Gehalt auf der Grundlage eines ganzen Jahres und eines Vollzeit-Arbeitsverhältnisses (vierzig Stunden) im ersten Dienstjahr beim Auftraggeber. In diesem Bruttojahresgehalt sind auch ein (eventuelles) dreizehntes Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Urlaubszuschläge, Boni/Provisionen (on-target- earnings /OTE), Mobilitätsbudget (Auto-/Fahrtkostenvergütung-enAuto- /Fahrtkostenvergütungen), Umzugskostenerstattungen, alle sonstigen primären und sekundären Konditionen und Vergünstigungen inbegriffen, die zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber vereinbart werden. Ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Auto wird in diesem Zusammenhang mit einem Bruttojahresgehalt von neuntausend Euro gleichgesetzt. - Vorstellung: die Präsentation der Daten des Kandidaten durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei tut es nicht zur SacheDies unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kennt. - Einvernehmen: Einvernehmen zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber über das Eingehen Abschluss eines befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnisses bzw. über das Abschließen Abschluss eines Vertrages über betreffend die Verrichtung von Dienstleistungen im breitesten Sinne des Wortes für den zwischen einem Kandidaten und dem Auftraggeber. - VertragZur Klarstellung: der Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. - „on hold“-Status Für die Frage, ob ein Einvernehmen besteht, ist es nicht von Bedeutung, ob das Zustandekommen eines Auftrags: die Aussetzung des Vermittlungsvertrages bzw. der Vermittlungsaktivitäten mit dem Auftragnehmer auf irgendeine Weise durch den Auftraggeber. - Alle in diesen allgemeinen Bedingungen sowie in Angeboten des Auftragnehmers genannten Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und zuzüglich 1 Prozent Verwaltungskosten auf den Honorar Betrag. 1.3 Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen – darunter eventuell auch die allgemeinen und besonderen (Liefer-)Bedingungen des Auftraggebers – gelten nur, wenn und sofern diese ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurden. 1.4 Diese allgemeinen Bedingungen werden auf der Website des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt und, falls sie nicht bereits ausgehändigt wurden, dem Auftraggeber auf erste Bitte zugesandt. Der Auftragnehmer kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit und ohne vorherige Ankündigung ändern. Die angepassten Bedingungen gelten für alle nachfolgenden Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber. 1.5 Der Vertrag wird nicht unter Anwendung einer Exklusivitätsklausel geschlossen, außer wenn die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbaren, was vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird. Wenn die Parteien eine Exklusivität vereinbaren und der Auftraggeber gegen die vereinbarte Exklusivität verstößt, schuldet der Auftraggeber einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe des Mindesthonorars gemäß Artikel vier dieser Bedingungen, es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach.Arbeits-

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Samples: Allgemeine Ausführungs Und Lieferbedingungen