Beobachtung Musterklauseln

Beobachtung. Ich respektiere den Abstand zu wildlebenden Tieren und verhalte mich ruhig, wenn ich diese aus der Nähe beobachten oder fotografieren möchte. Ich vermeide Müll und trage aktiv dazu bei, das Wasser und die Uferbereiche sauber zu halten und so auch für andere als freie Natur erlebbar zu machen. Ich entsorge meine Abfälle und Chemikalien an ausgewiesenen Sammelstellen.
Beobachtung. Im Zuge des Audits können auch Probleme im frühzeitigen Stadium ange- sprochen werden, die keine Abweichung darstellen, aber bei Nicht- Beachtung dazu führen können. Diese werden als „Beobachtungen“ doku- mentiert, um den Kunden darauf hinzuweisen. geringfügige Abweichung*: Abweichung - ist zeitlich befristet oder - ungewöhnlich bzw. nicht-systematisch oder - Auswirkungen beschränkt in ihrem zeitlichen und organisatorischen Ausmaß oder - deren Auswirkung nicht in einem fundamentalen Ausfall resultiert, die relevanten Anforderungen zu erfüllen oder - , welche innerhalb einer begrenzten Zeitdauer korrigiert werden muss oder - stellt kein Risiko für das effektive Funktionieren des Systems (z.B. WPK) dar. Die übliche Zeitdauer für die Korrektur beträgt 2 Monate schwerwiegende Abweichung*: Abweichung, die entweder alleine oder im Zusammenhang mit anderen (möglicherweise) in einem grundlegenden Versagen resultiert die Anforde- rung einzuhalten. Ein derartiges grundlegendes Versagen liegt vor wenn die Abweichung: - über einen langen Zeitraum erfolgt oder - wiederholt und systematisch ist oder - einen weiten Bereich der Produktion umfasst oder - obwohl erkannt, von den Verantwortlichen nicht entsprechend behan- delt wurde Bei solchen Abweichungen besteht die Gefahr, dass Produkte, die nicht über die erklärten Leistungseigenschaften verfügen in Verkehr gebracht werden. Diese Art der Nichterfüllung macht üblicherweise die Wiederholung der Überwachung ganz oder teilweise nötig.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.