Beratungsdokumentation Musterklauseln

Beratungsdokumentation. Der Mandant hat die Beratungsdokumentation des Maklers vor Vertragsschluss des Versicherungsvertrages erhalten.
Beratungsdokumentation. Der Mandant hat die Beratungsdokumentation des Maklers vor Vertragsschluss erhalten.
Beratungsdokumentation. Der Mandant verzichtet auf die Beratungsdokumentation des Maklers gemäß § 61 Abs. 2 VVG laut der beigefügten Verzichtserklärung.
Beratungsdokumentation. Wenn ein Vermittler in den Vertragsabschluss involviert ist, füllen Sie bitte dieses Formular vollständig aus und schicken es zusammen mit dem Antrag per Post oder E-Mail an XL Insurance Company SE.
Beratungsdokumentation. Der Mandant erhält eine Beratungsdokumentation des Maklers gemäß den Regelungen des VVG.
Beratungsdokumentation. Gesprächsanlass nach Lebensbereichen: Private Krankenergänzungsversicherung Wünsche des Kunden: Kunde wünscht vorrangig die eigene Absicherung. Die Absicherung von Kosten für medizinische (Zahn-)Behandlung, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel. Empfehlung an den Kunden: Abschluss einer privaten Krankenergänzungsversicherung Begründung der Empfehlung: Die Versicherung ergänzt die vorhandene Versorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Entscheidung des Kunden: Kunde nimmt den Rat an. Hinweis: Im Übrigen gelten die Angaben des Kunden/Versicherungsnehmers im Antrag. BDSG-Klausel: Ich willige ein, dass die vorstehenden Daten an die Barmenia Versicherungen a.G., die Barmenia Kranken- versicherung AG, die Barmenia Lebensversicherung a. G. und die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG übermittelt werden dürfen. Diese Unternehmen sind befugt, die Daten zu Beweiszwecken zu speichern.
Beratungsdokumentation. Die für die Wahrnehmung Ihrer Versicherungsinteressen maßgeblichen Informationen dokumentiert BVM u. a. in einem Gesprächsprotokoll. Erklärungen und Auskünfte von Ihnen oder von BVM sind nur verbindlich, wenn sie im Rahmen der Beratungsdokumentation erfasst oder schriftlich bestätigt werden.
Beratungsdokumentation. Der Mandant hat die Beratungsdokumentation des Maklers vor Vertragsschluss des Versicherungsvertrages erhalten. Folgende weitere Dokumente werden zu diesem Vertrag erstellt und sind durch den Mandanten zu unterzeichnen:
Beratungsdokumentation. Gesprächsanlass
Beratungsdokumentation. Tag Zusätzliche Gesprächsteilnehmer Gesprächsanlass