Benutzung von Wegen, Straßen und Grundstücken Musterklauseln

Benutzung von Wegen, Straßen und Grundstücken. Bei Benutzung von Privat-, Gemeinde- oder Forstwegen ist vom AN mit dem Wegeeigentümer ein Vertrag abzuschließen, der die Beseitigung eingetretener Schäden an den Wegen und Vorflutern regelt. Die Entlastung ist für alle Wege schriftlich dem AG nachzuweisen. Bei Benutzung von Privatengrundstücken als Lagerplatz ist mit dem Eigentümer ein Vertrag abzuschließen, der die Beseitigung eingetretener Schäden regelt. Die Entlastung ist für alle Grundstücke dem AG schriftlich nachzuweisen. Eine Entschädigung für eventuelle entstehende Schäden bzw. Ernteausfälle, die durch Lagerflächen des AN jeglicher Art entstehen, werden seitens des AG nicht entschädigt.