Mineralstoffe Musterklauseln

Mineralstoffe. Die Lieferung mineralischer Stoffe für gebundene und ungebundene Schichten haben nur aus fremdüberwachten, in Hessen zugelassenen Mineralstoffwerken für den Straßenbau zu erfolgen. Zuschlagsstoffe für die bit. Schichten entsprechen den Eignungsprüfungen und unterliegen der Überwachung nach TL Min StB und RG Min StB.