Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Musterklauseln

Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Voraussetzung für die Einhaltung und Wirksamkeit der Vereinbarung ist die um- fassende Information über die Besonderheiten und Bedeutung der Wismarbucht. Dazu wird eine systematische Öffentlichkeitsarbeit auf folgenden Gebieten durch- geführt: • Erstellen und Verbreiten einer ausführlichen Broschüre über die Wismarbucht mit allen Befahrens- und Angelregeln • Eintragung der sensiblen Bereiche in die Seekarten • Erstellen einer Internetplattform mit diesen Inhalten • Aufstellen von Informationsschautafeln in allen Häfen der Wismarbucht mit ei- nem aussagestarken Poster über alle Besonderheiten der Bucht und die Be- fahrensregeln. Die Vereine stellen die Vereinbarungsinhalte allen ihren Mitgliedern zur Verfü- gung. Der Landesanglerverband stellt sicher, dass die Vereinbarung an seine Vereinsmitglieder ausgehändigt wird.
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Voraussetzung für die Umsetzung und Wirksamkeit der Vereinbarung ist der regelmäßige Informati- onsaustausch über die Besonderheiten, Bedeutung und Veränderungen des Großen Müggelsees. Zu diesem Zweck wird die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit folgendermaßen forciert: - Bereitstellung der aktuellen Erhebungen und Ergebnisse des Monitorings im öffentlichen Netz, - Erstellung und Verbreitung eines Faltblattes über den Großen Müggelsee mit Informationen zum Naturraum sowie allen hier geltenden Befahrens- und Nutzungsregelungen, - Hinwirken auf die Eintragung des sensiblen Naturschutzgebiets in Seekarten und touristi- schen Karten, - Einbindung der o.g. Inhalte in vorhandene Websites der relevanten zuständigen Behörden und Unterzeichner der Vereinbarung und - ggf. Erarbeitung und Aufstellung von Informationsschautafeln mit Informationen zum Natur- raum sowie allen hier geltenden Regeln. Es wird von XxxXXX ein „Dialog“ etabliert, in dem die Wassersportlerinnen und Wassersportler sowie die zuständigen Behörden zum Austausch von aktuellen Informationen jährlich zusammenkommen, über den Verlauf von Veranstaltungen berichten und über die Wirksamkeit der Vereinbarung bera- ten. Hierbei wird auch der Wettkampfkalender mit allen Veranstaltungen innerhalb einer Saison durch die Sportfachverbände vorgestellt. Interessierte Umwelt- und Naturschutzverbände sind einge- laden, an diesem Dialog teilzunehmen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.