Common use of Beitragsfreie Versicherungen Clause in Contracts

Beitragsfreie Versicherungen. Jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres wird für die beitragsfreie BUZ eine Überschussbeteiligung in Form einer zusätzlichen Rente zugesagt. Diese zusätzliche Rente aus der Überschussbeteiligung (ZÜB) wird nach Eintritt eines Leistungsbezuges aus der BUZ zu denselben Terminen und so lange wie die vereinbarte Rente gezahlt. Die Höhe der ZÜB wird jährlich im Voraus in Prozent der verein- barten Rente festgelegt. Ab Eintritt des Leistungsbezuges ist die ZÜB der Höhe nach vereinbart. Der BUZ wird jeweils am Ende eines Versicherungsjahres ein Zinsüberschussanteil zugeteilt. Am Ende des Versicherungsjahres, in dem der Leistungsbezug aus der BUZ eingetreten ist, wird der Überschussanteil zeitanteilig fällig. Bemessungsgröße für den Zinsüber- schussanteil ist das mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnete Deckungskapital für die jeweilige Leistung (Bei- tragsbefreiung bzw. Rente) aus der BUZ am Zuteilungstermin. Der Überschussanteil, der auf die Rente entfällt, wird zur Erhöhung der vereinbarten Rente verwendet. Die durch die Erhöhung er- reichte Rente ist ab diesem Zeitpunkt jeweils vereinbart. Die auf die Beitragsbefreiung entfallenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Das Ansammlungsguthaben wird zu- sammen mit der Leistung aus der Hauptversicherung, spätestens bei deren Ablauf fällig.

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Beitragsfreie Versicherungen. Jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres wird für die beitragsfreie BUZ EUZ eine Überschussbeteiligung in Form einer zusätzlichen Rente zugesagt. Diese zusätzliche Rente aus der Überschussbeteiligung (ZÜB) wird nach Eintritt eines Leistungsbezuges aus der BUZ EUZ zu denselben Terminen und so lange wie die vereinbarte Rente gezahlt. Die Höhe der ZÜB wird jährlich im Voraus in Prozent der verein- barten Rente festgelegt. Ab Eintritt des Leistungsbezuges ist die ZÜB der Höhe nach vereinbart. Der BUZ EUZ wird jeweils am Ende eines Versicherungsjahres ein Zinsüberschussanteil zugeteilt. Am Ende des Versicherungsjahres, in dem der Leistungsbezug aus der BUZ EUZ eingetreten ist, wird der Überschussanteil zeitanteilig fällig. Bemessungsgröße für den Zinsüber- Bestimmungen zur Überschussbeteiligung für Risikoversicherungen (zusätzliche Angaben) (Stand 01.12.2019) schussanteil ist das mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnete Deckungskapital für die jeweilige Leistung (Bei- tragsbefreiung bzw. Rente) aus der BUZ EUZ am Zuteilungstermin. Der Überschussanteil, der auf die Rente entfällt, wird zur Erhöhung der vereinbarten Rente verwendet. Die durch die Erhöhung er- reichte Rente ist ab diesem Zeitpunkt jeweils vereinbart. Die auf die Beitragsbefreiung entfallenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Das Ansammlungsguthaben wird zu- sammen mit der Leistung aus der Hauptversicherung, spätestens bei deren Ablauf fällig.

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Beitragsfreie Versicherungen. Jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres wird für die beitragsfreie BUZ eine Überschussbeteiligung in Form einer zusätzlichen Rente zugesagt. Diese zusätzliche Rente aus der Überschussbeteiligung (ZÜB) wird nach Eintritt eines Leistungsbezuges aus der BUZ zu denselben Terminen und so lange wie die vereinbarte Rente gezahlt. Die Höhe der ZÜB wird jährlich im Voraus in Prozent der verein- barten Rente festgelegt. Ab Eintritt des Leistungsbezuges ist die ZÜB der Höhe nach vereinbart. Der BUZ wird jeweils am Ende eines Versicherungsjahres ein Zinsüberschussanteil zugeteilt. Am Ende des Versicherungsjahres, in dem der Leistungsbezug aus der BUZ eingetreten ist, wird der Überschussanteil zeitanteilig fällig. Bemessungsgröße für den Zinsüber- schussanteil ist das mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnete Deckungskapital für die jeweilige Leistung (Bei- tragsbefreiung bzw. Rente) aus der BUZ am Zuteilungstermin. Der Überschussanteil, der auf die Rente entfällt, wird zur Erhöhung der vereinbarten Rente verwendet. Die durch die Erhöhung er- reichte Rente ist ab diesem Zeitpunkt jeweils vereinbart. Die auf die Beitragsbefreiung entfallenden Überschussanteile werden verzinslich angesammeltentsprechend der vertraglichen Vereinbarung verwendet. Das Ansammlungsguthaben wird zu- sammen mit der Leistung aus der Hauptversicherung, spätestens bei deren Ablauf fällig.In Ab- hängigkeit von den tariflichen Bestimmungen sind dabei grundsätzlich folgende Überschussverwendungsformen möglich:

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Beitragsfreie Versicherungen. Jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres wird für die beitragsfreie BUZ BJL eine Überschussbeteiligung in Form einer zusätzlichen Rente zugesagt. Diese zusätzliche Rente aus der Überschussbeteiligung (ZÜB) wird nach Eintritt eines Leistungsbezuges aus der BUZ BJL zu denselben Terminen und so lange wie die vereinbarte Rente gezahlt. Die Höhe der ZÜB wird jährlich im Voraus in Prozent der verein- barten Rente festgelegt. Ab Eintritt des Leistungsbezuges ist die ZÜB der Höhe nach vereinbart. Der BUZ BJL wird jeweils am Ende eines Versicherungsjahres ein Zinsüberschussanteil zugeteilt. Am Ende des Versicherungsjahres, in dem der Leistungsbezug aus der BUZ BJL eingetreten ist, wird der Überschussanteil zeitanteilig fällig. Bemessungsgröße für den Zinsüber- schussanteil Zinsüberschus- santeil ist das mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnete Deckungskapital für die jeweilige Leistung (Bei- tragsbefreiung Beitrags- befreiung bzw. Rente) aus der BUZ BJL am Zuteilungstermin. Der Überschussanteil, der auf die Rente entfällt, wird zur Erhöhung der vereinbarten Rente verwendet. Die durch die Erhöhung er- reichte Rente ist ab diesem Zeitpunkt jeweils vereinbart. Die auf die Beitragsbefreiung entfallenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Das Ansammlungsguthaben wird zu- sammen mit der Leistung aus der Hauptversicherung, spätestens bei deren Ablauf fällig.

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Beitragsfreie Versicherungen. Jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres wird für die beitragsfreie BUZ EUZ eine Überschussbeteiligung in Form einer zusätzlichen Rente zugesagt. Diese zusätzliche Rente aus der Überschussbeteiligung (ZÜB) wird nach Eintritt eines Leistungsbezuges aus der BUZ EUZ zu denselben Terminen und so lange wie die vereinbarte Rente gezahlt. Die Höhe der ZÜB wird jährlich im Voraus in Prozent der verein- barten Rente festgelegt. Ab Eintritt des Leistungsbezuges ist die ZÜB der Höhe nach vereinbart. Der BUZ EUZ wird jeweils am Ende eines Versicherungsjahres ein Zinsüberschussanteil zugeteilt. Am Ende des Versicherungsjahres, in dem der Leistungsbezug aus der BUZ EUZ eingetreten ist, wird der Überschussanteil zeitanteilig fällig. Bemessungsgröße für den Zinsüber- Bestimmungen zur Überschussbeteiligung für Risikoversicherungen (zusätzliche Angaben) (Stand 01.01.2022) schussanteil ist das mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnete Deckungskapital für die jeweilige Leistung (Bei- tragsbefreiung bzw. Rente) aus der BUZ EUZ am Zuteilungstermin. Der Überschussanteil, der auf die Rente entfällt, wird zur Erhöhung der vereinbarten Rente verwendet. Die durch die Erhöhung er- reichte Rente ist ab diesem Zeitpunkt jeweils vereinbart. Die auf die Beitragsbefreiung entfallenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Das Ansammlungsguthaben wird zu- sammen mit der Leistung aus der Hauptversicherung, spätestens bei deren Ablauf fällig.

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Beitragsfreie Versicherungen. Jeweils Bei beitragsfrei gestellten, nicht leistungspflichtigen Versicherungen wird der laufende Überschussanteil zur Finanzierung einer beitragsfreien einjährigen An- wartschaft auf eine zusätzliche Berufsunfähigkeits- rente (Überschussrente) bzw. sofern vereinbart, eine zusätzliche Sofortleistung verwendet. Der laufende Überschussanteil wird jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres wird für die beitragsfreie BUZ eine Überschussbeteiligung in Form einer zusätzlichen Rente zugesagt. Diese zusätzliche Rente aus der Überschussbeteiligung (ZÜB) wird nach Eintritt eines Leistungsbezuges aus der BUZ zu denselben Terminen und so lange wie die vereinbarte Rente gezahltdes Versi- cherungsjahres zugeteilt. Die Höhe der ZÜB Überschussrente bzw. der zusätzlichen Sofortleistung ermitteln wir wie folgt: Der deklarierte Überschussrentensatz wird jährlich imit der aktuell vereinbar- ten Berufsunfähigkeitsrente bzw. der Sofortleistung multipliziert. Das Ende der Leistungsdauer der Überschussrente stimmt mit dem Ende der Leistungsdauer der ak- tuell vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente überein. Die Überschussrente ist nach Eintritt der Berufsun- fähigkeit für die Dauer der ununterbrochenen Leis- tungszahlungspflicht garantiert. Im Voraus in Prozent Fall einer ver- einbarten Karenzzeit entsteht der verein- barten Rente festgelegt. Ab Eintritt Anspruch auf die Überschussrente erst mit Ablauf des Leistungsbezuges ist die ZÜB der Höhe nach vereinbart. Der BUZ wird jeweils am Ende eines Versicherungsjahres ein Zinsüberschussanteil zugeteilt. Am Ende des VersicherungsjahresMonats, in dem die Karenzzeit endet. Sie erhalten für den Teil Ihres Überschussguthabens, der Leistungsbezug aus der BUZ eingetreten istim Sicherungsvermögen angelegt ist (siehe § 6 Abs. 2), monatlich einen Zinsüberschussanteil. Dieser wird in Prozent dieses Teils des Überschussguthabens festgesetzt. Weiter erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschuss- anteile, die sich in Prozent des jeweiligen Fondsgut- habens bemessen (siehe § 6 Abs. 2). Die Höhe dieser Überschussanteile kann sich je nach Fonds unter- scheiden. Alle diese weiteren laufenden Überschüsse fließen dem Überschussguthaben zu. Die jeweiligen für ein Jahr deklarierten laufenden Über- schusssätze (der Überschussanteil zeitanteilig fällig. Bemessungsgröße für den Zinsüber- schussanteil ist das mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnete Deckungskapital für die jeweilige Leistung (in Prozent des Bei- tragsbefreiung bzw. Rente) aus der BUZ am Zuteilungstermin. Der Überschussanteiltrags, der auf Überschussrentensatz, der Zinsüberschuss- anteil und die Rente entfällt, wird zur Erhöhung der vereinbarten Rente verwendet. Die durch die Erhöhung er- reichte Rente ist ab diesem Zeitpunkt jeweils vereinbart. Die auf die Beitragsbefreiung entfallenden fondsabhängigen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Das Ansammlungsguthaben wird zu- sammen mit der Leistung aus der Hauptversicherung, spätestens bei deren Ablauf fälligin Prozent des jeweiligen Fondsguthabens) sind in unserem Geschäftsbericht veröffentlicht; diese können auch zu null festgesetzt sein.

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Beitragsfreie Versicherungen. Jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres wird für die beitragsfreie bei- tragsfreie BUZ eine Überschussbeteiligung in Form einer zusätzlichen zu- sätzlichen Rente zugesagt. Diese zusätzliche Rente aus der Überschussbeteiligung (ZÜB) wird nach Eintritt eines Leistungsbezuges Lei- stungsbezuges aus der BUZ zu denselben Terminen und so lange wie die vereinbarte Rente gezahlt. Die Höhe der ZÜB wird jährlich im Voraus in Prozent der verein- barten vereinbarten Rente festgelegt. Ab Eintritt des Leistungsbezuges ist die ZÜB der Höhe nach vereinbart. Der BUZ wird jeweils am Ende eines Versicherungsjahres ein Zinsüberschussanteil zugeteilt. Am Ende des VersicherungsjahresVersicherungs- jahres, in dem der Leistungsbezug aus der BUZ eingetreten ist, wird der Überschussanteil zeitanteilig fällig. Bemessungsgröße für den Zinsüber- schussanteil Zinsüberschussanteil ist das mit den Rechnungsgrundlagen Rechnungsgrund- lagen der Beitragskalkulation berechnete Deckungskapital für die jeweilige Leistung (Bei- tragsbefreiung Beitragsbefreiung bzw. Rente) aus der BUZ am Zuteilungstermin. Der Überschussanteil, der auf die Rente entfällt, wird zur Erhöhung Erhö- hung der vereinbarten Rente verwendet. Die durch die Erhöhung er- reichte Rente Erhö- hung erreichte Xxxxx ist ab diesem Zeitpunkt jeweils vereinbartverein- bart. Die auf die Beitragsbefreiung entfallenden Überschussanteile werden verzinslich angesammeltentsprechend der vertraglichen Vereinbarung verwen- det. Das Ansammlungsguthaben wird zu- sammen mit der Leistung aus der Hauptversicherung, spätestens bei deren Ablauf fällig.In Abhängigkeit von den tariflichen Bestimmungen sind dabei grundsätzlich folgende Überschussverwendungsformen möglich:

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Samples: content.morgenundmorgen.com