Benefizveranstaltungen Musterklauseln

Benefizveranstaltungen. Für Benefizveranstaltungen wird ein Nachlass in Höhe von 10 % auf die zugrundeliegende tarifliche Vergütung gewährt, wenn: ▪ der gesamte Reinertrag ausschließlich für wohltätige Zwecke bestimmt ist, wobei unter „wohltätigem Zweck“ ausschließlich die Hilfe für in Not geratene Menschen zu verstehen ist; ▪ eine Bestätigung aller mitwirkenden ausübenden Künstler vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass diese voll umfänglich auf ihre Gage verzichten; ▪ der Veranstalter einen Einzahlungsbeleg bzw. Überweisungsträger vorlegt, aus dem hervorgeht, welcher Betrag welcher Institution zufloss; ▪ eine detaillierte Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der Benefizveranstaltung vorgelegt wird; ▪ die Veranstaltung vor ihrer Durchführung bei der GEMA als Benefizveranstaltung angemeldet und die erforderlichen Nachweise innerhalb von 6 Wochen nach deren Durchführung vorgelegt werden. Als zu berücksichtigendes Eintrittsgeld wird bei Benefizveranstaltungen jener Netto-Betrag zugrunde gelegt, der vom Veranstalter nicht als Spende an die zu unterstützende(n) Einrichtung(en) weitergegeben wird.
Benefizveranstaltungen. Für Benefizveranstaltungen wird ein Nachlass in Höhe von 10 % auf die zugrundeliegende tarifliche Vergütung gewährt, wenn: - der gesamte Reinertrag ausschließlich für wohltätige Zwecke bestimmt ist, wobei unter „wohltätigem Zweck“ ausschließlich die Hilfe für in Not geratene Menschen zu verstehen ist; - eine Bestätigung aller mitwirkenden ausübenden Künstler vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass diese voll umfänglich auf ihre Gage verzichten; - der Veranstalter einen Einzahlungsbeleg bzw. Überweisungsträger vorlegt, aus dem hervorgeht, welcher Betrag welcher Insti- tution zufloss; - eine detaillierte Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der Benefizveranstaltung vorgelegt wird; - die Veranstaltung vor ihrer Durchführung bei der GEMA als Benefizveranstaltung angemeldet und die erforderlichen Nachweise innerhalb von 6 Wochen nach deren Durchführung vorgelegt werden.
Benefizveranstaltungen. Bei Benefizveranstaltungen wird keine Kartensystemgebühr erhoben. Das Forum am Hofgarten ist im Gegenzug als Sponsor zu nennen. Der Spendenbetrag muss mindestens der Höhe der Kartensystemgebühr (s. 3. Kartenverkauf) entsprechen. Ein Verwendungsnachweis ist vorzulegen.

Related to Benefizveranstaltungen

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.