Anwendbares Recht und Streitigkeiten Musterklauseln

Anwendbares Recht und Streitigkeiten. 10.1 Auf alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist materielles deutsches Recht anwendbar, auch wenn der Vertrag einen internationalen Charakter hat. 10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – darunter auch jene inbegriffen, die lediglich von einer der Parteien als solche betrachtet werden – die anlässlich dieses Vertrages oder der Verträge, die sich daraus ergeben, zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer entstehen sollten, ist Düsseldorf.
Anwendbares Recht und Streitigkeiten. 18.1 Auf Verträge im Hotel- und Gaststättenbereich findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung. 18.2 Für Streitigkeiten zwischen dem Hotel- und Gaststättenbetrieb und einem Kunden (der keine natürliche Person ist, der also in Ausübung eines Berufs oder Betriebs handelt) bildet das am Sitz des Hotel- und Gaststättenbe- triebs zuständige Gericht den ausschließlichen Gerichtsstand, es sei denn, aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften ist ein anderer Gerichtsstand einschlägig, und unbeschadet der Befugnis des Hotel- und Gaststät- tenbetriebs, die Streitigkeit an dem Gericht anhängig zu machen, das in Ermangelung dieser Gerichtsstands- xxxx zuständig wäre. 18.3 Alle Forderungen des Kunden verjähren nach Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt ihrer Entstehung. 18.4 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der Klauseln in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirks- amkeit aller anderen Klauseln unberührt. Sollte sich eine Klausel in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendwelchen Gründen als unwirksam herausstellen, wird unterstellt, dass die Parteien eine wirksame Ersatzklausel vereinbart haben, die der unwirksamen Klausel im Hinblick auf ihren Zweck und ihre Reichweite so weit wie möglich entspricht.
Anwendbares Recht und Streitigkeiten. 1. Alle Streitigkeiten über eine Vereinbarung zwischen dem Benutzer und dem Vertragspartner obliegen dem zuständigen Richter in Rotterdam. Trotzdem hat der Benutzer das Recht die Streitigkeit an den laut Gesetz zuständigen Richter zu verweisen. 2. Für jede Vereinbarung zwischen dem Benutzer und dem Vertragspartner gilt niederländisches Recht. 3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommen (United Nations Convention on Contracts fort he International Sale of Goods) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Anwendbares Recht und Streitigkeiten. 20.1 Die Vereinbarungen zwischen Lieferant und Kunde unterliegen dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags von 1980 ist ausgeschlossen. 20.2 Streitigkeiten, die sich aus der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung und/oder aus weiteren sich daraus ergebenden Vereinbarungen ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Stiftung zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich der Automatisierung mit Sitz in Den Haag beigelegt, unbeschadet des Rechts beider Parteien, (schieds-)vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen, und unbeschadet des Rechts beider Parteien, rechtliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Den Haag. 20.3 Fällt eine Streitigkeit infolge der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung oder infolge weiterer Vereinbarungen, die sich daraus ergeben, in die Zuständigkeit des Unterbezirksgerichts, ist jede der Parteien berechtigt, entgegen den Bestimmungen des Artikels 20.2 den Fall als Unterbezirksgerichtsfall vor das rechtlich zuständige Gericht zu bringen. Die Parteien sind nur dann zuständig, wenn in Bezug auf diese Streitigkeit noch kein Schiedsverfahren nach den Bestimmungen des Artikels eingeleitet worden ist
Anwendbares Recht und Streitigkeiten. Für diese Vereinbarung gilt finnisches Recht und sie ist nach finnischem Recht auszulegen. Rechtswahlbestimmungen und die Bestimmungen des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) werden ausgeschlossen. Jegliche Streitigkeiten, Auseinandersetzungen oder Geltendmachung von streitigen Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren gemäß den Regeln für beschleunigte Schiedsgerichtsbarkeit der Finnischen Handelskammer endgültig entschieden. Das Schiedsverfahren findet in Helsinki (Finnland) statt und wird in englischer Sprache durchgeführt. Ungeachtet des Vorstehenden ist Solibri berechtigt, eine einstweilige Verfügung und/oder einen (billigkeitsrechtlichen) Rechtsbehelf zu beantragen und durchzusetzen, um eine Vertragsverletzung mithilfe einer gerichtlichen Entscheidung zu verhindern oder auszuräumen, sowie bei Säumigkeit rechtliche Schritte einzuleiten.
Anwendbares Recht und Streitigkeiten. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Sachrecht unter Ausschluss seiner Kollisionsvorschriften und der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG). Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. Der Schiedsort ist Frankfurt am Main. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.‌ Als vertraulich werden die nachstehenden Informationen bezeichnet, die nicht offengelegt werden dürfen: (i) Informationen über vergangene oder aktuelle Schiedsverfahren, die hinreichend detailliert sind, dass die Parteien identifiziert werden können; (ii) schriftliche Erklärungen in Schiedsverfahren sowie mündliche Vorträge vor dem Schiedsgericht; und (iii) der Schiedsspruch, soweit eine Gefahr besteht, dass eine Partei identifiziert werden kann. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen ist eine Partei, die eine Vollstreckung anstrebt, gegenüber der vollstreckenden Behörde zur Offenlegung vertraulicher Informationen in erforderlichem Umfang berechtigt. Diese besonderen Geschäftsbedingungen gelten, wenn die Lieferantin die Durchführung der Installation und Montage des Produkts als vertragliche Verpflichtung übernimmt bzw. wenn die Parteien dies in schriftlicher oder anderweitiger Form vereinbaren. Neben diesen besonderen Geschäftsbedingungen unterliegen die Installation und die Montage auch den Bestimmungen der Addtech Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf („AGB“), wobei die Parteien einig sind, dass die Regelungen, die für das Produkt gelten, auch für die Installation und die Montage gelten. Als Installation und Montage wird die Verpflichtung der Lieferantin in Bezug auf die technische Installation und Montage des Produkts, inklusive der Hardware und Software (in Abhängigkeit der Beschaffenheit des Produkts), beim Besteller und bei entsprechender Beauftragung die Inbetriebnahme bezeichnet. Der Begriff Produkt(e) hat dieselbe Bestimmung wie in den geltenden AGB. durchgeführt wird, soweit der Mangel wesentlich für die Verwendung des Produkts ist. Vor Abnahme ist der Besteller nicht berechtigt, das Produkt oder einen Teil des Produkts zu verwenden. Verwendet der Besteller das Produkt vor Abnahme ohne die schriftliche Zustimmung der Lieferantin, so gelten die Installation und die Montage als abgenommen. Gewährle...
Anwendbares Recht und Streitigkeiten. Auf alle Rechtsverhältnisse, wobei der Lieferant Partei ist, findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung, auch wenn eine Verbindlichkeit vollständig oder zum Teil im Ausland durchgeführt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort wohnhaft ist. Die Anwendung des UNCITRAL-Abkommens wird ausgeschlossen. 1. Der Richter im Standort des Lieferanten ist ausschließlich zuständig, von den Streitigkeiten Kenntnis zu nehmen, es sei denn, dass das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. Trotzdem ist der Lieferant berechtigt, die Streitigkeit einem nach dem Gesetz zuständigen Richter zu unterbreiten. 2. Die Parteien werden erst einen Richter in Anspruch nehmen, nachdem sie alles getan haben, einen Streit in gegenseitigem Einvernehmen zu schlichten.
Anwendbares Recht und Streitigkeiten. 22.1. Der vorliegende Vertrag wie auch die Exklusiv-Lizenzen bzgl. neuer Sorten, unterliegen italienischem Recht. Umfang und Gültigkeit des geistigen Eigentums werden durch das Recht des Staates geregelt, in dem der Schutz erlangt wurde. 22.2. Für alle Streitigkeiten über Inhalt oder bezüglich der Auslegung, Existenz, Gültigkeit, Wirksamkeit und der Ausführung des vorliegenden Vertrages, wie auch für alle Gläubiger- und Schuldner-Angelegenheiten, einschließlich der Monitoring-Verfahren nach Art. 633 der italienischen Zivilprozessordnung, ist die Gerichtsbehörde in Bozen zuständig, unter Ausschluss anderer und/oder konkurrierender Gerichte.
Anwendbares Recht und Streitigkeiten. 22.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem niederländischen Recht. 22.2 Streitigkeiten zwischen Hotel Thermen Bussloo und einem Geschäftskunden werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Zutphen (Niederlande) vorgelegt, es sei denn, dass kraft zwingender gesetzlicher Bestimmungen ein anderes Gericht zuständig ist. Dies gilt unbeschadet der Befugnis von Hotel Thermen Xxxxxxx, die Streitigkeit vor dem Gericht schlichten zu lassen, das in Ermangelung dieser Klausel zuständig wäre. 22.3 Forderungen von Xxxxxx verjähren nach Ablauf eines (1) Jahres nach dem Zeitpunkt, zu dem ein Kunde seine Forderung bekannt gibt oder hätte bekannt geben müssen.
Anwendbares Recht und Streitigkeiten. 17.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen SR SCHINDLER und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 17.2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Ver- pflichtungen ist das für den Sitz von SR SCHINDLER zuständige Gericht. SR SCHINDLER ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers Klage zu erheben.