Common use of Beitragsfreie Versicherungen Clause in Contracts

Beitragsfreie Versicherungen. Jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres wird für die beitragsfreie PZ eine Überschussbeteiligung in Form einer zusätzlichen Rente zugesagt. Diese zusätzliche Rente aus der Überschussbeteiligung (ZÜB) wird nach Eintritt eines Leistungsbezuges aus der PZ zu den- selben Terminen und so lange wie die vereinbarte Rente gezahlt. Die Höhe der ZÜB wird jährlich im Voraus in Prozent der vereinbarten Rente festgelegt. Ab Eintritt des Leistungsbezuges ist die ZÜB der Höhe nach vereinbart. Der PZ wird jeweils am Ende eines Versicherungsjahres ein Zinsüberschussanteil zugeteilt. Am Ende des Versicherungsjahres, in dem der Leistungsbezug aus der PZ eingetreten ist, wird der Überschussanteil zeitanteilig fällig. Bemessungsgröße für den Zinsüberschus- santeil ist das mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnete Deckungskapital für die Leistung (Rente) aus der PZ am Zuteilungstermin. Der Überschussanteil wird zur Erhöhung der vereinbarten Rente verwendet. Die durch die Erhöhung erreichte Rente ist ab diesem Zeit- punkt jeweils vereinbart.

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Beitragsfreie Versicherungen. Jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres wird für die beitragsfreie bei- tragsfreie PZ eine Überschussbeteiligung in Form einer zusätzlichen zusätz- lichen Rente zugesagt. Diese zusätzliche Rente aus der Überschussbeteiligung Über- schussbeteiligung (ZÜB) wird nach Eintritt eines Leistungsbezuges Leistungsbe- zuges aus der PZ zu den- selben denselben Terminen und so lange wie die vereinbarte Rente gezahlt. Die Höhe der ZÜB wird jährlich im Voraus in Prozent der vereinbarten Rente festgelegt. Ab Eintritt des Leistungsbezuges ist die ZÜB der Höhe nach vereinbart. Der PZ wird jeweils am Ende eines Versicherungsjahres ein Zinsüberschussanteil zugeteilt. Am Ende des VersicherungsjahresVersicherungs- jahres, in dem der Leistungsbezug aus der PZ eingetreten ist, wird der Überschussanteil zeitanteilig fällig. Bemessungsgröße für den Zinsüberschus- santeil Zinsüberschussanteil ist das mit den Rechnungsgrundlagen Rechnungsgrund- lagen der Beitragskalkulation berechnete Deckungskapital für die Leistung (Rente) aus der PZ am Zuteilungstermin. Der Überschussanteil wird zur Erhöhung der vereinbarten Rente verwendet. Die durch die Erhöhung erreichte Rente ist ab diesem Zeit- punkt Zeitpunkt jeweils vereinbart.

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