Bekanntgabe Musterklauseln

Bekanntgabe. Dieser Entgelttarifvertrag nebst Anlagen ist an einer geeigneten, allen Ärzten zugänglichen Stelle auszulegen.
Bekanntgabe. Die geänderten Bedingungen geben wir Ihnen unter Erläuterung von Grund, Inhalt und Folge der Änderung schriftlich bekannt. Sie gelten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe in Textform widersprechen. Hierauf werden wir Sie bei der Bekanntgabe ausdrücklich hinweisen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Die Bedingungsänderungen treten nicht in Kraft, wenn Sie fristgerecht widersprechen.
Bekanntgabe. Diese Integrationsvereinbarung wird im Oberfränkischen Schulanzeiger und auf der Homepage der Regierung unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxxxxxxxxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx /integrationsvereinbarung/index.php veröffentlicht. Auf die Integrationsvereinbarung wird jährlich im Schulanzeiger hingewiesen. Die Veröffentlichung wird alle zwei Jahre wiederholt. Xxxxx von dieser Vereinbarung erfassten schwerbehinderten Beschäftigten und den staatlichen Schulen und Staatlichen Schulämtern im Bereich der Regierung von Oberfranken sowie den staatlichen Bediensteten, die eine private Schule im Gel- tungsbereich dieser Vereinbarung leiten, wird ein Exemplar dieser Vereinbarung auf dem Dienstweg zur Verfügung gestellt.
Bekanntgabe. Die Integrationsvereinbarung ist allen Amtsleitungen, Dienststellenleitungen, Beauftragten des Arbeitgebers, Personalverantwortlichen, Personal-, Richter- und SVen sowie Gleichstellungs- beauftragten und Ansprechpartnern bekannt zu geben. Die Agentur für Arbeit und das Integrationsamt erhalten einen Abdruck dieser Vereinbarung.
Bekanntgabe. Diese Integrationsvereinbarung ist im Schulanzeiger zu veröffentlichen. Auf die Integrationsvereinba- rung wird jährlich im Schulanzeiger hingewiesen. Die Veröffentlichung wird alle zwei Jahre wiederholt. Xxxxx in den Geschäftsbereichen Volks- und Förderschulen, beruflichen Schulen und in den Staatl. Schulämtern beschäftigten schwerbehinderten Menschen, sowie allen Dienststellen- und Schulleitungen wird ein Exemplar dieser Vereinbarung auf dem Dienstweg zur Verfügung gestellt.
Bekanntgabe. 8.1 Die Erstbeurteilerin oder der Erstbeurteiler händigt der oder dem Beschäftigten eine Ausfertigung der Beurteilung aus. Die Beurteilung ist mit der oder dem Beschäf- tigten zu erörtern und zu begründen. Auf Wunsch der oder des Beschäftigten muss zwischen Aushändigung und Erörterung eine Frist von mindestens zwei Tagen lie- gen. Die Aushändigung ist in der Beurteilung zu vermerken.
Bekanntgabe. Diese Integrationsvereinbarung wird im Amtsblatt des Staatsministeriums für Un- terricht und Kultus veröffentlicht. Die Veröffentlichung wird alle zwei Jahre wieder- holt. Die Integrationsvereinbarung wird außerdem im Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eingestellt.
Bekanntgabe. Die Integrationsvereinbarung wird in betriebsüblicher Weise bekannt gemacht. Hamburg, den 01.07.2003 für den Arbeitgeber für die Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte für das pädagogische Personal hierfür vorgesehenen schuleigenen Abstellplätzen für behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab einem (Leiter des Amtes für Verwaltung) GdB von 50 und dem Merkzeichen „G“ ermöglicht wer- gez. Ute Ledderb ogen gez. M. Frauz den.
Bekanntgabe. Diese Inklusionsvereinbarung wird im Amtlichen Schulanzeiger für den Regierungsbezirk Unter- franken veröffentlicht. Die Veröffentlichung wird alle zwei Jahre wiederholt. Den staatlichen Schulen und Staatlichen Schulämtern im Bereich der Regierung von Unterfranken sowie den staatlichen Bediensteten, die eine private Schule im Geltungsbereich dieser Vereinba- rung leiten, wird ein Exemplar dieser Vereinbarung auf dem Dienstweg zur Verfügung gestellt. Die Inklusionsvereinbarung wird zudem auf der Homepage der Regierung von Unterfranken einge- stellt: xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxx.xxx.
Bekanntgabe. Der BayernLB bekannt gegebene Vertretungs- oder Verfügungs- befugnisse gelten, bis ihr eine Mitteilung über das Erlöschen o- der eine Änderung zugeht, es sei denn, diese Umstände sind der BayernLB bekannt oder infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt. Dies gilt auch, wenn die Befugnisse in einem öffentlichen Regis- ter eingetragen sind und eine Änderung veröffentlicht ist.