Bepflanzung der Trasse. Die erforderlichen Hausanschluss- und Wärmeverteilleitungen auf dem Grundstück des Kunden außerhalb des Gebäudes müssen zugänglich bleiben. Sie dürfen innerhalb eines Schutzstreifens von 2 Metern Außenkante der Leitung weder überbaut noch mit tiefwurzelnden Gewächsen, insbesondere Bäume, bepflanzt werden. Abweichungen sind nach Bedarf mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen abzustimmen und schriftlich zu vereinbaren.
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Samples: Netzanschlussvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme