Beratungsdokumentation Musterklauseln

Beratungsdokumentation. Der Mandant hat die Beratungsdokumentation des Maklers vor Vertragsschluss des Versicherungsvertrages erhalten. (1) ja
Beratungsdokumentation. Der Mandant hat die Beratungsdokumentation des Maklers vor Vertragsschluss erhalten.
Beratungsdokumentation. Gemäß der EU-Vermittlerrichtlinie sind wir dazu verpflichtet, stattgefundene Beratungen durch Vermittler nachzuverfolgen. Dieses Dokument muss nur dann ausgefüllt und uns zusammen mit dem Antrag übermittelt werden, wenn ein Vermittler in den Vertragsabschluss involviert ist.
Beratungsdokumentation. Der Mandant verzichtet auf die Beratungsdokumentation des Maklers gemäß § 61 Abs. 2 VVG laut der beigefügten Verzichtserklärung.
Beratungsdokumentation. Wenn ein Vermittler in den Vertragsabschluss involviert ist, füllen Sie bitte dieses Formular vollständig aus und schicken es zusammen mit dem Antrag per Post oder E-Mail an XL Insurance Company SE.
Beratungsdokumentation. Gesprächsanlass nach Lebensbereichen: Private Krankenergänzungsversicherung Wünsche des Kunden: Kunde wünscht vorrangig die eigene Absicherung. Die Absicherung von Kosten für medizinische (Zahn-)Behandlung, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel. Empfehlung an den Kunden: Abschluss einer privaten Krankenergänzungsversicherung Begründung der Empfehlung: Die Versicherung ergänzt die vorhandene Versorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Entscheidung des Kunden: Kunde nimmt den Rat an. Hinweis: Im Übrigen gelten die Angaben des Kunden/Versicherungsnehmers im Antrag. BDSG-Klausel: Ich willige ein, dass die vorstehenden Daten an die Barmenia Versicherungen a.G., die Barmenia Kranken- versicherung AG, die Barmenia Lebensversicherung a. G. und die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG übermittelt werden dürfen. Diese Unternehmen sind befugt, die Daten zu Beweiszwecken zu speichern.
Beratungsdokumentation. Die für die Wahrnehmung Ihrer Versicherungsinteressen maßgeblichen Informationen dokumentiert BVM u. a. in einem Gesprächsprotokoll. Erklärungen und Auskünfte von Ihnen oder von BVM sind nur verbindlich, wenn sie im Rahmen der Beratungsdokumentation erfasst oder schriftlich bestätigt werden.
Beratungsdokumentation. Gesprächsanlass 3. Kunst- und Sammlungsgegenstände Ja Nein
Beratungsdokumentation. Der Mandant hat die Beratungsdokumentation des Maklers vor Vertragsschluss des Versicherungsvertrages erhalten. JA Erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine Neuvermittlung eines Versicherungsvertrages unter Berücksichtigung dieses Maklervertrages, so erfolgt vor dem Vertragsschluss eine Aushändigung der jeweiligen Beratungsdokumentation an den Mandanten.
Beratungsdokumentation. Der Mandant erhält eine Beratungsdokumentation des Maklers gemäß den Regelungen des VVG.