Begründung der Abgrenzung Musterklauseln

Begründung der Abgrenzung. Die Zusammensetzung der ILE-Region begründet sich darin, dass sich die nördlichen Gebietseinheiten des Landkreises Gifhorn (Samtgemeinden Brome, Hankensbüttel, Wesendorf und Stadt Wittingen) bereits im Jahr 2000 zur LEADER+-Region „Nachhal- tigkeitsregion Isenhagener Land“ zusammengeschlossen haben, welche auch in der Förderperiode 2007-2013 erfolgreich am LEADER-Wettbewerb teilgenommen hat. Da Gebietsüberschneidungen auch von Teilgebieten mit einer LEADER-Region nach der für die neue Förderperiode erlassenen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Erarbeitung integrierter ländlicher Entwicklungs- konzepte (ILEK)“ (RdErl. d. ML v. 19.06.2014 -306-60119/5) jedoch nicht zulässig sind, sind die der „Nachhaltigkeitsregion Isenhagener Land“ angehörigen Gebietseinhei- ten für die Fortschreibung des ILEK für die Förderperiode 2014-2020 aus dem Prozess ausgeschieden. Auch, dass die Kernstadt Gifhorn in der Fortschreibung des ILEK nicht berücksichtigt werden kann, ist in der Richtlinie der aktuellen Förderperiode begründet (vgl. Minis- terium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2014). Die, der Stadt Gifhorn angehörigen Ortschaften Gamsen, Kästorf, Neubokel, Wilsche und Winkel sind jedoch förderfähig und nehmen am ILEK-Prozess teil. Weiterhin weist das nördliche Gebiet des Landkreises Gifhorn auch strukturell einige signifikante Unterschiede zu den südlichen Kommunen auf, was darauf zurückzufüh- ren ist, dass der Süden des Landkreises stark durch die Automobilindustrie im nahe- gelegenen Wolfsburg geprägt ist (s.a. Kapitel 2.2). Auf das nördliche Kreisgebiet trifft dies jedoch weniger zu. Betrachtet man die Raumtypen nach BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raum- forschung) 2013 (vgl. Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung 2014: 10), so wird der Norden des Landkreises Gifhorn als ländlich (sehr) peripher eingestuft, wogegen der Südkreis Gifhorn als ländlich zentral, gemischt zentral und teilweise sogar städtisch zentral eingeordnet ist.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.