Bekanntgabe. Diese Integrationsvereinbarung wird im Oberfränkischen Schulanzeiger und auf der Homepage der Regierung unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxxxxxxxxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx /integrationsvereinbarung/index.php veröffentlicht. Auf die Integrationsvereinbarung wird jährlich im Schulanzeiger hingewiesen. Die Veröffentlichung wird alle zwei Jahre wiederholt. Xxxxx von dieser Vereinbarung erfassten schwerbehinderten Beschäftigten und den staatlichen Schulen und Staatlichen Schulämtern im Bereich der Regierung von Oberfranken sowie den staatlichen Bediensteten, die eine private Schule im Gel- tungsbereich dieser Vereinbarung leiten, wird ein Exemplar dieser Vereinbarung auf dem Dienstweg zur Verfügung gestellt.
Bekanntgabe. Dieser Entgelttarifvertrag nebst Anlagen ist an einer geeigneten, allen Ärzten zugänglichen Stelle auszulegen.
Bekanntgabe. Diese Integrationsvereinbarung ist allen Personal- und Organisations- verantwortlichen (Dienststellenleitungen, Beauftragte des Arbeitgebers, Personal- und Organisationsverantwortliche, Personalrat, Richterrat, Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte) bekannt zu geben und ins Intranet zu stellen. Die Agentur für Arbeit und das Integrationsamt erhalten eine Kopie der Vereinbarung.
Bekanntgabe. Die geänderten Bedingungen geben wir Ihnen unter Erläuterung von Grund, Inhalt und Folge der Änderung schriftlich bekannt. Sie gelten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe in Textform widersprechen. Hierauf werden wir Sie bei der Bekanntgabe ausdrücklich hinweisen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Die Bedingungsänderungen treten nicht in Kraft, wenn Sie fristgerecht widersprechen.
Bekanntgabe. Diese Integrationsvereinbarung wird im Amtsblatt des Staatsministeriums für Un- terricht und Kultus veröffentlicht. Die Veröffentlichung wird alle zwei Jahre wieder- holt. Die Integrationsvereinbarung wird außerdem im Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eingestellt.
Bekanntgabe. Der BayernLB bekannt gegebene Vertretungs- oder Verfügungs- befugnisse gelten, bis ihr eine Mitteilung über das Erlöschen o- der eine Änderung zugeht, es sei denn, diese Umstände sind der BayernLB bekannt oder infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt. Dies gilt auch, wenn die Befugnisse in einem öffentlichen Regis- ter eingetragen sind und eine Änderung veröffentlicht ist.
Bekanntgabe. Die Integrationsvereinbarung wird in betriebsüblicher Weise bekannt gemacht. Hamburg, den für den Arbeitgeber für die Vertrauenspersonen für Schwerbe- hinderte für das pädagogische Personal (Leiter des Amtes für Verwaltung) (Vertrauensperson an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen) (Beauftragte der Arbeitgeberin) (Vertrauensperson an Gesamtschulen)
Bekanntgabe. 8.1 Die Erstbeurteilerin oder der Erstbeurteiler händigt der oder dem Beschäftigten eine Ausfertigung der Beurteilung aus. Die Beurteilung ist mit der oder dem Beschäf- tigten zu erörtern und zu begründen. Auf Wunsch der oder des Beschäftigten muss zwischen Aushändigung und Erörterung eine Frist von mindestens zwei Tagen lie- gen. Die Aushändigung ist in der Beurteilung zu vermerken.
8.2 Die Zweitbeurteilerin oder der Zweitbeurteiler kann die Beurteilung selbst mit der oder dem Beschäftigten erörtern. Bei wesentlichen Änderungen der Beurteilung tritt die Zweitbeurteilerin oder der Zweitbeurteiler an die Stelle der Erstbeurteilerin oder des Erstbeurteilers; Nr. 8.1 gilt entsprechend.
8.3 Die oder der Beschäftigte kann sich zur Beurteilung innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Aushändigung mündlich oder schriftlich äußern (Gegenvorstellung). Die oder der Beschäftigte kann im Gegenvorstellungsverfahren einen Beistand hinzuzie- hen. Wird die Beurteilung geändert, so ist sie erneut zu eröffnen. Eine schriftliche Äußerung der oder des Beschäftigten ist zu den Personalakten zu nehmen.
8.4 Können die Meinungsverschiedenheiten nicht beigelegt werden, ergeht gegen- über Beamtinnen und Beamten ein förmlicher Bescheid (VA); Tarifbeschäftigte erhal- ten eine entsprechende schriftliche Mitteilung.
Bekanntgabe. Die Integrationsvereinbarung wird in betriebsüblicher Weise bekannt gemacht. Hamburg, den 01.07.2003 für den Arbeitgeber für die Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte für das pädagogische Personal hierfür vorgesehenen schuleigenen Abstellplätzen für behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab einem (Leiter des Amtes für Verwaltung) GdB von 50 und dem Merkzeichen „G“ ermöglicht wer- gez. Ute Ledderb ogen gez. M. Frauz den.
Bekanntgabe. Die NFO ist berechtigt, Lieferanten und Dritte über die Aufhebung der Registrierung zu informieren. Der Fairtrade Goldschmied-Partner wird aus dem Goldschmiede-Finder auf der Fairtrade-Webseite gelöscht.