Berechnung der Performancegebühren. Für jede Anteilsklasse sind die nachstehend angegebenen Performancegebühren zu zahlen. Das Verfahren zur Berechnung des Wertzuwachses im Falle der Anteilsklassen „L“ und der Anteilsklassen „N“ und der Outperformance der Anteilsklassen „M“ für diese Zwecke, wird nachfolgend ebenfalls näher beschrieben. Darüber hinaus werden die Einzelheiten der Berechnung der Benchmarkrendite für die Anleger zum Zwecke der Berechnung der Performancegebühr ebenfalls nachfolgend näher beschrieben. Die Berechnung der Performancegebühr wird von der Verwahrstelle überprüft und kann nicht manipuliert werden. Für alle Anteilsklassen mit einem „L“ im Namen (die „L“-Anteilsklassen) wird die Performancegebühr durch die Anwendung des Satzes berechnet, der in der Tabelle des Abschnitts „Teilfondsspezifische Informationen – Management- und Performancegebühren“ der maßgeblichen Ergänzung angegeben ist. Die Anwendung des Satzes erfolgt auf den gesamten Wertzuwachs der Anteile jedes Anlegers dieser Klasse, der über der Benchmarkrendite des maßgeblichen IBOR- oder alternativen RFR-Satzes für die entsprechende „L“-Anteilsklasse liegt, wie nachfolgend ausführlicher beschrieben, wobei die nachstehenden Bestimmungen gelten, dass eine Performancegebühr nur für einen Anstieg über den Referenz-NIW zahlbar ist.
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Berechnung der Performancegebühren. Für jede Anteilsklasse sind die nachstehend angegebenen Performancegebühren zu zahlen. Das Verfahren zur Die Ein- zelheiten der Berechnung des Wertzuwachses für diese Zwecke werden im Falle der Anteilsklassen „L“ und der Anteilsklassen „N“ L“-Anteilsklassen und der Outperformance der Anteilsklassen „M“ für diese Zwecke, wird M“-Anteilsklassen nachfolgend ebenfalls näher beschrieben, ebenso wie die Berechnung der Performancegebühr für die „N“-Anteilsklassen. Darüber hinaus werden die Einzelheiten Einzel- heiten der Berechnung der Benchmarkrendite für die Anleger zum Zwecke der Berechnung der Performancegebühr Perfor- mancegebühr ebenfalls nachfolgend näher beschrieben. Die Berechnung der Performancegebühr wird von der Verwahrstelle überprüft und kann nicht manipuliert manipu- liert werden. Für alle Anteilsklassen mit einem „L“ im Namen (die „L“-Anteilsklassen) wird die Performancegebühr durch die Anwendung des Satzes berechnet, der in der Tabelle des Abschnitts „Teilfondsspezifische Informationen – Management- und Performancegebühren“ der maßgeblichen Ergänzung angegeben ist. Die Anwendung des Satzes erfolgt auf den gesamten Wertzuwachs der Anteile jedes Anlegers dieser die- ser Klasse, der über der Benchmarkrendite des maßgeblichen IBOR- oder alternativen RFR-Satzes für die entsprechende „L“-Anteilsklasse liegt, wie nachfolgend ausführlicher beschrieben, wobei die nachstehenden nach- stehenden Bestimmungen gelten, dass eine Performancegebühr nur für einen Anstieg über den ReferenzRefe- renz-NIW zahlbar ist.
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Berechnung der Performancegebühren. Für jede Anteilsklasse sind die nachstehend angegebenen Performancegebühren zu zahlen. Das Verfahren Ver- fahren zur Berechnung des Wertzuwachses im Falle der Anteilsklassen „L“ und der Anteilsklassen „N“ und der Outperformance der Anteilsklassen „M“ für diese Zwecke, wird nachfolgend ebenfalls näher beschriebenbe- schrieben. Darüber hinaus werden die Einzelheiten der Berechnung der Benchmarkrendite für die Anleger Anle- ger zum Zwecke der Berechnung der Performancegebühr ebenfalls nachfolgend näher beschrieben. Die Berechnung der Performancegebühr wird von der Verwahrstelle überprüft und kann nicht manipuliert werden. Für alle Anteilsklassen mit einem „L“ im Namen (die „L“-Anteilsklassen) wird die Performancegebühr durch die Anwendung des Satzes berechnet, der in der Tabelle des Abschnitts „Teilfondsspezifische Informationen In- formationen – Management- und Performancegebühren“ der maßgeblichen Ergänzung angegeben ist. Die Anwendung des Satzes erfolgt auf den gesamten Wertzuwachs der Anteile jedes Anlegers dieser Klasse, der über der Benchmarkrendite des maßgeblichen IBOR- oder alternativen RFR-Satzes für die entsprechende „L“-Anteilsklasse liegt, wie nachfolgend ausführlicher beschrieben, wobei die nachstehenden nachstehen- den Bestimmungen gelten, dass eine Performancegebühr nur für einen Anstieg über den Referenz-NIW zahlbar ist.
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Berechnung der Performancegebühren. Für jede Anteilsklasse sind die nachstehend angegebenen Performancegebühren zu zahlen. Das Verfahren zur Die Einzelheiten der Berechnung des Wertzuwachses für diese Zwecke werden im Falle der „L“- Anteilsklassen „L“ und der Anteilsklassen „N“ und der Outperformance der Anteilsklassen „M“ für diese Zwecke, wird M“-Anteilsklassen nachfolgend ebenfalls näher beschrieben, ebenso wie die Berechnung der Performancegebühr für die „N“-Anteilsklassen. Darüber hinaus werden die Einzelheiten der Berechnung der Benchmarkrendite für die Anleger zum Zwecke der Berechnung der Performancegebühr ebenfalls nachfolgend näher beschrieben. Die Berechnung der Performancegebühr wird von der Verwahrstelle überprüft und kann nicht manipuliert werden. Für alle Anteilsklassen mit einem „L“ im Namen (die „L“-Anteilsklassen) wird die Performancegebühr durch die Anwendung des Satzes berechnet, der in der Tabelle des Abschnitts „Teilfondsspezifische Informationen – Management- und Performancegebühren“ der maßgeblichen Ergänzung angegeben ist. Die Anwendung des Satzes erfolgt auf den gesamten Wertzuwachs der Anteile jedes Anlegers dieser Klasse, der über der Benchmarkrendite des maßgeblichen IBOR- oder alternativen RFR-Satzes für die entsprechende „L“-Anteilsklasse liegt, wie nachfolgend ausführlicher beschrieben, wobei die nachstehenden Bestimmungen gelten, dass eine Performancegebühr nur für einen Anstieg über den Referenz-NIW zahlbar ist.
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Berechnung der Performancegebühren. Für jede Anteilsklasse sind die nachstehend angegebenen Performancegebühren zu zahlen. Das Verfahren zur Die Ein- zelheiten der Berechnung des Wertzuwachses für diese Zwecke werden im Falle der Anteilsklassen „L“ und der Anteilsklassen „N“ L“-Anteilsklassen und der Outperformance der Anteilsklassen „M“ für diese Zwecke, wird M“-Anteilsklassen nachfolgend ebenfalls näher beschrieben, ebenso wie die Berechnung der Performancegebühr für die „N“-Anteilsklassen. Darüber hinaus werden die Einzelheiten Einzel- heiten der Berechnung der Benchmarkrendite für die Anleger zum Zwecke der Berechnung der Performancegebühr Perfor- mancegebühr ebenfalls nachfolgend näher beschrieben. Die Berechnung der Performancegebühr wird von der Verwahrstelle überprüft und kann nicht manipuliert manipu- liert werden. Für alle Anteilsklassen mit einem „L“ im Namen (die „L“-Anteilsklassen) wird die Performancegebühr durch die Anwendung des Satzes berechnet, der in der Tabelle des Abschnitts „Teilfondsspezifische Informationen – Management- und Performancegebühren“ der maßgeblichen massgeblichen Ergänzung angegeben ist. Die Anwendung des Satzes erfolgt auf den gesamten Wertzuwachs der Anteile jedes Anlegers dieser die- ser Klasse, der über der Benchmarkrendite des maßgeblichen massgeblichen IBOR- oder alternativen RFR-Satzes für die entsprechende „L“-Anteilsklasse liegt, wie nachfolgend ausführlicher beschrieben, wobei die nachstehenden Bestimmungen gelten, dass eine Performancegebühr nur für einen Anstieg über den Referenz-NIW zahlbar ist.
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