Behandlung eingehender Überweisungen Musterklauseln

Behandlung eingehender Überweisungen. Eingehende Überweisungen müssen die genaue Kontobezeichnung und die Konto-Nr. des Währungskontos enthalten. Andernfalls behält sich die Bank vor, die Überweisung nach Maßgabe der Bestimmungen für Zahlungen aus dem Ausland (Unterabschnitt F Nummer 18 bis 23) zu behandeln.