Zusatzversicherungen Musterklauseln
Zusatzversicherungen. Falls Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen haben, finden Sie Informationen zum Verhältnis zwischen Zusatz- und Hauptversicherung in den Allgemeinen Bedingungen für die Zusatzversicherungen unter „Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?“.
Zusatzversicherungen. 25 Versicherung von Kernobst als Tafelobst Typ G (ZVKG)
Zusatzversicherungen a) Anträge zu Zusatzprodukten Sofern eines der von uns angebotenen Zusatzprodukte, insb. eine Zu- satzversicherung, gewünscht ist, ist der entsprechende Antrag zu stellen.
b) Anträge zu besonderen Klauseln Sofern eine besondere Art des Versicherungsschutzes oder eine Er- weiterung des Versicherungsschutzes, geregelt in einer von uns an- gebotenen Klausel, gewünscht ist, ist der entsprechende Antrag zu stellen.
Zusatzversicherungen. Eine Zusatzversicherung ergänzt eine bestehende Hauptversicherung. Sie kann nicht ohne die Hauptversicherung abgeschlossen werden. Zum Beispiel: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
Zusatzversicherungen. Bei Kündigung nach § 13 Abs. 3 MB/KK 2009 verpflichtet sich der Versi- cherer zur Annahme eines Antrags auf Zusatzversicherung ohne erneute Risikoprüfung und ohne erneute Wartezeiten, soweit Zusatzversiche- rung und gesetzlicher Versicherungsschutz zusammen den bisherigen Leistungsumfang nicht übersteigen. Die Zusatzversicherung muss dabei in unmittelbarem Anschluss an die gekündigten Tarife beginnen und der Antrag zugleich mit der Kündigung gestellt werden. Hat eine Vereinbarung im Versicherungsvertrag zur Folge, dass bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder bei Eintritt anderer dort genannter Voraussetzungen der Beitrag für ein anderes Lebensalter oder eine andere Altersgruppe gilt oder der Beitrag unter Berücksichtigung einer Alterungsrückstellung berechnet wird, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person binnen zwei Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt deren Inkrafttretens kündigen, wenn sich der Beitrag durch die Änderung erhöht. Erhöht der Versicherer die Beiträge aufgrund der Beitragsanpassungs- klausel oder vermindert er seine Leistungen gemäß § 18 Abs. 1, so kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bei einer Beitragserhöhung kann der Versiche- rungsnehmer das Versicherungsverhältnis auch bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Zusatzversicherungen. Zusätzlich zum Grundvertrag kann eingeschlossen werden:
Zusatzversicherungen a) Anträge zu Zusatzprodukten Der Einschluss der Zusatzversicherung Silo-Mais mit Sturmdeckung oder Qualitätsversicherung für Obst und Gemüse bedarf der Schriftform.
b) Anträge zu besonderen Regelungen Eine individuelle Art des Versicherungsschutzes, eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder eine individuelle Selbstbeteiligung gegen Prämien-Nachlass bedürfen der Schriftform. § 4 Anzeigepflichten des Mitgliedes oder seines Vertre- ters bis zum Vertragsabschluss
Zusatzversicherungen. Diese Zusatzversicherungen sind nicht im Rahmenvertrag enthalten. Sie können von jedem Verein zusätzlich abgeschlossen wer- den. - Versicherungsschutz für Nichtmitglieder - Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz - Reiseversicherung - Sport-Sicherheits-Programm (für Gebäude und Sportanlagen) Prüfen Sie zunächst, welche Zusatzversiche- rungen für Ihren Verein abgeschlossen sind. Informationen zu diesen Zusatzversicherungen sowie zu weiteren Möglichkeiten der Absiche- rung von Risiken erhalten Sie im Versiche- rungsbüro beim LSB S. Hinweise für den Schadenfall Unverzüglich nach Eintritt des Schadens ist jeder Schadenfall über den Verein an das Versicherungsbüro beim Landessportbund Sachsen e.V. Xxxxxxxxxx 0 x 00000 Xxxxxxx Tel.: (0000) 00 00 000 Fax: (0000) 00 00 000 Email: xxxxxxxxxx@xxxx-xxxxx.xx Internet: xxx.XXXX-Xxxxx.xx auf den dafür vorgesehenen Formularen zu melden. Geben Sie unbedingt die Vereinsnummer des LSB S an. Bei Unfallschäden händigen Sie den Anhang des Schadenmeldeformulars unbedingt dem Verletzten aus. Dieser Abschnitt ist die Melde- bestätigung und enthält die Fristen zur Gel- tendmachung von Ansprüchen. Geben Sie im Schadenfall keine Kostenüber- nahmeerklärung oder ein Schuldanerkenntnis ab. Regulieren Sie keinen Schaden selbst. Gegen Mahnbescheide oder Zwangsvollstre- ckungen legen Sie innerhalb der Frist Wider- spruch bzw. Einspruch ein und leiten Sie die Unterlagen dann umgehend an das Versiche- rungsbüro weiter. Reichen Sie mit der Schadenmeldung alle Unterlagen ein, die zur Sachverhaltsfeststel- lung erforderlich sind (z.B. Veranstaltungsaus- schreibung, Schreiben eines Anspruchstel- lers). ARAG Allgemeine ARAG SE Versicherungs-AG Die Leistungen der Sportversicherung Gültig ab 1. Juli 2013 Der Versicherungsschutz wird den Mitgliedern auf der Grundlage des Sportversicherungsver- trages des LSB S gewährt. Er endet spätes- tens mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein bzw. dem Ausscheiden des Ver- eins aus dem LSB S.
Zusatzversicherungen. Sie erhalten eine Berufsunfähigkeits-Rente? Diese ist als sonstige Einkünfte mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nummer 1 Satz 5 EStG in Verbindung mit Tabelle zu § 55 Ab- satz 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) zu versteuern. Der Er- tragsanteil hängt von der voraussichtlichen Laufzeit der Rentenzahlung ab. Sie erhalten im Anschluss an die Berufsunfähigkeits-Rente eine lebenslange Altersren- te aus Ihrem Hauptvertrag? So handelt es sich dabei um eine neue Rente mit neu zu berechnendem Ertragsanteil. Dies gilt auch, wenn sich die Rentenhöhe nicht ändert.
Zusatzversicherungen. Sie erhalten eine Berufsunfähigkeits-Rente? Dann unterliegt diese als sonstige Ein- künfte der nachgelagerten Besteuerung. Die Ermittlung der Höhe erfolgt nach den glei- chen Regelungen wie für die lebenslange Rente. Sie erhalten im Anschluss an die Berufsunfähigkeits-Rente eine lebenslange Altersren- te aus Ihrem Hauptvertrag? Der steuerfreie Anteil der neuen Rente wird mit dem bishe- rigen Prozentsatz neu berechnet.